Rechtsprechung
   BGH, 08.08.2001 - 3 StR 162/01   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB; § 211 StGB
    Besondere Schuldschwere (Gesamtwürdigung; Besonderes Gewicht von zwei verwirklichten und sich nicht im Unrecht überschneidenden Mordmerkmalen); Heimtücke; Niedrige Beweggründe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 09.10.2008 - 4 StR 354/08  

    Besondere Schuldschwere im Sinne von § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB

    Bei der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe sind nach § 57 b StGB Anknüpfungspunkt für die Prüfung der besonderen Schuldschwere regelmäßig sämtliche der Gesamtstrafe zu Grunde liegenden Taten (vgl. BGH NStZ 1997, 277; NStZ 1998, 352 f.; BGH, Urteil vom 8. August 2001 - 3 StR 162/01).

    Bei der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe sind nach § 57 b StGB Anknüpfungspunkt für die Prüfung der besonderen Schuldschwere regelmäßig sämtliche der Gesamtstrafe zu Grunde liegenden Taten (vgl. BGH NStZ 1997, 277 mit Anm. Stree; NStZ 1998, 352 f.; BGH, Urteil vom 8. August 2001 - 3 StR 162/01).

  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 401/05  

    Mord (Heimtücke bei der Tötung von Kleinkindern: Ausnutzung der Arglosigkeit

    Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass dieses Motiv nach allgemeiner Wertung sittlich auf tiefster Stufe steht und besonders verachtenswert ist (vgl. BGH, Urt. vom 8. August 2001 - 3 StR 162/01).
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