Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2007 - IV ZB 26/06   

Volltextveröffentlichungen (8)

mehr
  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    ZPO § 91a, § 485

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung eines selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren - Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Bei übereinstimmender Erledigung eines selbständigen Beweisverfahrens ist § 91 a ZPO nicht anwendbar

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstständiges Beweisverfahren - Keine Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Keine prozessuale Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung! (IBR 2007, 404)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 9.5.2007, Az.: IV ZB 26/06 (Kosten eines erledigten selbständigen Beweisverfahrens)" von PrivDoz Dr. Nikolaj Fischer, original erschienen in: ZZP 2008, 98 - 107.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2007, 3721
  • MDR 2007, 1150
  • NZBau 2007, 516 (Ls.)
  • VersR 2008, 93
  • BauR 2007, 1290
  • BauR 2007, 1446
  • IBR 2007, 404
  • ZfBR 2007, 562



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)  

  • BGH, 24.02.2011 - VII ZB 108/08  

    Selbständiges Beweisverfahren - Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung

    Seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 9. Mai 2007 - IV ZB 26/06, BauR 2007, 1446 = ZfBR 2007, 562 sei höchstrichterlich entschieden, dass im selbständigen Beweisverfahren außerhalb des § 494a Abs. 2 ZPO und abgesehen von den Fällen einer Antragsrücknahme kein Raum für eine Kostenentscheidung bleibe.

    Denn in der Anordnung einer Beweiserhebung im Sinne von § 490 Abs. 2 ZPO liegt gerade keine Entscheidung über ein Recht oder einen Anspruch, noch ergeht eine solche Anordnung zum Nach- teil des Antragsgegners (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - IV ZB 26/06, aaO Rn. 12).

    Eine kostenrechtliche Bewertung des selbständigen Beweisverfahrens danach, ob der Beweisantrag bis zum Eintritt des in diesem Sinne das Beweisverfahren erledigenden Ereignisses zulässig und begründet gewesen sei, widerspräche dem Grundsatz, dass sich die Kostentragungspflicht auch bei einem zulässigen und begründeten Beweissicherungsantrag nach dem materiellen Ergebnis des Hauptsacheprozesses und der Notwendigkeit der Kosten für die Rechtsverfolgung beurteilt (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - IV ZB 26/06, aaO Rn. 15).

    Sie ist auch aufgrund der bis zum erreichten Verfahrensstand im selbständigen Beweisverfahren festgestellten Sachlage nicht in vergleichbarer Weise möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - IV ZB 26/06, aaO Rn. 14).

  • OLG Frankfurt, 20.04.2009 - 1 W 21/09  

    Selbständiges Beweisverfahren - Verpflichtung zur Klageerhebung?

    Ob die Spezialregelung des § 494 a ZPO als abschließende Regelung gegenüber den allgemeinen Kostenverteilungsvorschriften der §§ 91 ff ZPO, die eine Kostenquotelung zulassen, anzusehen ist, wie es sich möglicherweise aus der Gesetzgebungsgeschichte des § 494 a ZPO herleiten ließe, hat der BGH bisher offen gelassen (s. BGH, Beschl. v. 09.05.2007 - IV ZB 26/06 -, NJW 2007, 3721 [juris Rn. 10]).
  • OLG Schleswig, 23.03.2009 - 16 W 20/09  

    Selbständiges Beweisverfahren - Erledigungserklärung keine Antragsrücknahme!

    In einem solchen Fall bleibt es - ebenso wie bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen (BGH BauR 2007, 1446) - bei dem Grundsatz, dass es eine Anspruchsgrundlage für eine isolierte Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren nicht gibt.
mehr
  • OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 8 W 265/11  

    Selbständiges Beweisverfahren - Wer trägt die Kosten bei Antragsrücknahme?

    Infolge der tatsächlich nicht durchgeführten Beweisaufnahme ist eine Fristsetzung zur Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO nicht möglich und für den Fall, dass tatsächlich kein Hauptsacheverfahren anhängig ist, in dem diese Kostenfolge ausgesprochen werden kann, darf eine entsprechende Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren ergehen (BGH NJW 2011, 1292; BGH SVR 2011, 156; BGH NJW 2007, 3721; BGH NJW-RR 2005, 1015; BGH MDR 2005, 227; OLG Hamm NZBau 2005, 696; je m.w.N.).
  • BPatG, 20.10.2010 - 7 W (pat) 333/06  
    Nach allgemeiner Meinung ist ein Gerichtsverfahren erledigt, wenn ein nach Verfahrenseinleitung eingetretenes außerprozessuales Ereignis vorliegt, das sich auf die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit oder Begründetheit des Rechtsschutzbegehrens (also der Klage oder des verfahrenseinleitenden Antrags) in der Weise auswirkt, dass sie das ursprünglich zulässige und begründete Rechtsschutzziel nachträglich rechtlich oder tatsächlich gegenstandslos macht, weil dieses entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg weiterverfolgt werden kann (vgl. BGHZ 155, 392 [398]; BGH NJW 2007, 3721 [3722]; BVerwG NVwZ 1989, 48; NVwZ 1993, 979; BVerwGE 46, 81 [83]; 73, 312 [314]; s. a. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 91a Rn. 3 m. w. N.; Sodann/Ziekow/Neumann, VwGO, 3. Aufl., § 161 Rn. 130 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2009 - 15 E 31/09  
    vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - IV ZB 26/06 -, NJW 2007, 3721, vom 18. Dezember 2002 - VIII ZB 97/02 -, NJW 2003, 1322 und vom 12. Februar 2004 - V ZB 57/03 -, NJW-RR 2004, 1005; BAG, Beschluss vom 30. September 2008 - 3 AZB 47/08 -, juris; zur Haftung des Antragstellers für die Gerichtskosten vgl. LG Flensburg, Beschluss vom 8. Mai 2006 - 4 OH 6/04 -, JurBüro 2007, 39.
  • BPatG, 17.08.2011 - 7 W (pat) 130/11  
    Nach allgemeiner Meinung ist ein Gerichtsverfahren erledigt, wenn ein nach Verfahrenseinleitung eingetretenes -insbesondere außerprozessuales -Ereignis vorliegt, welches das ursprünglich zulässige und begründete Rechtsschutzziel nachträglich rechtlich oder tatsächlich gegenstandslos macht, weil dieses entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg weiterverfolgt werden kann (vgl. BGHZ 155, 392 [398]; BGH NJW 2007, 3721 [3722]; BVerwG NVwZ 1989, 48; NVwZ 1993, 979; BVerwGE 46, 81 [83]; 73, 312 [314]; s. a. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 91a Rn. 3 m. w. N.; Sodann/Ziekow/Neumann, VwGO, 3. Aufl., § 161 Rn. 130 ff.).
  • BPatG, 08.08.2012 - 7 W (pat) 320/09  
    Nach allgemeiner Meinung ist ein Gerichtsverfahren erledigt, wenn ein nach Verfahrenseinleitung eingetretenes außerprozessuales Ereignis vorliegt, das sich auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit oder Begründetheit des Rechtsschutzbegehrens (also der Klage oder des verfahrenseinleitenden Antrags) in der Weise auswirkt, dass sie das ursprünglich zulässige und begründete Rechtsschutzziel nachträglich rechtlich oder tatsächlich gegenstandslos macht, weil dieses entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg weiterverfolgt werden kann (vgl. BGHZ 155, 392 [398]; BGH NJW 2007, 3721 [3722]; BVerwG NVwZ 1989, 48; NVwZ 1993, 979; BVerwGE 46, 81 [83]; 73, 312 [314]; s. a. Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 91a Rn. 3 m. w. N.; Sodann/Ziekow/Neumann, VwGO, 3. Aufl., § 161 Rn. 130 ff.).
  • BPatG, 10.08.2012 - 7 W (pat) 322/09  
    Nach allgemeiner Meinung ist ein Gerichtsverfahren erledigt, wenn ein nach Verfahrenseinleitung eingetretenes außerprozessuales Ereignis vorliegt, das sich auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit oder Begründetheit des Rechtsschutzbegehrens (also der Klage oder des verfahrenseinleitenden Antrags) in der Weise auswirkt, dass sie das ursprünglich zulässige und begründete Rechtsschutzziel nachträglich rechtlich oder tatsächlich gegenstandslos macht, weil dieses entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg weiterverfolgt werden kann (vgl. BGHZ 155, 392 [398]; BGH NJW 2007, 3721 [3722]; BVerwG NVwZ 1989, 48; NVwZ 1993, 979; BVerwGE 46, 81 [83]; 73, 312 [314]; s. a. Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 91a Rn. 3 m. w. N.; Sodann/Ziekow/Neumann, VwGO, 3. Aufl., § 161 Rn. 130 ff.).
  • BPatG, 16.04.2012 - 7 W (pat) 307/11  
    Nach allgemeiner Meinung ist ein Gerichtsverfahren erledigt, wenn ein nach Verfahrenseinleitung eingetretenes außerprozessuales Ereignis vorliegt, das sich auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit oder Begründetheit des Rechtsschutzbegehrens (also der Klage oder des verfahrenseinleitenden Antrags) in der Weise auswirkt, dass sie das ursprünglich zulässige und begründete Rechtsschutzziel nachträglich rechtlich oder tatsächlich gegenstandslos macht, weil dieses entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg weiterverfolgt werden kann (vgl. BGHZ 155, 392 [398]; BGH NJW 2007, 3721 [3722]; BVerwG NVwZ 1989, 48; NVwZ 1993, 979; BVerwGE 46, 81 [83]; 73, 312 [314]; s. a. Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 91a Rn. 3 m. w. N.; Sodann/Ziekow/Neumann, VwGO, 3. Aufl., § 161 Rn. 130 ff.).
  • BPatG, 09.12.2010 - 7 W (pat) 334/05  
  • BPatG, 28.01.2011 - 7 W (pat) 332/09  
  • BPatG, 15.04.2011 - 7 W (pat) 18/09  
  • BPatG, 15.07.2011 - 7 W (pat) 328/09  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht