Rechtsprechung
| BGH, 08.12.2008 - II ZR 263/07 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
- Betriebs-Berater
Gesellschafterausschluss - Verlust der Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund - Wirksame Bestimmung in Gesellschaftsvertrag, dass Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung verliert - Nichtigkeit des Ausschlussbeschlusses, wenn Abfindung nicht aus freiem Vermögen aufgebracht werden kann
- NWB SteuerXpert START
- rws-verlag.de
GmbHG §§ 30, 34 Abs. 3
Nichtigkeit des Beschlusses über die Einziehung eines GmbH-Anteils bei feststehender Unmöglichkeit der Abfindungszahlung aus dem freien Vermögen - streifler.de
Verlust der Gesellschafterstellung ohne vorherige Zahlung einer Abfindung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fristen bei außerordentlicher Kündigung von Geschäftsführern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gesellschaftsrecht - Beschluss über Einziehung von Geschäftsanteil nichtig?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Nichtigkeit des Beschlusses über die Einziehung eines GmbH-Anteils bei feststehender Unmöglichkeit der Abfindungszahlung aus dem freien Vermögen
Kurzfassungen/Presse (8)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Gesellschafterausschluss -Verlust der Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sofortiger Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
Abfindung, Ausschluss, Einlagenrückgewähr, Einziehung, Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsrecht, Kapitalerhaltung, Nichtigkeitsgründe, Satzung, Unterbilanz
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Voraussetzungen für Zwangseinziehung von GmbH-Geschäftsanteilen
- zbb-online.com (Leitsatz)
GmbHG §§ 30, 34 Abs. 3
Nichtigkeit des Beschlusses über die Einziehung eines GmbH-Anteils bei feststehender Unmöglichkeit der Abfindungszahlung aus dem freien Vermögen - heckschen-vandeloo.de (Leitsatz und Zusammenfassung)
Sofortiger Verlust der Gesellschafterstellung bei Ausschluss
- internet-law.de (Kurzinformation)
Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters
- kapellmann.de (Kurzinformation)
Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund - Jahrelange Schwebezustände lassen sich nur mit Satzungsregelungen vermeiden
Besprechungen u.ä. (4)
- klsal.de (Entscheidungsbesprechung)
Sofortiger Verlust der Gesellschafterstellung bei Ausschluss aus einer GmbH (Dr. Bernhard Noreisch)
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Gesellschaftsrecht: Rausschmiss des Gesellschafters - Die Gerichte haben die Voraussetzungen für die Einziehung von GmbH-Anteilen im Gesellschaftsrecht verschärft
- kapellmann.de (Entscheidungsanmerkung)
Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund - Jahrelange Schwebezustände lassen sich nur mit Satzungsregelungen vermeiden
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Nichtigkeit des Beschlusses über die Einziehung eines GmbH-Anteils bei feststehender Unmöglichkeit der Abfindungszahlung aus dem freien Vermögen
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 19.01.2007 - 1 HKO 5036/05
- OLG München, 25.10.2007 - 23 U 2111/07
- BGH, 08.12.2008 - II ZR 263/07
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2009, 464
- ZIP 2009, 314
- MDR 2009, 397
- WM 2009, 308
- BB 2009, 281
- BB 2009, 409
- DB 2009, 340
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 24.01.2012 - II ZR 109/11
Gesellschaftsrecht - Nichtigkeit eines Einziehungsbeschlusses und Haftung
Ein Einziehungsbeschluss ist entsprechend § 241 Nr. 3 AktG nichtig, wenn bereits bei Beschlussfassung feststeht, dass das Einziehungsentgelt nicht aus freiem, die Stammkapitalziffer nicht beeinträchtigenden Vermögen der Gesellschaft gezahlt werden kann (BGH…, Urteil vom 5. April 2011 - II ZR 263/08, ZIP 2011, 1104 Rn. 13; Beschluss vom 8. Dezember 2008 - II ZR 263/07, ZIP 2009, 314 Rn. 7; Urteil vom 19. Juni 2000 - II ZR 73/99, BGHZ 144, 365, 369 f.). - OLG München, 28.07.2011 - 23 U 750/11
GmbH: Einziehung des Gesellschaftsanteils nach außerordentlicher Kündigung des …
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann die Satzung einer GmbH für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss anordnen, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung - also auch schon vor Zahlung seiner Abfindung verliert (BGHZ 32, 17, 23; Beschluss vom 08.12.2008, II ZR 263/07, ZIP 2009, 314).Für den letztgenannten Fall ist jedoch höchstrichterlich entschieden, dass auch dann, wenn die Gesellschaft nichts dazu tut, dass der Ausgeschlossene den Gegenwert seines Geschäftsanteils erlangt, die Gesellschafterstellung des Betroffenen nicht wieder auflebt (BGHZ 32, 17, 23; BGH, Beschluss vom 08.12.2008, II ZR 263/07, ZIP 2009, 314).
- OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 5 U 189/09
GmbH-Recht: Zwangsweise Entziehung eines Geschäftsanteils
Gemäß § 34 Abs. 3 iVm § 30 Abs. 1 GmbHG ist ein Beschluss über die Einziehung nichtig, wenn bereits bei der Beschlussfassung feststeht, dass die Entschädigung ganz oder teilweise nur aus gebundenem Vermögen gezahlt werden kann und der Beschluss nicht klarstellt, dass die Zahlung nur bei Vorhandensein ungebundenen Vermögens erfolgen darf (vgl. BGHZ 144, 365; BGH, DStR 2009, 439).45 Zwar ist anerkannt, dass die Satzung eine Regelung für das sofortige Wirksamwerden eines Einziehungsbeschlusses vorsehen kann (vgl. BGH, NZG 2009, 221; ZIP 2003, 1544).
- OLG Hamm, 18.05.2009 - 8 U 184/08
Wirksamkeit der Einziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH
Ein Einziehungsbeschluss kann nach §§ 34 Abs. 3, 30 Abs. 1 GmbHG dann nichtig sein, wenn bereits bei der Beschlussfassung über die Einziehung feststeht, dass die geschuldete Abfindung aus dem freien Vermögen der Gesellschaft nicht geleistet werden kann und der Beschluss nicht klarstellt, dass die Zahlung nur bei Vorhandensein ungebundenen Vermögens erfolgen darf (BGHZ 144, 365, 369; BGH NZG 2009, 221). - OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 378/10
Prüfungspflichten des Registergerichts bei Gesellschafterliste
Durch die satzungsmäßige Trennung der Beschlussfassung über den Ausschluss, die fehlende Regelung über die sodann erfolgende Verwertung und die dann wiederum davon getrennte Zubilligung einer Entschädigung in dem gesonderten Punkt § 12 d), also gerade ohne ausdrückliche Verknüpfung der erforderlichen Verwertungshandlung mit der Leistung der Entschädigung, ist es zumindest denkbar, dass die Satzung auch dahingehend ausgelegt werden kann, dass diese Leistung der Entschädigung keine Voraussetzung der Wirksamkeit der erfolgten Verwertungshandlung sein soll, der ausgeschlossene Gesellschafter also mit sofortiger Wirkung durch die vorgenommene Verwertungshandlung seine Gesellschafterstellung verlieren soll ( zu dieser Möglichkeit im Falle einer entsprechenden Satzungsreglung BGH, Urteil vom 20.06.1983, Az. II ZR 237/82; BGH Urteil vom 30.06.2003, Az. II ZR 326/01, bestätigt durch Beschluss vom 08.12.2008, Az. II ZR 263/07 jeweils zitiert nach juris). - OLG Hamm, 11.11.2010 - 15 W 191/10
Anforderungen an die Form des Beschlusses über eine vereinfachte …
An dieser Rechtsprechung, der der Senat folgt, hat der BGH zuletzt in seiner Entscheidung vom 08.12.2008 - II ZR 263/07 (NJW 2009, 464) festgehalten. - OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 315/10
Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils
Ein solcher ist dann gegeben, wenn infolge einer Unterbilanz bzw. einer darüber hinausgehenden bilanziellen Überschuldung bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung feststeht, dass die Gesellschaft eine geschuldete - sofort fällige - Abfindung nicht aus freiem Vermögen aufbringen kann (BGH NZG 2009, 221; NJW 2000, 2819, 2820; DStR 2001, 1898). - OLG Brandenburg, 30.11.2010 - 6 U 124/09
Voraussetzungen der Einziehung eines Geschäftsanteils an einer GmbH
Wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Erhaltung des Stammkapitals ist ein Beschluss über die Einziehung eines Geschäftsanteils dann nichtig, wenn infolge einer Unterbilanz bzw. einer darüber hinausgehenden bilanziellen Überschuldung bereits bei der Beschlussfassung feststeht, dass die Gesellschaft eine geschuldete - sofort fällige - Abfindung nicht aus freiem Vermögen aufbringen kann (vgl. BGHZ 144, 365; DStR 2006, 1900; NZG 2009, 221).
