Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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StGB § 21
Kurzfassungen/Presse
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Kein Bonus für Vieltrinker
Verfahrensgang
- BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95
- BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1996, 592
- StV 1996, 593
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
Der Senat stützt seine Auffassung auf die Anhörung des psychiatrischen Sachverständigen Prof. Dr. Kröber (abgedruckt in NStZ 1996, 569 ff.) und des gerichtsmedizinischen Sachverständigen Prof. Dr. Joachim (s. zu den Einzelheiten auch den Senatsbeschluß vom 9. Juli 1996 = StV 1996, 593 ff. = NStZ 1996, 592 ff. = BA 1997, 150 ff.). - BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12
Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten) …
Dies war aus juristischer Sicht wegen des zu geringen Gewichts der Einzelfallgerechtigkeit (vgl. Nachweise bei BGH, Beschluss vom 9. Juli 1996 - 1 StR 511/95, NStZ 1996, 592;… zusammenfassend auch Schild in Kindhäuser/Neumann/Päffgen, StGB, 3. Aufl., § 20 Rn. 81 f.) nie unumstritten, ebenso deshalb, weil Schuldfähigkeit "ein normatives Postulat, aber keine messbare Größe" ist (…zusammenfassend Maatz/Wahl, FS 50 Jahre BGH, 2000, S. 531, 533). - BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97
StGB § 20
Ein wissenschaftlicher Erfahrungssatz, wonach ab einem bestimmten Blutalkoholwert in der Regel von einem Ausschluß der Schuldfähigkeit (oder auch nur von einer erheblichen Verminderung) ausgegangen werden kann, existiert nicht und ist auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht angenommen worden (…vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6; zur Reichweite bei Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB : BGH NStZ 1996, 592 ff. und die darin wiedergegebenen übereinstimmenden medizinisch/psychiatrischen Sachverständigenäußerungen von Joachim und Kröber; BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
- BayObLG, 02.11.2004 - 1St RR 109/04
Abgrenzung zwischen informatorischer Befragung und Vernehmung des Beschuldigten
Ob dies auch dann gilt, wenn bei einem Angeklagten psychophysische Auffälligkeiten infolge des Alkoholgenusses fehlen, wie dies bei alkoholgewöhnten Personen der Fall sein kann, die manchmal selbst bei Werten von 3 bis 4, 5 Promille kein Störungsbild oder ein nur gering ausgeprägtes aufweisen können (BGH NStZ 1996, 592/593), kann dahingestellt bleiben, denn beim Angeklagten lag ein ausgeprägtes Störungsbild vor. - BayObLG, 18.05.1999 - 1St RR 109/99
Beurteilungsspielraum bei der Prüfung der Wirksamkeit der Beschränkung der …
Richtig ist dabei der Ausgangspunkt des Landgerichts, daß ab einer nicht auszuschließenden Blutalkoholkonzentration von 3, 0 Promille Anlaß besteht, die Frage der Schuldunfähigkeit zu prüfen (vgl. nur BGH NStZ 1996, 592/593). - OLG Saarbrücken, 05.04.2006 - 5 U 633/05 v. 09.07.1996 1 StR 511/95 NStZ 1996, 592595 [= BA 1997, 150]).
