Rechtsprechung
| BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
UWG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, §§ 3, 4 Nr. 11; BRAO § 43b; BORA § 6
- MIR - Medien Internet und Recht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker - Der Verkehr erwartet von einem Rechtsanwalt, der sich als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" bezeichnet, dass er nicht nur über besondere Kenntnisse, sondern auch über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung verfügt.
- bundesgerichtshof.de
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
- IWW
- JurPC
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfügen eines sich selbst als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" bezeichnenden Rechtsanwalts über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsanwälte - "Zertifizierter Testamentsvollstrecker": Praktische Erfahrung?
Kurzfassungen/Presse (14)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verwendung der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker"
- MIR - Medien Internet und Recht (Pressemitteilung)
Werbung mit der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker" durch einen Rechtsanwalt nicht grundsätzlich irreführend
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3; 5 UWG
Die Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als "Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)” ist nicht notwendigerweise wettbewerbswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Werbung eines Rechtsanwalts als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" bei entsprechenden Kenntnissen und praktischer Erfahrungen zulässig - Volltext liegt vor
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zur Verwendung der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker"
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Verwendung der Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker"
- ftd.de (Pressebericht)
BGH erlaubt private Anwaltszertifikate
- vsw.info
, S. 4 (Leitsatz)
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bezeichnung "Zertifizierter Testamentsvollstrecker" nicht irreführend
- lto.de (Kurzinformation)
Anwalt ohne einschlägige Praxiserfahrung kein "zertifizierter Testamentsvollstrecker"
- ra-dr-graf.de (Kurzinformation)
Zur Voraussetzung der besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse eines Rechtsanwalts als "zertifizierter Testamentsvollstrecker"
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Anwalt darf sich nicht ohne Weiteres als zertifizierten Testamentsvollstrecker bezeichnen
- lto.de (Kurzinformation)
Anwalt darf Bezeichnung "Zertifizierter Testamentsvollstrecker" nicht führen, wenn er wenig praktische Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt hat
Besprechungen u.ä. (2)
- deutscheranwaltspiegel.de
, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)
Etwas Latein kann nicht schaden - Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker"
- lampmann-behn.de (Kurzanmerkung)
Zertifizierter Testamentvollstrecker - Nicht zwingend irreführend!
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Der zertifizierte Testamentsvollstrecker" von RA Christian Dahns, original erschienen in: NJW Spezial 2011, 766 - 767.
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 28.01.2010 - 1 HKO 2329/09
- OLG Nürnberg, 28.05.2010 - 3 U 318/10
- BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2012, 235
- MDR 2012, 176
- GRUR 2012, 215
- VersR 2012, 254
- WM 2012, 763
- MIR 2011, Dok. 092
- DB 2011, 2911
Wird zitiert von ... (3)
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98
Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff
Es geht vielmehr darum, den nahen Angehörigen den persönlichen Konflikt mit sich und ihrer Familie zu ersparen, in den sie geraten könnten, wenn sie gezwungen wären, über den Beschuldigten auszusagen, und sich dabei zwischen die Alternative gestellt sehen könnten, entweder jenen zu belasten oder die Unwahrheit zu sagen (BGHSt 2, 351, 354 = NJW 1952, 755, 756; 12, 235, 239 = NJW 1959, 445, 446; 22, 35, 36 = NJW 1968, 559). - BGH, 22.03.2012 - I ZR 111/11
Preisverzeichnis bei Mietwagenangebot
Diese im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegende Feststellung kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht bei seiner Würdigung gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 I ZR 113/10, GRUR 2012, 215 Rn. 13 = WRP 2012, 75 Zertifizierter Testamentsvollstrecker, mwN). - BGH, 30.01.2012 - AnwZ (Brfg) 27/11
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags
Dies wird im allgemeinen der Fall sein, wenn er selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen zählt, ist aber auch denkbar, wenn er durch die fragliche Werbung nicht angesprochen wird (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01, BGHZ 156, 250, 255; vom 9. Juni 2011 - I ZR 113/10, DB 2011, 2911 Rn. 14).
