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| BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 715/80 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BGB § 1587a
Bewertung einer Versorgungsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 93, 222
- NJW 1985, 2702
- MDR 1985, 390
- FamRZ 1985, 363
Wird zitiert von ... (34)
- BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87
Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
Ihm kann er sich bei Eintritt in ein Unternehmen, das eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes gewährt, nicht entziehen (vgl. BGHZ 93, 222, 236). - BGH, 25.09.1991 - XII ZB 165/88
Versorgungsausgleich bei privater betrieblicher Altersversorgung
Der Ehezeitanteil einer als Gesamtversorgung zugesagten privaten betrieblichen Altersversorgung ist nach der sog. VBL-Methode zu errechnen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 9.1. 1985 - IVb ZB 715/80 -, FamRZ 1985, 363).Vielmehr sind, wie der Senat bereits entschieden hat, auch solche Zeiten einzubeziehen, die nach den Satzungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der Ermittlung der Gesamtversorgung und des Ehezeitanteils der gesamtversorgungsfähigen Zeit zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsbeschluss v. 9.1. 1985 - IV b ZB 715/80 -, FamRZ 1985, 363, 366 f.).
1985, a.a.O., S. 365 aufgeführten Nachweise).
- BGH, 15.01.1992 - XII ZB 112/90
Auslegung des Begriffs »Betriebszugehörigkeit« im Rahmen des § 1587a Abs. 2 …
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts verstößt gegen den in § 1587a Abs. 1 Satz 2 BGB niedergelegten Halbteilungsgrundsatz, nach dem der ausgleichsberechtigte Ehegatte zur Hälfte an allen ehezeitlich erworbenen ausgleichspflichtigen Versorgungsanwartschaften und -rechten des anderen Ehegatten zu beteiligen ist (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 93, 222, 233).Daß bei der Ermittlung des ehezeitanteiligen Ausgleichsbetrages nach § 103 Abs. 2 Satz 7 ZVKS, anders als bei der Berechnung der Betriebsrente, gemäß §§ 31, 32, 33 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a ZVKS sogenannte Vordienstzeiten als "gleichgestellte" Zeiten einfließen (vgl. dazu Senatsbeschluß BGHZ 93, 222 ff), kann den ehezeitanteiligen Wert der Betriebsrente entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts nicht beeinflussen.
Demgemäß hat der Senat in dem erwähnten Beschluß BGHZ 93, 222, 237 ausgeführt: "Der Versorgungsausgleich beruht auf der Überlegung, daß die Ehe schon während der Erwerbstätigkeit des (der) Ehegatten im Keim auch eine Versorgungsgemeinschaft ist, und er dient dem Zweck, das für die Zeiten des Alters oder der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit angesammelte Versorgungsvermögen entsprechend dem Anteil der Ehezeit an der gesamten Erwerbszeit zwischen den Ehegatten auszugleichen.".
- BGH, 13.10.1993 - XII ZB 138/91
Neuermittlung der Versorgungsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen …
Der Ehezeitanteil dieser Gesamtversorgung sei nach dem Verhältnis der in die Ehezeit fallenden gesamtversorgungsfähigen Zeit zu der vollen gesamtversorgungsfähigen Zeit zu ermitteln, wobei die in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnete Zurechnungszeit gemäß § 42 Abs. 2a VBLS zur Hälfte als gesamtversorgungsfähige Zeit mit zu berücksichtigen sei (vgl. BGH FamRZ 1985, 363, 366).Das Oberlandesgericht hat diese Zeiten bei der Ermittlung des Ehezeitanteils im Zeit-Zeit-Verhältnis (232 zu 275 Monate) unter Berufung auf den Senatsbeschluß BGHZ 93, 222 (= FamRZ 1985, 363 ) in seine Berechnung miteinbezogen.
- OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 20 UF 64/97
BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3; VAHRG § 3b, § 10a
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.02.1990 - XII ZB 55/88
Wertausgleich für betriebliche Altersversorgung bei Ausscheiden nach Ende der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 86/85
Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften im Seelotswesen
b) Die weitere Beschwerde beanstandet zum einen als widersprüchlich, daß das Oberlandesgericht bei der Errechnung des Ehezeitanteils an der Gesamtversorgung eine Methode angewendet habe, die der Senat in der Entscheidung BGHZ 93, 222 (nur) für eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes gebilligt habe, welche hier aber gerade nicht in Rede stehe; deshalb müsse der von der GAK in ihrer Auskunft angewendeten sogenannten Hochrechnungsmethode gefolgt werden.Die Gründe, die den Senat veranlaßt haben, bei der Werterrechnung des Ehezeitanteils an der Versorgung der sogenannten VBL-Methode den Vorzug zu geben (BGHZ 93, 222, 233 ff.), gelten auch im vorliegenden Fall, in dem die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in vergleichbarer Weise wie bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in das Gesamtversorgungssystem einbezogen ist.
- BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 54/86
Einbeziehung des abzuschmelzenden Ausgleichsbetrages in öffentlich-rechtlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.10.1993 - XII ZB 69/89
Abgrenzung zwischen beamtenähnlicher und betrieblicher Altersversorgung
Gegen die Bewertung, die das Oberlandesgericht bei beiden Versorgungen jeweils unter Anrechnung des Ehezeitanteils der gesetzlichen Rente auf den Ehezeitanteil der Gesamtversorgung nach der sog. VBL-Methode vorgenommen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 715/80 - FamRZ 1985, 363 ; ferner OLG München FamRZ 1991, 576, 578), bestehen im Ansatz keine Bedenken und werden von der weiteren Beschwerde auch nicht geltend gemacht. - OLG Oldenburg, 03.02.1994 - 11 UF 117/93
Berechnung des Ehezeitanteils von Anwartschaften aus Gesamtversorgungssystemen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Nürnberg, 29.03.2004 - 7 UF 3065/03
Versorgungsausgleich - Betriebliche Versorgungsanwartschaften
- BGH, 04.10.1995 - XII ZB 38/94
Berechnung des Ehezeitanteils einer Versorgungsrente der öffentlichen …
- BGH, 18.10.1995 - XII ZB 156/93
Bestimmung des Ehezeitanteils einer bei Ehezeitende bereits gezahlten …
- BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 142/87
- BGH, 26.06.1985 - IVb ZB 63/84
- BGH, 04.10.1995 - XII ZB 119/94
Bewertung einer Versorgungsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen …
- OLG Karlsruhe, 10.01.2006 - 16 UF 86/05
Versorgungsausgleich: Berechnung des ehezeitbezogenen Anteils aus einer …
- BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 46/83
Durchführung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei Renten der …
- BGH, 17.04.1985 - IVb ZB 876/81
Ermittlung der ehezeitlich erlangten Versorgungsrente aus einer Zusatzversorgung …
- OLG Karlsruhe, 29.07.1999 - 16 UF 154/97
Berechnung des Ehezeitanteils eines Anrechts auf betriebliche Altersversorgung
- OLG Köln, 04.02.2000 - 25 UF 82/99
Berücksichtigung einer betrieblichen Altersversorgung in Form der …
- OLG Celle, 04.05.2011 - 10 UF 147/10
Ausländische Anrechte im Versorgungsausgleich
- OLG MÜnchen, 16.11.1990 - 26 UF 1249/90
Beamtenähnliche Versorgung für Angestellte von Landeszentralbanken
- BGH, 30.11.1988 - IVa ZR 201/87
- OLG Karlsruhe, 14.04.1998 - 2 UF 276/97
Berufsunfähigkeitsrente; Erwerbsunfähigkeitsrente; Entziehbarkeit; …
- BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 7/87
- BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 133/87
- BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 141/87
- BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 148/87
- BGH, 30.11.1988 - IVa ZR 68/88
- BGH, 30.11.1988 - IVa ZR 213/87
- BGH, 14.03.1983 - IVb ZB 46/83
- BGH, 15.11.1989 - IVa ZR 311/87
- OLG Saarbrücken, 18.10.1990 - 6 UF 131/89
BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3; VAHRG § 3b Abs. 1
