Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2003 - IX ZR 28/03   

Volltextveröffentlichungen (14)

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  • IWW
  • rws-verlag.de

    Unwirksamkeit einer vor Insolvenzeröffnungsantrag durch Freigabe von Sicherungsgut zur Veräußerung an bestimmmten Käufer ermöglichten Aufrechnung

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Veräußerung der von einem Sicherungseigentümer freigegebenen Gegenstände an Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Insolvenzeröffnungsantrag: Unzulässige Aufrechnung des Insolvenzgläubigers/Käufers gegen die Kaufpreisforderung

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 96 Abs. 1 Nr. 3, 129, 131 Abs. 1 Nr. 1
    Unwirksamkeit der Aufrechnung bei insolvenzrechtlich anfechtbarem Rechtsgeschäft

  • NWB SteuerXpert START

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 129, § 131 Abs. 1 Nr. 1

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, §§ 129, 131 Abs. 1 Nr. 1
    Unwirksamkeit einer vor Insolvenzeröffnungsantrag durch "Freigabe" von Sicherungsgut zur Veräußerung an bestimmten Käufer ermöglichten Aufrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligung der Gläubiger durch Veräußerung eines sicherungsübereigneten Gegenstandes im letzten Monat vor dem Eröffnungsantrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht - Benachteiligung der Insolvenzgläubiger

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unwirksamkeit einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Aufrechnung wegen Gläubigerbenachteiligung

  • ZIP-online.de

    Unwirksamkeit einer vor Insolvenzeröffnungsantrag durch Freigabe von Sicherungsgut zur Veräußerung an bestimmten Käufer ermöglichten Aufrechnung

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit einer vor Insolvenzeröffnungsantrag durch Freigabe von Sicherungsgut zur Veräußerung an bestimmmten Käufer ermöglichten Aufrechnung

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2004, 846
  • ZIP 2003, 2370
  • MDR 2004, 353
  • NZI 2004, 82
  • WM 2003, 2458
  • BB 2003, 2707
  • DB 2004, 484
  • BauR 2004, 323



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Wird zitiert von ... (39)  

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - 16 U 49/05  

    Zur Anfechtbarkeit der Inbesitznahme sicherungsübereigneter Gegenstände durch

    Wie der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 9. Oktober 2003 (IX ZR 28/03, ZIP 2003, 2370 = NJW-RR 2004, 846) entschieden hat, ist eine die Gläubiger benachteiligende Wirkung im Sinne des § 129 InsO entgegen einer im Schrifttum vertretenen Ansicht (vgl. z.B. Gundlach/Frenzel/Schmidt NZI 2002, 20, 21 und NZI 2004, 305, 307 f.) nicht schon darin zu sehen, dass bei Weggabe des Absonderungsgutes vor Verfahrenseröffnung für die Insolvenzmasse nicht die Kostenpauschale nach den §§ 170, 171 InsO erlangt werden kann.

    Mit den §§ 170, 171 InsO soll lediglich die Mehrvergütung ausgeglichen werden, die durch die Bearbeitung von Absonderungsrechten innerhalb des Insolvenzverfahrens anfällt (vgl. BGH, v. 20.02.2003 - IX ZR 81/02, BGHZ 154, 72, 80 f. = NJW 2003, 2240; v. 09.10.2003 - IX ZR 28/03, NJW-RR 2004, 846, 847).

    Nach § 170 Abs. 2 InsO entfällt daher beispielsweise der Anspruch auf Abführung einer Verwertungskostenpauschale, wenn der Verwalter dem Gläubiger die Verwertung überlässt (BGH, v. 09.10.2003 - IX ZR 28/03, NJW-RR 2004, 846, 847).

    Soweit der Insolvenzverwalter auch den rechtlichen Bestand vor Insolvenzeröffnung weggefallener Sicherungsrechte zu prüfen hat, gehört dies zu seinen allgemeinen Verwaltungsaufgaben, für deren Erfüllung keine besondere Leistung an die Insolvenzmasse vorgesehen ist (vgl. BGH, v. 20.02.2003 - IX ZR 81/02, BGHZ 154, 72, 80 = NJW 2003, 2240; BGH, v. 09.10.2003 - IX ZR 28/03, NJW-RR 2004, 846, 847 f.).

    Die Masse hat keinen Anspruch darauf, dass Absonderungsrechte (nur) bestehen bleiben, damit deren Feststellung und Verwertung im Insolvenzverfahren Kosten verursachen, die durch Zahlung einer Feststellungs- und Verwertungskostenpauschale nach den §§ 170, 171 InsO ausgeglichen werden müssen (BGH, v. 09.10.2003 - IX ZR 28/03, NJW-RR 2004, 846, 848).

    Wie der Bundesgerichtshof in den vorzitierten Entscheidungen hervorgehoben hat, soll mit den §§ 170, 171 InsO lediglich die Mehrvergütung ausgeglichen werden, die durch die Bearbeitung von Absonderungsrechten innerhalb des Insolvenzverfahrens anfällt (vgl. BGH, v. 20.02.2003 - IX ZR 81/02, BGHZ 154, 72, 80 f. = NJW 2003, 2240; v. 09.10.2003 - IX ZR 28/03, NJW-RR 2004, 846, 847; vgl. a. BGH, v. 22.07.2004 - IX ZR 270/03, NJW-RR 2005, 125).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine die Gläubiger benachteiligende Wirkung im Sinne des § 129 InsO nicht schon darin zu sehen, dass bei Weggabe des Absonderungsgutes vor Verfahrenseröffnung für die Insolvenzmasse nicht die Kostenpauschale nach den §§ 170, 171 InsO erlangt werden kann (so ausdrücklich BGH, v. 9.10.2003 - IX ZR 28/03, NJW-RR 2004, 846, 847 m.w.N).

    In diesem Fall erfüllt der Insolvenzverwalter regelmäßig nur seine durch die Regelvergütung abgegoltene allgemeine Amtspflicht (vgl. BGH, v. 20.02.2003 - IX ZR 81/02, BGHZ 154, 72, 80 = NJW 2003, 2240; BGH, v. 09.10.2003 - IX ZR 28/03, NJW-RR 2004, 846, 847 f.; Zenker, WuB VI A § 129 InsO 2.05).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 270/03  

    Insolvenzrecht - Verrechnung einer Kaufpreisforderung

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger nicht gehindert ist, lediglich die Unzulässigkeit der Aufrechnung gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO geltend zu machen, ohne zugleich die Anfechtung des Kaufvertrages zu erklären (BGH, Urt. v. 9. Oktober 2003 - IX ZR 28/03, ZIP 2003, 2370, 2371 f; zur Anfechtung der Herstellung einer Aufrechnungslage nach §§ 29 ff KO vgl. BGHZ 147, 233, 236 ff), was den Kaufpreisanspruch hätte entfallen lassen.

    Die Entscheidungen des Senats vom 5. April 2001 (IX ZR 216/98, BGHZ 147, 233, 238 f) und 9. Oktober 2003 (aaO) stehen nicht entgegen.

    (3) Daß der Masse bei einer Verwertung des Sicherungsguts möglicherweise die Kostenpauschalen gemäß § 170 Abs. 1 Satz 1 InsO zugeflossen wären, die nun infolge des Verkaufs an den Sicherungsnehmer entfallen, rechtfertigt nicht die Annahme, in der entsprechenden Höhe sei die Verrechnung der Kaufpreisforderung den Gläubigern nachteilig gewesen (vgl. BGH, Urt. v. 9. Oktober 2003 aaO S. 2372).

    Soweit solche Mehrkosten nicht entstehen, soll der Masse folglich auch kein Anspruch auf einen Kostenbeitrag zukommen (BGH, Urt. v. 9. Oktober 2003 aaO).

  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03  

    Insolvenzrecht - Anfechtbarkeit des Erwerbs der Aufrechnungslage

    Es gibt keinen Grund, dies bei Prüfung des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO anders zu beurteilen (vgl. BGH, Urt. v. 9. Oktober 2003 - IX ZR 28/03, WM 2003, 2458, 2459); denn § 131 InsO bezeichnet jede Rechtshandlung, die dem Insolvenzgläubiger eine Befriedigung gewährt, auf die er keinen Anspruch hatte, als inkongruent.
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