Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2009 - V ZR 18/09   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährungsfrist für den dinglichen Erbbauzinsanspruch; Begriff des dinglichen Erbbauzinses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbbaurecht - Erbbauzinsanspruch: Anwendung der Sonderreglung des § 196 BGB

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung von Erbbauzinsen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weder dingliche noch schuldrechtliche Erbbauzinsansprüche unterliegen der zehnjährigen Verjährung des § 196 BGB

  • info-m.de (Leitsatz)

    Erbbauzinsrückstände: Welche Verjährungsfrist gilt?

mehr
  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    BGH klärt Streitfrage zur Verjährung von Erbpachtzinsen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Anwendung der zehnjährigen Verjährungsfrist auf Erbbauzinsanspruch

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 224
  • MDR 2010, 69
  • DNotZ 2010, 292
  • NZM 2010, 254
  • WM 2009, 2333



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Wird zitiert von ...  

  • OLG München, 11.04.2012 - 20 U 5075/11  

    Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde: Hinreichende Bestimmung des in der

    Die Rechtsprechung des BGH zum Erbbauzins (Urteil vom 09.10.2009, Az. V ZR 18/09) sei nicht übertragbar, da es sich vorliegend allein um einen aufschiebend bedingten schuldrechtlichen Zahlungsanspruch handle, der nicht auf eine wiederkehrende, schon gar nicht auf eine regelmäßig wiederkehrende Leistung gerichtet sei, so dass der Gedanke des § 197 Abs. 2 BGB nicht zur Anwendung kommen könne.

    Dies hat der Bundesgerichtshof für den Anspruch auf Zahlung von Erbbauzinsraten mit Urteil vom 09.10.2009, Az. V ZR 18/09, NJW 2010, 224, entschieden, das auf diesen Fall übertragbar ist.

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