Rechtsprechung
| BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
WEG § 28 Abs. 5
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 28 Abs. 5
Keine Beschlusskompetenz der WEG über in aktuelle Einzeljahresabrechnung aufgenommene Vorjahresrückstände - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechtigung von Wohnungseigentümern zu einem erneuten Beschluss mit Stimmenmehrheit über bereits entstandene und noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum - Keine Neubegründung bereits entstandener Zahlungspflichten
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nicht erfüllte Schulden in der WEG-Jahresrechnung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Was ist bei einer Verjährung von Hausgeldrückständen zu beachten // Wohnungseigentümer können nicht erneut alte Rückstände "beschließen"
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beschlusskompetenz: Können bereits entstandene Ansprüche erneut begründet werden? (IMR 2012, 242)
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 09.03.2012, Az.: V ZR 147/11 (Keine Beschlusskompetenz der WEG über in aktuelle Einzeljahresabrechnung aufgenommene Vorjahresrückstände)" von RiKG Dr. Oliver Elzer, original erschienen in: ZfIR 2012, 365 - 369.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 09.03.2012, Az.: V ZR 147/11 (Keine Beschlusskompetenz der WEG über in aktuelle Einzeljahresabrechnung aufgenommene Vorjahresrückstände)" von RiKG Dr. Oliver Elzer, original erschienen in: ZfIR 2012, 365 - 369.
Verfahrensgang
- AG Ludwigsburg, 02.09.2010 - 21 C 435/10
- LG Stuttgart, 01.06.2011 - 19 S 42/10
- BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2012, 2796
- MDR 2012, 632
- NZM 2012, 565
- WM 2013, 479
- IMR 2012, 242
Wird zitiert von ...
- BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11
Wohnungseigentum - Zahlung von Wohngeldvorschüssen: Wann beginnt Verjährung?
Dies gilt insbesondere für die in dem Wirtschaftsplan des abzurechnenden Jahres beschlossenen und damit nach § 28 Abs. 2 WEG geschuldeten Vorschüsse (vgl. Senat…, Beschluss vom 30. November 1995 V ZB 16/95, aaO; Urteil vom 9. März 2012 V ZR 147/11 ZfIR 2012, 365) und unabhängig davon, ob zwischenzeitlich ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat (unzutreffend daher: OLG Hamm, NJW-RR 2009, 1388).Der Senat hat, wenn auch erst nach Erlass des Berufungsurteils, entschieden, dass die Wohnungseigentümer nicht berechtigt sind, eine bereits bestehende Schuld durch Mehrheitsbeschluss erneut zu begründen und auf diese Weise den Lauf der Verjährungsfrist zu beeinflussen (Senat, Urteil vom 9. März 2012 V ZR 147/11, ZfIR 2012, 365).
Sie betreiben juristische Internetseiten?