Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2008 - IX ZB 212/07   

Volltextveröffentlichungen (11)

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  • IWW
  • rws-verlag.de

    Entstehung der Auskunftspflicht des Insolvenzschuldners mit Antragstellung

  • NWB SteuerXpert START

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5, § 20 Abs. 1

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5, § 20 Abs. 1
    Umfang der Auskunftserteilung im Rahmen des Eröffnungsantrags des Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen unvollständiger Angaben über die Gläubiger im Insolvenzantrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht - Unvollständige Angaben über Gläubiger im Insolvenzantrag

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de

    Entstehung der Auskunftspflicht des Insolvenzschuldners mit Antragstellung

Kurzfassungen/Presse (5)

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  • Schuldnerfachberatungszentrum Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Leitsatz)

    Versagung bei unvollständigem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Auskunftspflicht ab Stellung des zulässigen Antrags

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unvollständige Angaben über die Gläubiger in einem Insolvenzantrag können eine Versagung der Restschuldbefreiung rechtfertigen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Restschuldbefreiung - Unvollständige Angaben als Versagungsgrund: BGH gibt Gläubigern neue Munition

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Entstehung der Auskunftspflicht des Insolvenzschuldners mit Antragstellung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2008, 2276
  • MDR 2009, 169
  • NZI 2009, 65
  • WM 2008, 2298



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 17.09.2009 - IX ZB 284/08  

    Insolvenzrecht - Keine Versagung der Restschuldbefreiung

    Denn die Schuldnerin hat im Streitfall nicht etwa die Forderung eines Gläubigers verschwiegen (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Oktober 2008 - IX ZB 212/07, ZInsO 2008, 1278), sondern die Forderung tatsächlich angegeben, aber lediglich einer falschen Person zugeordnet.
  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 130/07  

    Notarrecht - Die Interessen des Rechtsuchenden gefährdende Wirtschaftsführung?

    Hinweis auf Restschuldbefreiung">20 Abs. 1, § 97 Abs. 1 InsO verpflichtet, bereits erteilte Auskünfte unverzüglich und in eigener Initiative zu ergänzen oder richtig zu stellen, wenn er erkennt, dass sich nicht unwesentliche Änderungen ergeben haben; ein besonderes Auskunftsverlangen des Insolvenzverwalters oder des Gerichts ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - IX ZB 212/07 - [...] Rn. 11; MünchKommInsO-Schmahl 2. Aufl. 2007 § 20 Rn. 28 und 38; s. auch BGH, Urteil vom 27. Juli 1955 - 3 StR 211/55 - GA 1956, 123, 124).
  • BGH, 17.03.2011 - IX ZB 174/08  

    Insolvenzrecht - Verstoß gegen Auskunft- und Mitwirkungspflichten

    a) Unrichtige Angaben, die der Schuldner im Rahmen des von ihm gestellten Insolvenzantrags abgibt, erfüllen den Versagungstatbestand des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - IX ZB 212/07, WM 2008, 2298 Rn. 8 ff).
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  • BGH, 07.04.2011 - IX ZB 254/09  

    Insolvenzrecht - Unbegründete Rechtsbeschwerde in Insolvenzeröffnungsverfahren

    Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts führt die Rechtsprechung des Senats, nach der im Falle eines zulässigen Eröffnungsantrags bereits ab Antragstellung eine umfassende Auskunftspflicht besteht (Beschluss vom 9. Oktober 2008 - IX ZB 212/07, ZVI 2009, 38 Rn. 9), nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • AG Frankfurt/Oder, 10.04.2012 - 3 IN 709/07  
    Unrichtige Angaben des Schuldner erfüllen den Versagungstatbestand in objektiver Hinsicht, in Sonderheit sind konkrete Frage des Insolvenzgerichts nach den Vermögensverhältnissen stets zutreffend zu beantworten (vgl. Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 9. November 2008, IX ZB 212/07, NZI 2009, S. 65; Beschluss vom 17. März 2011, IX ZB 174/08, ZInsO 2011, S. 836).
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