Rechtsprechung
| BGH, 08.12.2009 - XI ZR 183/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
mehr- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entfallen einer nach § 7 MaBV übernommenen Bürgschaft durch eine Fertigstellungsbescheinigung des bauleitenden Architekten; Verhältnis einer verselbstständigten Bürgschaftsforderung zu der verbürgten Rückzahlungsverbindlichkeit; Auswirkung eines Verzichts auf die Einrede der Vorausklage auf die Akzessorietät der Bürgenhaftung; Bewirken einer zu erbringenden Gegenleistung an den Hauptschuldner bei Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Bürgen; Rechtmäßigkeit der Berechnung der Verjährung eines Wandelungsanspruchs nach den für den mängelbedingten Rücktritt maßgeblichen Vorschriften der § 634a Abs. 4 S. 1 BGB und § 218 Abs. 1 S. 1 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauträger
Kurzfassungen/Presse (2)
- heckschen-vandeloo.de (Leitsatz und Zusammenfassung)
Die MaBV-Bürgenhaftung gilt auch für Ansprüche auf Rückabwicklung wegen Baumängeln in der Insolvenz des Bauträgers
- lto.de (Kurzinformation)
Bank haftet dem Grunde nach auch im Falle der Wandelung aus Bauträgervertragsbürgschaft
Verfahrensgang
- LG Mainz, 10.07.2007 - 6 O 287/02
- OLG Koblenz, 29.05.2008 - 6 U 989/07
- BGH, 08.12.2009 - XI ZR 183/08
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 14.04.2010 - 1 U 183/09
Änderung des widerruflichen Bezugsrechts hinsichtlich einer …
Für eine Zug-um-Zug-Verurteilung ist zwar keine formelle Antragstellung der Beklagten erforderlich gewesen; vielmehr hätte ausgereicht, wenn sie einen uneingeschränkten Klageabweisungsantrag gestellt und ihren Willen eindeutig zum Ausdruck gebracht hätte, die eigene Leistung im Hinblick auf das Ausbleiben der Gegenleistung zurückzuhalten (BGHZ 168, 64; WM 2008, 1758; Urteil vom 8. Dezember 2009, XI ZR 183/08, juris Rn. 51).
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