Rechtsprechung
| BGH, 09.06.2004 - I ZR 187/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
UWG § 1
- openjur.de
- Anwaltskanzlei von Olnhausen
500 DM-Gutschein für Autokauf
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Gutschein über 500 DM für Fahrzeugkauf bei bestandener Fahrschulprüfung
- NWB SteuerXpert START
UWG § 1
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Gutscheinversprechen einer Fahrschule wettbewerbswidrig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
"500 DM-Gutschein für Autokauf"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer Fahrschule mit einem Gutschein für den Erwerb eines PKW bei einem bestimmten Autohaus - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wettbewerbsrecht - Fahrschule: Unlauteres Wettbewerbsverhalten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Gutschein bei Führerschein wettbewerbsgemäß
- fahrschule-online.de (Leitsatz)
Gutscheine für Autokauf sind zulässig
- finanztip.de (Kurzinformation)
Großzügiger Gutschein einer Fahrschule
Besprechungen u.ä. (2)
- hk2.eu (Entscheidungsbesprechung)
500
Zulässigkeit einer Werbung mit Gutscheinen
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Zulässigkeit der Werbung einer Fahrschule mit Gutschein über 500 DM für Autokauf bei bestandener Prüfung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2004, 1557
- MDR 2004, 1369 (Ls.)
- GRUR 2004, 960
- NZV 2004, 571 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05
Nachlass bei der Selbstbeteiligung
Ein Preisnachlass ist danach u.a. dann wettbewerbswidrig, wenn von der Vergünstigung eine derart starke Anziehungskraft ausgeht, dass die Rationalität der Nachfrageentscheidung auch bei einem verständigen Verbraucher vollständig in den Hintergrund tritt (…vgl. BGH, Urt. v. 22.5.2003 - I ZR 8/01, GRUR 2003, 1057 = WRP 2003, 1428 - Einkaufsgutschein; Urt. v. 9.6.2004 - I ZR 187/02, GRUR 2004, 960 = WRP 2004, 1359 - 500 DM-Gutschein für Autokauf).Da die Anlockwirkung, die von einer besonders günstigen Preisgestaltung ausgeht, gewollte Folge des Wettbewerbs ist (BGH GRUR 2003, 1057 - Einkaufsgutschein; GRUR 2004, 960 - 500 DM-Gutschein für Autokauf;… BGH, Urt. v. 22.9.2005 - I ZR 28/03, GRUR 2006, 161 Tz. 17 = WRP 2006, 69 - Zeitschrift mit Sonnenbrille), kann der Umstand allein, dass mit einem Rabatt geworben wird, die Unlauterkeit nicht begründen.
- BGH, 22.09.2005 - I ZR 28/03
Zeitschrift mit Sonnenbrille
- BGH, 08.11.2007 - I ZR 192/06
Werbung mit der Teilerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkas-koversicherung …
Ein Preisnachlass ist danach u.a. dann wettbewerbswidrig, wenn von der Vergünstigung eine derart starke Anziehungskraft ausgeht, dass die Rationalität der Nachfrageentscheidung auch bei einem verständigen Verbraucher vollständig in den Hintergrund tritt (…vgl. BGH, Urt. v. 22.5.2003 - I ZR 8/01, GRUR 2003, 1057 = WRP 2003, 1428 - Einkaufsgutschein; Urt. v. 9.6.2004 - I ZR 187/02, GRUR 2004, 960 = WRP 2004, 1359 - 500 DM-Gutschein für Autokauf).Da die Anlockwirkung, die von einer besonders günstigen Preisgestaltung ausgeht, gewollte Folge des Wettbewerbs ist (BGH GRUR 2003, 1057 - Einkaufsgutschein; GRUR 2004, 960 - 500 DM-Gutschein für Autokauf;… BGH, Urt. v. 22.9.2005 - I ZR 28/03, GRUR 2006, 161 Tz. 17 = WRP 2006, 69 - Zeitschrift mit Sonnenbrille), kann der Umstand allein, dass mit einem Rabatt geworben wird, die Unlauterkeit nicht begründen.
- BGH, 26.02.2009 - I ZR 163/06
Dr. Clauder's Hufpflege
Allerdings muss zwischen dem Anbieten von Waren gegenüber Letztverbrauchern (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 PAngV und - im Blick auf das im Streitfall in Rede stehende Erfordernis der Angabe des Grundpreises - § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV) und dem Werben dafür (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 2, § 2 Abs. 1 Satz 2 PAngV) schon deshalb unterschieden werden, weil das Werben im Gegensatz zum Anbieten nur dann den Vorschriften der Preisangabenverordnung unterliegt, wenn es unter Angabe von Preisen erfolgt (vgl. BGHZ 155, 301, 304 - Telefonischer Auskunftsdienst; BGH, Urt. v. 9.6.2004 - I ZR 187/02, GRUR 2004, 960, 961 = WRP 2004, 1359 - 500 DM-Gutschein für Autokauf; OLG Köln OLG-Rep 2004, 374; OLG Stuttgart MMR 2008, 754;… Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 1 PAngV Rdn. 8, jeweils m.w.N.). - BGH, 08.11.2007 - I ZR 121/06
Werbung mit der Teilerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkas-koversicherung …
Ein Preisnachlass ist danach u.a. dann wettbewerbswidrig, wenn von der Vergünstigung eine derart starke Anziehungskraft ausgeht, dass die Rationalität der Nachfrageentscheidung auch bei einem verständigen Verbraucher vollständig in den Hintergrund tritt (…vgl. BGH, Urt. v. 22.5.2003 - I ZR 8/01, GRUR 2003, 1057 = WRP 2003, 1428 - Einkaufsgutschein; Urt. v. 9.6.2004 - I ZR 187/02, GRUR 2004, 960 = WRP 2004, 1359 - 500 DM-Gutschein für Autokauf).Da die Anlockwirkung, die von einer besonders günstigen Preisgestaltung ausgeht, gewollte Folge des Wettbewerbs ist (BGH GRUR 2003, 1057 - Einkaufsgutschein; GRUR 2004, 960 - 500 DM-Gutschein für Autokauf;… BGH, Urt. v. 22.9.2005 - I ZR 28/03, GRUR 2006, 161 Tz. 17 = WRP 2006, 69 - Zeitschrift mit Sonnenbrille), kann der Umstand, dass mit einem Rabatt geworben wird, für sich genommen die Unlauterkeit nicht begründen.
- OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07
Wettbewerbsverstoß: Angabe von Liefer- und Versandkosten beim Internetauftritt …
Dagegen handelt es sich um Werbung, wenn es noch ergänzender Angaben und weiterer Verhandlungen bedarf, um ein Geschäft zum Abschluss zu bringen (BGH, GRUR 2004, 960, 961 - [500 DM-Gutschein für Autokauf]). - LG Dresden, 19.12.2006 - 44 O 375/06 Selbst besonders vorteilhafte Vergünstigungen und wertvolle Zuwendungen führen nicht ohne weiteres zu einem als wettbewerbswidrig zu bewertenden Angebot (BGH GRUR 2004, 960, 961 - 500-DM-Gutschein für Autokauf;… Piper in Piper/Ohly, a.a.O., § 4.1 Rdn. 1/50).
Wettbewerbswidrig ist die Werbung erst dann, wenn der Einsatz des Werbemittels dazu führt, die freie Entschließung der angesprochenen Verkehrskreise so nachhaltig zu beeinflussen, dass ein Vertragsschluss nicht mehr von sachlichen Gesichtspunkten, sondern maßgeblich durch das Streben nach der in Aussicht gestellten Vergünstigung bestimmt wird mit der Folge, dass die Rationalität der Nachfrageentscheidung auch bei einem verständigen Verbraucher vollständig in den Hintergrund tritt (BGH, GRUR 1998, 735, 736 - Rubbelaktion; BGH GRUR 2004, 343 f. - Playstation; BGH GRUR 2003, 626, 627 - umgekehrte Versteigerung II; BGH GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot; BGH GRUR 2004, 960 f. - 500-DM-Gutschein für Autokauf).
- OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04
Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer "Verkaufsverlosung"
Erforderlich wäre, dass der Verbraucher im Rahmen der Teilnahme an der Aktion in einer Weise beeinflusst würde, die die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund treten ließe (vgl. BGH WRP 04, 1359, 1360 - 500 DM-Gutschein für Autokauf m.w.N.). - OLG Köln, 22.11.2004 - 6 W 115/04
"Glow by J. Lo" - Gutschein für Körperpflegemittel als kostenlose Zugabe einer …
Nach Aufhebung der Zugabeverordnung im Jahr 2001 und unter Geltung der bis zur Novellierung des UWG maßgeblichen Rechtlage war anerkannt, dass Kopplungsangebote grundsätzlich zulässig und nur ausnahmsweise dann als missbräuchlich i. S. der §§ 1, 3 UWG a. F. zu untersagen sind, wenn entweder unter Verletzung von Transparenzgebot und Informationspflichten über den Wert des Angebots getäuscht wird - eine im Streitfall ersichtlich nicht relevante Fallgruppe -, oder von dem Angebot eine so starke Anlockwirkung ausgeht, dass auch bei einem verständigen Verbraucher die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt (vgl. BGH GRUR 2002, 976 und 979 - "Kopplungsangebot I" und "Kopplungsangebot II"; NJW 2003, 1671 - "Gesamtpreisangebot"; GRUR 2004, 343 - "Playstation"; WRP 2004, 1359 - "500 DM-Gutschein für Autokauf"). - OLG Hamburg, 04.05.2011 - 5 U 207/10
Tätowierstudio
Bedarf es ergänzender Angaben und weiterer Verhandlungen, um das Geschäft zustande zu bringen, kann es sich um bloße Werbung handeln (BGH GRUR 2003, 971, 972 - telefonischer Auskunftsdienst; GRUR 2004, 960, 961 - 500 DM-Gutschein für Autokauf). - OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 4 W 49/04
Wettbewerbswidrige Mondpreiswerbung: Beweislast des Werbenden für realistische …
- OLG Köln, 25.05.2012 - 6 U 236/11
- LG Kiel, 28.07.2010 - 14 O 32/10
Die Werbung Wir zahlen Ihnen bis zu Euro 24,00 je Gramm Gold” stellt keine …
Für Blogger: