Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1985 - II ZR 150/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1986, 127
- MDR 1986, 561
- MDR 1986, 581
- FamRZ 1985, 1249
- FamRZ 1986, 258
- WM 1985, 1346
- DB 1985, 2295
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 03.12.2008 - IV ZR 58/07
Pflichtteilsergänzungsanspruch eines Abkömmlings hinsichtlich einer Erhöhung …
Auf den Wert eines vom Verzichtenden zu beanspruchenden Pflichtteils kommt es insoweit nicht an; (der abweichende Standpunkt im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1985 - II ZR 150/84 - NJW 1986, 127 unter II 2 wird aufgegeben).b) In der Rechtsprechung ist die Abfindung für einen Erbverzicht dagegen als unentgeltliche Zuwendung eingeordnet worden (BGH, Urteil vom 8. Juli 1985 - II ZR 150/84 - NJW 1986, 127 unter II 2; BGHZ 113, 393, 397 für das Recht der Gläubigeranfechtung).
Soweit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1985 (aaO) eine andere Auffassung zu entnehmen ist, wird sie von dem für das Erbrecht zuständigen, erkennenden Senat aufgegeben.
- BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88
Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den …
1985 (NJW 1986, 127 = LM § 2314 BGB Nr. 14 = FamRZ 1985, 1249 = WM 1985, 1346) aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu und legt dem Bekl. zugleich die Kosten der Wertermittlung auf.Der II. Zivilsenat des BGH hat die Frage in einem Fall bejaht, in dem der (wider-) klagende Erbe die Kosten von vornherein über den Nachlass selbst tragen wollte (NJW 1986, 127 = LM § 2314 BGB Nr. 14 = FamRZ 1985, 1249).
Bei Anwendung der Grundsätze, die für den "allgemeinen" Auskunftsanspruch aus § 242 BGB gelten und die im Anschluss an NJW 1986, 127 = LM § 2314 BGB Nr. 14 = FamRZ 1985, 1249 auch hier anzuwenden sind, muss diesem Begehren entsprochen werden.
- BGH, 17.04.2002 - IV ZR 259/01
Erbrecht - Übertragung eines Grundstücks als Schenkung
Allerdings reicht auch der Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben nicht so weit, daß allein der begründete Verdacht einer unter § 2325 BGB fallenden Schenkung genügen würde, um eine Wertermittlung durch Sachverständigen auf Kosten des Nachlasses zu erreichen; vielmehr muß der Pflichtteilsberechtigte schon für den Wertermittlungsanspruch darlegen und beweisen, daß unter Berücksichtigung von Leistung und Gegenleistung eine zumindest gemischte Schenkung vorliegt (BGHZ 89, 24, 29 f., 32; BGH, Urteil vom 8. Juli 1985 - II ZR 150/84 - NJW 1986, 127 unter I 3;… MünchKomm/Frank § 2314 Rdn. 12 m.w.N.; wenn der Pflichtteilsberechtigte die Kosten dagegen selbst übernimmt, genügen greifbare Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Verfügung: BGH, Urteil vom 2. Juni 1993 - IV ZR 259/92 - NJW 1993, 2737 unter I 1).
- BFH, 09.02.2010 - VIII R 43/06
Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Pflichtteilsverzicht sind …
Erhält das pflichtteilsberechtigte Kind für den Verzicht auf seinen künftigen Anspruch von seinen Eltern als den potentiellen Erblassern eine Abfindung, so handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) schon bürgerlich-rechtlich um einen unentgeltlichen Vorgang (vgl. BGH-Urteile vom 8. Juli 1985 II ZR 150/84, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1986, 127, unter II. 2.; vom 28. Februar 1991 IX ZR 74/90, BGHZ 113, 393; vom 3. Dezember 2008 IV ZR 58/07, NJW 2009, 1143, unter II. 3. b). - BGH, 29.10.2008 - IV ZR 58/07
Pflichtteilsergänzungsanspruch - Abfindung für Erbverzicht grundsätzlich ein …
Auf den Wert eines vom Verzichtenden zu beanspruchenden Pflichtteils kommt es insoweit nicht an; (der abweichende Standpunkt im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1985 - II ZR 150/84 - NJW 1986, 127 unter II 2 wird aufgegeben).In der Rechtsprechung ist die Abfindung für einen Erbverzicht dagegen als unentgeltliche Zuwendung eingeordnet worden (BGH, Urteil vom 8. Juli 1985 - II ZR 150/84 - NJW 1986, 127 unter II 2; BGHZ 113, 393, 397 f ür das Recht der Gläubigeranfechtung).
Soweit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1985 (aaO) eine andere Auffassung zu entnehmen ist, wird sie von dem für das Erbrecht zuständigen, erkennenden Senat aufgegeben.
- OLG Köln, 13.10.2004 - 2 U 85/04
Pflichtteilsergänzungsansprüche - Besteht ein Pflichtteilsergänzungsanspruch für …
Es ist nämlich allgemein anerkannt, dass auch ein Miterbe gegen einen anderen Miterben einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des fiktiven Nachlasses und damit den Gegenstand einer Schenkung gemäß § 242 BGB hat, wenn die Rechtsbeziehungen der Beteiligten es mit sich bringen, dass einer von ihnen entschuldbar über Bestehen und Umfang des Rechts im unklaren und deshalb auf Auskunft angewiesen ist, während der andere die Auskunft unschwer erteilen kann und dadurch nicht unbillig belastet wird (vgl. insoweit nur BGH NJW 1986, 127 [128]).bb) Anspruchsgrundlage für die mit den Klageanträgen zu 2) und 3) geltend gemachten Ansprüche ist wiederum § 242 BGB (vgl. insbesondere zum Wertermittlungsanspruch BGH NJW 1986, 127).
- OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 152/97
Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage von Geschäftsunterlagen
Daß sich der Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auch auf ergänzungspflichtige (gemischte) Schenkungen erstreckt, ist ebenfalls seit langem höchstrichterlich anerkannt (z.B. BGH NJW 1984, 487; NJW 1986, 127).Entsprechend diesen Grundsätzen hat der BGH unter anderem dem pflichtteilsberechtigten Erben, auf den § 2314 BGB weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung findet, einen Anspruch gegen den vom Erblasser in den letzten zehn Jahren Beschenkten zugesprochen, wonach dieser ihm ggf. Auskunft über pflichtteilserhebliche Schenkungen des Erblassers zu erteilen hat (vgl. BGH NJW 1986, 127 und NJW 1990, 180 jew.m.w.Nachw.).
- BGH, 04.04.1990 - IV ZR 344/88
Umfang von Ersatzansprüchen gegen den Erben; Ausgleich eines Fehlbetrages
Er kann daher keinesfalls als eine Art "Gegenleistung" der Klägerin angesehen werden, die der Annahme einer Schenkung nach verbreiteter Auffassung im Schrifttum entgegenstehen soll (anders BGH, Urteil vom 8.7.1985 - II ZR 15O/84 - NJW 1986, 127 = FamRZ 1985, 1249 unter II 2 mit kritischer Anmerkung von Dieckmann FamRZ 1986, 258). - BGH, 02.06.1993 - IV ZR 259/92
Anspruch auf Wertermittlung des Pflichtteilsberechtigten gegenüber Mitereben
- OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 823/02
Sparbuch - Beweislast bei angeblicher Schenkung
Nach der Rechtsprechung besteht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Auskunftsanspruch, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Rechts im unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, während dieser die Auskunft unschwer erteilen kann und dadurch nicht unbillig belastet wird (vgl. BGH NJW 1986, 127, 128). - BGH, 08.10.1986 - IVa ZR 20/85
- OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 113/94
Auslegung eines eigenhändigen Testaments bezüglich der Zuwendung eines …
- OLG Frankfurt, 20.07.1987 - 17 W 27/87
BGB § 2314 Abs. 1 S. 2 2.Alt.; ZPO § 888
- FG Baden-Württemberg, 18.12.1998 - 9 K 218/95
Mittelbare Grundstücksschenkung - Abfindung für Pflichtteilsverzicht
- OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 13 U 79/10
Auskunftsansprüche des Erben gegen den Beschenkten im Hinblick auf …
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