Rechtsprechung
| BGH, 09.05.2001 - 1 StR 161/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB
Regelbeispiel; Besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung; Vergewaltigung; Gemeinschaftliche Begehung (von mehreren) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mittäterschaftliche Vergewaltigung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- BGH, 09.05.2001 - 1 StR 161/01
- BGH, 18.12.2006 - 1 StR 161/01
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.09.2001 - 3 StR 321/01
Tenorierung bei der sexuellen Nötigung im besonders schweren Fall nach § …
Zu Recht hat das Landgericht davon abgesehen, die Tat im Schuldspruch als Vergewaltigung zu bezeichnen, weil diese Bezeichnung allein der Erfüllung des Regelbeispiels nach § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB vorbehalten ist (BGH, Beschl. vom 9. Mai 2001 - 1 StR 161/01).
