Rechtsprechung
| BGH, 09.02.2010 - VI ZR 244/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- Telemedicus
Sedlmayr-Mörder IV - Löschung aus dem Online-Archiv eines Nachrichtenmagazins
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassung der individualisierenden Berichterstattung über den Mord an einem Schauspieler in den kostenpflichtigen Dossiers eines Nachrichteninternetportals; Genereller Vorrang eines Interesses der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter eines schweren Gewaltverbrechens vor dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Täters; Vereinbarkeit einer den Täter identifizierenden Berichterstattung nach einer vollständig verbüßten Haftstrafe mit dem Datenschutzrecht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zivilrecht
Kurzfassungen/Presse (5)
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Keine Löschungspflicht für Online Archive bei Wort- und Bildberichterstattungen
- heise.de (Pressebericht)
Dossier mit Altmeldungen über Sedlmayr-Mörder zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Spiegel muss Online-Archive nicht löschen
- kanzlei.biz (Pressemitteilung)
Medienfreiheit verdrängt allgemeines Persönlichkeitsrecht von Straftätern
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Spiegel Online darf Dossier über den Mord an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zum kostenpflichtigen Abruf bereithalten
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 507/07
- OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08
- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 244/08
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 09.11.2010 - 5 U 69/09
Rechtsstellung des Inhabers einer auf einem Lichtbild gezeigten Marke
Die Reichweite des Persönlichkeitsrechts liegt wegen seiner Eigenart als Rahmenrecht nicht absolut fest, sondern muss erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange bestimmt werden, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalles sowie die betroffenen Grundrechte zu berücksichtigen sind (vgl. BGH 2006, 830, 841; BGH GRUR 2007, 139 - Rücktritt des Finanzministers; BGH, Urteil vom 9. Februar 2010, VI ZR 244/08). - OLG Hamburg, 29.11.2011 - 7 U 80/11 Das Persönlichkeitsrecht bietet hier Schutz vor einer zeitlich uneingeschränkten Befassung der Medien mit der Person des Straftäters (vgl. u.a. BGH Urteil vom 9.2.2010, VI ZR 244/08 m.w.N.).
