Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1987 - 3 StR 489/87   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1988, 215



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00  

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik liegt demgemäß nicht nur dann vor, wenn deren Fähigkeit, sich gegen Störungen von innen zur Wehr zu setzen, herabgesetzt (vgl. BGHSt 28, 312, 316 f.; BGH NStZ 1988, 215; BVerwGE 62, 36, 38), mithin die Funktionsfähigkeit des Staates (d.h. seiner Organe) und seiner Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen wird (BVerwGE aaO; Schnarr MDR 1993, 589, 593; s. auch § 4 Abs. 1 Buchst. a BVerfSchG).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90  

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Eine Verlängerung der Frist des § 345 Abs. 1 StPO ist grundsätzlich nicht möglich (BGHSt 22, 221, 222; BGH, Urteil vom 30. August 1990 - 3 StR 489/87 (S. 5) m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1988 - 3 StR 419/88  

    Einwirkung auf einrückende Rekruten vor Dienstantritt

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  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00  
    Eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik liegt demgemäß nicht nur dann vor, wenn deren Fähigkeit, sich gegen Störungen von innen zur Wehr zu setzen, herabgesetzt (vgl. BGHSt 28, 312, 316 f.; BGH NStZ 1988, 215; BVerwGE 62, 36, 38), mithin die Funktionsfähigkeit des Staates (d. h. seiner Organe) und seiner Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen wird (BVerwGE aaO; Schnarr MDR 1993, 589, 593; s. auch § 4 Abs. 1 Buchst. a BVerfSchG).
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