Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Alpmann Schmidt

    UWG § 1

  • Rechtsanwälte Peter

    Tchibo / Rolex I

    Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem Gesichtspunkt der Ausnutzung fremden Rufs zur Förderung des eigenen Absatzes an Billiguhren

  • archive.org

    § 1 UWG
    Tchibo/ Rolex

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    UWG § 1
    Ausnutzung fremden Rufs durch Imitation exklusiver Uhren

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wettbewerbswidrige Nachahmung

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1986, 381
  • NJW-RR 1986, 198 (Ls.)
  • MDR 1985, 735
  • GRUR 1985, 876
  • BB 1986, 1038



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Wird zitiert von ... (52)  

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04  

    Handtaschen

    bb) Der Annahme einer Herkunftstäuschung kann der Umstand entgegenstehen, dass dem Verkehr das Nebeneinander von Originalen und Nachbauten bekannt ist und er deshalb davon ausgeht, dass er sich anhand bestimmter Merkmale zunächst Klarheit darüber verschaffen muss, wer das jeweilige Produkt hergestellt hat (BGH, Urt. v. 8.11.1984 - I ZR 128/82, GRUR 1985, 876, 878 = WRP 1985, 397 - Tchibo/Rolex; BGHZ 138, 143, 150 f. - Les-Paul-Gitarren).

    bb) Rechtsfehlerfrei ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass eine Ausnutzung der Wertschätzung in Betracht kommt, wenn die Gefahr der Täuschung zwar nicht bei den Abnehmern der nachgeahmten Produkte der Beklagten eintritt, wohl aber bei dem Publikum, das bei den Käufern die Nachahmungen sieht und zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit verleitet wird (BGH GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex).

    Zwar kann bei Luxusgütern durch den massenhaften Vertrieb billiger Imitate eine Zerstörung des Prestigewerts zu einer wettbewerbsrechtlich relevanten Beeinträchtigung i.S. von § 4 Nr. 9 lit. b UWG führen (BGH GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex).

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96  

    Les-Paul-Gitarren

    Solange der Verkehr Ware anderer Hersteller mit derselben äußeren Gestaltung als Kopie und die "Les Paul"-Gitarren als die Originale ansieht, ist deren wettbewerbliche Eigenart noch gegeben, auch wenn es zahlreiche Kopien auf dem Markt gibt, die der Verkehr ohne weiteres oder nach näherer Prüfung als solche erkennt (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 8.11.1984 - I ZR 128/82, GRUR 1985, 876, 878 = WRP 1985, 397 - Tchibo/Rolex I).

    Eine Anlehnung an den guten Ruf eines Originalherstellers kann aber auch aus anderen Gründen als der Gefahr der Rufschädigung wettbewerbsrechtlich unlauter sein (vgl. BGH GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex I; BGH, Urt. v. 28.3.1996 - I ZR 11/94, GRUR 1996, 508, 509 = WRP 1996, 710 - Uhren-Applikation).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11  

    Apple vs. Samsung - Galaxy Tab 10.1 ahmt iPad nach

    Im Falle der Rufausbeutung genügt es, dass der Teil des Verkehrs, der die Nachahmungen bei den Käufern sieht, zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit verleitet wird (BGH GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex).

    Das ist auch der Fall, wenn nicht die Käufer, wohl aber das Publikum, das bei den Käufern die Nachahmungen sieht, zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit verleitet wird, denn dies ist bereits ein erheblicher Anreiz zur Kaufentscheidung für die Nachahmung (BGH GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex).

    Die Möglichkeit, das gattungsbegründende Original zu erwerben, appelliert an das Prestigedenken der potentiellen Käufer und nutzt den Prestigewert und den guten Ruf des fremden Erzeugnisses in unlauterer Weise zur Förderung des eigenen Absatzes (BGH, GRUR 1985, 876, 877 - Tchibo/Rolex).

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