Rechtsprechung
   BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 266 StGB; § 299 Abs. 1 StGB; § 338 Nr. 3 StPO; § 24 Abs. 2 StPO; § 147 StPO
    Ablehnungsgesuch (Besorgnis der Befangenheit im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen [der Zusammenarbeit] der Vorsitzenden Richterin mit einer Boulevardzeitung anlässlich des vorliegenden Verfahrens [Ehrverletzungen; mangelnde Offenlegung einer vorherigen Vorlage eines Artikels über den Prozess]; Prüfung nach Beschwerdegrundsätzen); Akteneinsichtsrecht (Aktenvollständigkeit; faires Verfahren; Fürsorgepflicht); Untreue ("Fall Wildmoser"); Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Vorteil).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befangenheit durch Umgang des Richters mit der Presse; Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr im Vergabeverfahren für den Bau eines Fußballstadions

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der "Allianz-Arena" in München bestätigt

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung des Angeklagten Wildmoser bestätigt


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.08.2006)

    Wildmoser-Urteil soll aufgehoben werden

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Das Wettbewerbserfordernis i.S.d. § 299 StGB - zugleich Besprechung der "Allianz-Arena-Entscheidung" des BGH vom 09.08.2006 (Az.: 1 StR 50/06)" von Dr. Björn Gercke, FA StrafR und RA Sebastian Wollschläger, original erschienen in: wistra 2008, 5 - 10.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2006, 3290



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07  

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Das Verhalten der Kammermitglieder konnte die Besorgnis der Befangenheit aus der Sicht eines verständigen Angeklagten (vgl. Senat NJW 2006, 3290, 3295 m.w.N.; NStZ 2007, 161, 163) nicht begründen.
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06  

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    Misstrauen in die Unparteilichkeit eines Richters ist dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (Senat, Urteil vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06 - Umdr. S. 23; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 24 Rdn. 6, 8 m.w.N.).
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 285/06  

    Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat

    Das Verhalten des Vorsitzenden konnte die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen, da der Angeklagte bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts keinen Grund zu der Annahme hatte, der Vorsitzende nehme ihm gegenüber im Hinblick auf die Schuld- und Straffrage eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen konnte (vgl. Senat, Urt. vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06 - Umdr. S. 23 m.w.N.).
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  • BGH, 22.09.2008 - 1 StR 323/08  

    Beihilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung durch jeweils selbständige

    Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass zunächst berechtigt erscheinendes Misstrauen nach umfassender Information über den zugrunde liegenden Vorgang gegenstandslos werden kann (vgl. BGHSt 4, 264, 269 f.; BGH wistra 2002, 267; NStZ-RR 2004, 208, 209; NJW 2006, 3290, 3295; jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 18.06.2012 - 6 K 181/11  

    Einkommensteuer: Verfallsanordnung in Strafurteil betreffend Bestechung im

    Schutzgut des § 299 StGB ist die strafwürdige Störung des Wettbewerbs sowie die abstrakte Gefahr sachwidriger Entscheidungen (BGH-Urteil vom 09.08.2006 1 StR 50/06, NJW 2006, 3290).
  • OLG Nürnberg, 20.11.2007 - 2 St OLG Ss 133/07  
    Maßstab für die Besorgnis der Befangenheit ist, ob der Richter den Eindruck erweckt, er habe sich in der Schuld- und Straffrage bereits festgelegt (BGHSt 21, 334, 340; BGH NJW 2006, 3290, 3295 Tz. 52).
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