Rechtsprechung
| BGH, 09.01.2007 - VI ZR 59/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
mehr- IWW
- NWB SteuerXpert START
BGB § 823 Aa
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Arzthaftung - Rechtsnatur eines Diagnosefehlers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Deliktsrecht - Diagnosefehler ist nicht zwingend ein Befunderhebungsfehler
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Abgrenzung von Diagnose- und Befunderhebungsfehler
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
§ 823 BGB
Diagnosefehler eines Pathologen, der eine Hautveränderung nicht als bösartig erkannt hat; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht - arzthaftung-aktuell.de (Kurzinformation)
Diagnose- oder Befunderhebungsfehler?
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Das Vorliegen eines einfachen Befunderhebungsfehlers und die Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität" von RAin Dr. Ruth Schultze-Zeu, FAinMedR, original erschienen in: VersR 2008, 898 - 902.
Verfahrensgang
- LG Köln, 02.03.2005 - 25 O 115/00
- OLG Köln, 13.02.2006 - 5 U 54/05
- BGH, 09.01.2007 - VI ZR 59/06
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2007, 744
- VersR 2007, 541
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 12.02.2008 - VI ZR 221/06
Schadensrecht - Morbus Sudeck als Sekundärschaden
aa) Im Ansatz geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, dass ein Fehler bei der Interpretation von Krankheitssymptomen nur dann einen schweren Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst und damit einen "groben" Diagnosefehler darstellt, wenn es sich um einen fundamentalen Irrtum handelt (vgl. Senatsurteile vom 14. Juli 1981 - VI ZR 35/79 - VersR 1981, 1033, 1034; vom 10. November 1987 - VI ZR 39/87 - VersR 1988, 293, 294; vom 14. Juli 1992 - VI ZR 214/91 - VersR 1992, 1263, 1265 und vom 9. Januar 2007 - VI ZR 59/06 - VersR 2007, 541, 542). - OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06
Haftung des Kinderarztes wegen unterlassener Überweisung zum Augenarzt bei U 5
Auch wenn ein Diagnosefehler grundsätzlich nur zurückhaltend als Behandlungsfehler zu beurteilen ist (vgl. BGH VersR 1981, 1033, 1034; NJW 2001, 1787, 1788; VersR 1992, 1263, 1265), so schließt das die Annahme eines auch groben Behandlungsfehlers dann nicht aus, wenn der Arzt die für eine Krankheit kennzeichnenden Symptome nicht ausreichend berücksichtigt und ein sogenannter "fundamentaler" Diagnoseirrtum vorliegt (vgl. BGH VersR 2003, 1256, 1257; VersR 2007, 541, 542).Wenn sich jedoch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental fehlerhaft (BGH VersR 1999, 231, 232) oder die Nichtreaktion als grob fehlerhaft darstellen müsste (ständige Rechtsprechung, BGH VersR 1999, 1282, 1283; VersR 2003, 1256, 1257; VersR 2007, 541, 542), so erstreckt sich die Beweislastumkehr auch in diesem Fall auf die Ursächlichkeit des Fehlers für den Schaden.
- BGH, 21.12.2010 - VI ZR 284/09
Arzthaftung - Auch nicht gebotene Untersuchungen verpflichten zur Sorgfalt
Wegen der bei Stellung einer Diagnose nicht seltenen Unsicherheiten muss die Schwelle, von der ab ein Diagnoseirrtum als schwerer Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst zu beurteilen ist, der dann zu einer Belastung der Behandlungsseite mit dem Risiko der Unaufklärbarkeit des weiteren Ursachenverlaufs führen kann, hoch angesetzt werden (vgl. Senatsurteile vom 9. Januar 2007 - VI ZR 59/06, VersR 2007, 541 Rn. 10 ;… vom 12. Februar 2008 - VI ZR 221/06, aaO, Rn. 15, jeweils m.w.N.).
- OLG Schleswig, 14.01.2011 - 4 U 86/07
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Behandlungs- und Befunderhebungsfehlern …
Der Senat geht ferner von einer Übertragbarkeit der im Bereich der Arzthaftung vom Bundesgerichtshof entwickelten Beweislastumkehr im Rahmen eines Befunderhebungsfehlers (vgl. BGH NJW 2004, 1871 und 2011, 2013; NJW 2005, 427 f; VersR 2007, 541 f; Senat OLGR 2009, 296, 298: vom Patienten nachzuweisende Voraussetzungen: Nichterhebung gebotener Befunde, hinreichende Wahrscheinlichkeit für einen reaktionspflichtigen Befund, Verkennung des Befund als fundamental bzw. Nichtreaktion auf den Befund als grob fehlerhaft zu bewerten) auf die Tierarzthaftung aus (…so bereits: OLG Hamm, OLGR 2004, 62 ff, Rdnr. 28 nach iuris).Diese setzt voraus das Unterlassen einer medizinisch gebotenen Befunderhebung, einem hinreichend wahrscheinlichen, also einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % zu erwartenden, positiven Befundergebnis, dessen Verkennung sich als fundamental oder auf das hin eine Nichtreaktion sich als grob fehlerhaft darstellen würde (vgl. BGH NJW-RR 2007, 744 ff).
- OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 101/06
Persönliche Haftung des H-Arztes bei einem Diagnosefehler
Bei der Entscheidung, ob ein grober Behandlungsfehler vorliegt, handelt es sich um eine juristische, dem Tatrichter obliegende Beurteilung, die allerdings in vollem Umfang durch die vom ärztlichen Sachverständigen mitgeteilten Fakten getragen werden und sich auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen stützen können muss; ohne entsprechende Darlegung oder gar entgegen den medizinischen Ausführungen des Sachverständigen darf das Gericht einen groben Behandlungsfehler aus eigener Wertung nicht bejahen (BGH VersR 2002, 1026; VersR 2007, 541, 542, Textziff. 12). - OLG Hamm, 02.03.2011 - 3 U 92/10
Haftung des Arztes für Befunderhebungs- und Diagnosefehler
Ein Diagnosefehler wird aber nicht dadurch zu einem Befunderhebungsfehler, dass bei objektiv zutreffender Diagnosestellung noch weitere Befunde zu erheben gewesen wären (…vgl. BGH, a.a.O.; BGH, VersR 2007, 541; OLG Köln, NJW 2006, 69 f.; OLG Koblenz, VersR 2007, 1565).Wegen der bei Stellung einer Diagnose nicht seltenen Unsicherheiten muss die Schwelle, von der ab ein Diagnoseirrtum als schwerer Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst zu beurteilen ist, hoch angesetzt werden (BGH, VersR 2007, 541).
- OLG Karlsruhe, 21.05.2008 - 7 U 158/07
Zur Beweislastumkehr für die Ursächlichkeit eines groben Behandlungsfehlers für …
Sie ergibt sich in der Regel aus der medizinischen Bewertung des Sachverständigen (BGHZ 138, 1,6 = NJW 1998, 1780, 1781 = VersR 1998, 457; VersR 1999, 231, 232) und muss von den mitgeteilten medizinischen Fakten in vollem Umfang getragen werden (VersR 2000, 1146, 1147 = NJW 2000, 2737; VersR 2002, 1026; VersR 2007, 541, 542). - OLG Schleswig, 28.03.2008 - 4 U 34/07
Abgrenzung eines Befunderhebungsfehlers zum Diagnosefehler
Ein grober Behandlungsfehler setzt neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse die Feststellung voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NJW-RR 2007, 744 f m.w.N.). - LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06
Gespaltener Krankenhausvertrag: Folge der Unwirksamkeit einer ärztlichen …
Ein Vorgehen, welches schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar ist und einen elementaren Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst darstellt, kann daher insgesamt nicht festgestellt werden (BGH r+s 2007, 339, 340; BGH NJW 2002, 2944, 2945 m.w.N.;… Geiß/Greiner, B. V, Rn. 252; Müller, "Beweislast und Beweisführung im Arzthaftungsprozess" NJW 1997, 3049, 3052 m.w.N.). - OLG Köln, 27.06.2012 - 5 U 38/10
Fehler in Kölner Klinik: Schmerzensgeld für Wundenwäsche mit Putzmittel
Ein grober Behandlungsfehler setzt neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH VersR 2007, 541 ff. m.w.Nachw.). - OLG Köln, 22.09.2010 - 5 U 211/08
Haftung eines niedergelassenen Kinderarztes für die unterbliebene …
- LG Köln, 02.05.2007 - 25 O 250/03
- OLG Köln, 20.07.2011 - 5 U 206/07
Abweisung einer Arzthaftungsklage wegen Verletzung des Harnleiters im Anschluss …
- LG Köln, 11.04.2007 - 25 O 93/05
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie
- OLG Köln, 06.07.2011 - 5 U 8/07
Abweisung der Arzthaftungsklage mangels Nachweises eines Behandlungsfehlers bei …
- OLG Brandenburg, 21.07.2011 - 12 U 9/11
Diagnosepflichten des Hautarztes bei der Beurteilung von Muttermalen
- OLG Köln, 06.06.2012 - 5 U 28/10
Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei Beendigung eines stationären …
- OLG Koblenz, 21.11.2011 - 5 U 688/11
Anforderungen an die ärztliche Entscheidungsbildung bei Biopsie einer Brustdrüse; …
- OLG Frankfurt, 11.01.2011 - 14 U 120/08
Arzthaftungsrecht: Keine Haftung mangels hinreichender Anhaltspunkte für …
Für Blogger: