Rechtsprechung
| BGH, 08.08.2001 - 3 StR 162/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB; § 211 StGB
Besondere Schuldschwere (Gesamtwürdigung; Besonderes Gewicht von zwei verwirklichten und sich nicht im Unrecht überschneidenden Mordmerkmalen); Heimtücke; Niedrige Beweggründe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besondere Schuldschwere bei mehreren Mordmerkmalen und lebenslanger Gesamtstrafe
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.10.2008 - 4 StR 354/08
Besondere Schuldschwere im Sinne von § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB …
Bei der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe sind nach § 57 b StGB Anknüpfungspunkt für die Prüfung der besonderen Schuldschwere regelmäßig sämtliche der Gesamtstrafe zu Grunde liegenden Taten (vgl. BGH NStZ 1997, 277; NStZ 1998, 352 f.; BGH, Urteil vom 8. August 2001 - 3 StR 162/01).Bei der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe sind nach § 57 b StGB Anknüpfungspunkt für die Prüfung der besonderen Schuldschwere regelmäßig sämtliche der Gesamtstrafe zu Grunde liegenden Taten (vgl. BGH NStZ 1997, 277 mit Anm. Stree; NStZ 1998, 352 f.; BGH, Urteil vom 8. August 2001 - 3 StR 162/01).
- BGH, 13.10.2005 - 5 StR 401/05
Mord (Heimtücke bei der Tötung von Kleinkindern: Ausnutzung der Arglosigkeit …
Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass dieses Motiv nach allgemeiner Wertung sittlich auf tiefster Stufe steht und besonders verachtenswert ist (vgl. BGH, Urt. vom 8. August 2001 - 3 StR 162/01).
