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   BGH, 09.02.1970 - VIII ZR 97/68   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1970, 992



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94  

    Abgeltung von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich

    Das "Verlangen", mit dem die Vertragsparteien ihre Ersetzungsbefugnis ausüben, ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung (vgl. BGH Urteil vom 9. Februar 1970 - VIII ZR 97/68 - NJW 1970, 992, zu II 2 c bb der Gründe).

    aa) Der Vertragspartner, der von seiner Ersetzungsbefugnis Gebrauch macht, muß klar und unmißverständlich erklären, daß die geschuldete Leistung durch eine andere ersetzt werden soll (vgl. BGH Urteil vom 9. Februar 1970, aaO.).

  • BGH, 30.06.1982 - VIII ZR 115/81  
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