Rechtsprechung
| BGH, 09.11.1998 - II ZR 144/97 |
Hubarbeitsbühnen
§ 929 S. 1 BGB, Geheißerwerb auch dann, wenn der Dritte dem Erwerber absprachewidrig nicht den Besitz mittelt;
§ 366 HGB, zu den Anforderungen der Gutgläubigkeit bei Verfügungen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs;
Einschränkung des § 863 BGB für den Fall, daß der petitorische Anspruch des Störers letztinstanzlich (auch inzident) feststeht (Rechtsgedanke des § 864 Abs. 2 BGB)
Volltextveröffentlichungen (7)
- Alpmann Schmidt
- Prof. Dr. Lorenz
Eigentumserwerb durch Übergabe an eine Geheißperson; Gutgläubiger Erwerb nach § 366 HGB und § 932 BGB: Anforderungen an den guten Glauben; Petitorische Einwendungen gegen den possessorischen Besitzschutz nach § 861 BGB und Widerklage im Prozeß (analoge Anwendung von § 864 II BGB)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gutgläubiger Eigentumserwerb: Voraussetzungen des guten Glaubens an die Verfügungsbefugnis oder das Eigentum eines Kaufmanns bei Veräußerungen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs und bei verlängertem Eigentumsvorbehalt des Vorlieferanten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übereignung mit Übergabe auf Geheiß; Guter Glaube des Erwerbers an die Verfügungsbefugnis eines Kaufmanns; Wirksamkeit des Eigentumserwerbs bei möglichem verlängertem Eigentumsvorbehalt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein gutgläubiger Erwerb von hochwertiger Ware (Hubbühnen für 850 000 DM) unter Ausschluss der Kaufpreisabtretung wegen grob fahrlässiger Unkenntnis eines verlängerten Eigentumsvorbehalts
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kann der Mieter wertvoller neuer Baumaschinen diese gutgläubig vom Vermieter zu Eigentum erwerben? (IBR 1999, 130)
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kein gutgläubiger Erwerb hochwertiger Ware (Hubbühnen für 850 000 DM) unter Ausschluss der Kaufpreisabtretung wegen grob fahrlässiger Unkenntnis eines verlängerten Eigentumsvorbehalts
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1999, 425
- ZIP 1998, 2155
- MDR 1999, 148
- WM 1998, 2532
- DB 1999, 428
- IBR 1999, 130
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 22.09.2003 - II ZR 172/01
Sicherheiten - Grenzen des gutgläubigen Erwerbs bei Lieferung von Bauteilen
Da diese Frage sowohl für einen Eigentumserwerb durch die S. als auch hinsichtlich eines gutgläubigen Erwerbs durch die Beklagte zu 1 (vgl. Sen.Urt. v. 9. November 1998 - II ZR 144/97, ZIP 1998, 2155, 2156 f.) entscheidungserheblich ist, hält das Berufungsurteil revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. - OLG Saarbrücken, 07.12.2010 - 4 U 602/09
Begriff der grob fahrlässigen Unkenntnis i.S. von § 932 Abs. 2 BGB; …
bb) In der Konkretisierung dieser Maßstäbe werden Fallgruppen gebildet: Beim Erwerb hochwertiger Investitions- und Konsumgüter vom Händler oder Endabnehmer ist mit dem regelmäßig vereinbarten Eigentumsvorbehalt des Vorlieferanten zu rechnen, wenn der Erwerb innerhalb der üblichen Finanzierungsdauer erfolgt (vgl. BGH, Urt. v. 9.11.1998 - II ZR 144/97, NJW 1999, 425;… Urt. v. 4.10.1972 - VIII ZR 66/71, JZ 1973, 27).Bei Veräußerungen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs sind erhöhte Anforderungen an den guten Glauben zu stellen (BGH, NJW 1999, 425).
aaa) Mit Blick auf ihren geringen Wert (4.600 EUR) war die Rüttelplatte kein hochwertiges Investitions- und Konsumgut, welches eine Bauunternehmung üblicherweise nur unter Eigentumsvorbehalt erwirbt (im Sachverhalt der Entscheidung BGH, NJW 1999, 425 lag der Kaufpreis der erworbenen Hubarbeitsbühnen bei rund 850.000 DM).
- FG Niedersachsen, 13.05.2005 - 16 V 572/04
Vorsteuerabzug und Umsatzsteuerkarussell
Dieser sei nach der Rechtsprechung des BGH zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1998 II ZR 144/97, NJW 1999, 425).Der Eigentumserwerb der Antragstellerin vollzog sich bei Lieferungen zum Lager in Stauffenberg durch Einigung und Übergabe und bei Lieferungen über das Speditionslager im Wege des Geheißerwerbs (vgl. BGH Urteil vom 9. November 1998 II ZR 144/97, NJW 1999, 425).
- OLG Celle, 06.02.2002 - 2 U 201/01
Insolvenzverfahren: Kein gutgläubiger Erwerb der Betriebsausstattung des …
Dabei sind strenge Anforderungen an die Gutgläubigkeit des Erwerbers zu stellen, wenn die Veräußerung außerhalb des gewöhnlichen oder ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes des Veräußerers erfolgt (BGH NJW 1999, 425;… Baumbach/ Duden/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 366 Rz. 6). - LAG Hamm, 09.01.2008 - 18 Sa 1102/07
Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; Anrechenbarkeit der Einmalzahlung
Die gemäß § 366 Abs. 1 BGB grundsätzlich bei der Leistung vorzunehmende Tilgungsbestimmung kann durch eine - auch stillschweigend mögliche - Vereinbarung der Parteien offen gelassen werden und dem Schuldner vorbehalten bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.1998 - II ZR 144/97, BGHZ 51, 157; Urteil vom 23.01.1991 - VII ZR 122/90, BGHZ 113, 251; BAG…, Urteil vom 03.06.2003, a.a.O.). - LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07 Die gemäß § 366 Abs. 1 BGB grundsätzlich bei der Leistung vorzunehmende Tilgungsbestimmung kann durch eine - auch stillschweigend mögliche - Vereinbarung der Parteien offen gelassen werden und dem Schuldner vorbehalten bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.1998 - II ZR 144/97, BGHZ 51, 157; Urteil vom 23.01.1991 - VII ZR 122/90, BGHZ 113, 251; BAG…, Urteil vom 03.06.2003, a.a.O.).
- OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 4 U 550/09
Verjährung von übergegangenen Ansprüchen aus unerlaubter Handlung; Maßgebliche …
Auf der Grundlage des reformierten Rechts gereicht es dem Gläubiger nicht erst zum Nachteil, wenn er sich in einem den Rechtsmissbrauch erreichenden Maße einer sich aufdrängenden Kenntnis verschließt (zum alten Recht: BGHZ 133, 198; NJW 2000, 953; NJW 1999, 425). - OLG Brandenburg, 23.09.2005 - 4 U 25/05
Klage auf Wiedereinräumung des Besitzes gem. § 861 Abs. 1 Satz 1 BGB
In einem Hauptsacheverfahren auf Besitzschutz ergibt sich durch diese Bestimmung die Konstellation der gleichzeitig entscheidungsreifen petitorischen Widerklage, die den Anspruch des Klägers zerstört (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.1979, NJW 1979, 1358; auch BGH, Urteil vom 09.11.1998, NJW 1999, 425). - OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 7 U 66/00
Unterlassungsanspruch: Unterlassen des Verbauens von Turmsegmenten des …
Wer im Geschäftsverkehr von einem anderen als dem Hersteller neu hergestellte und hochwertige Investitions- oder Konsumgüter erwirbt, muss innerhalb der üblichen Finanzierungsdauer mit dem für solche Sachen üblicherweise vereinbarten Eigentumsvorbehalt des Vorlieferanten rechnen; führt er nicht eine Klärung der Eigentumsverhältnisse oder des Verfügungsrechts des anderen Teils herbei, so nimmt er die Vereitelung eines verlängerten Eigentumsvorbehalts in Kauf und handelt damit grob fahrlässig (BGH NJW 1999, 425, 426;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 932, Rn. 12). - OLG Köln, 31.08.2010 - 23 U 5/10
Zulässigkeit petitorischer Einwendungen bei Geltendmachung verbotener Eigenmacht …
Dabei hat es sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 1999, 425, 427) gestützt, die dies für das Hauptsacheverfahren entschieden hat, soweit es sich jedenfalls um die letztinstanzliche Entscheidung handele. - OLG Köln, 28.04.2003 - 12 U 223/02
- KG, 21.04.1999 - 24 U 7798/98
Schadensersatz wegen Beschädigung oder Beseitigung von im Dritteigentum stehenden …
- VG München, 20.04.2009 - M 8 K 08.4973
Anforderungen an die Pflicht zur Führung und Vorlage eines Aufnahme- und …
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