Rechtsprechung
| BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93 |
Postkontrolle DDR I
Amtsanmaßung;
§ 246 StGB aF, Drittzueignung
Volltextveröffentlichungen
- HRR Strafrecht
§ 132 2. Alt. StGB; § 246 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 133 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 StGB-DDR; § 177 StGB-DDR
Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder Beihilfe zur Unterschlagung durch Mitarbeiter des MfS bei der Entnahme von Geldern aus Briefen; Verwahrungsbruch durch das Vernichten der Briefsendungen nach der Geldentnahme.
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 40, 8
- NJW 1994, 1228
- MDR 1994, 392
- NStZ 1994, 179
- NJ 1994, 231
- StV 1994, 243 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 13.10.1994 - 5 StR 386/94
StGB § 133, § 242, § 246
Die Strafkammer hält die Voraussetzungen des § 246 StG in Anlehnung an das Urteil des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 1993 (BGHSt 40, 8 ) für nicht erfüllt.Dies habe de Bundesgerichtshof im Urteil vom 9. Dezember 1993 (BGHSt 40, 8 ) ausdrücklich auch hinsichtlich des Angeklagten festgestellt.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 1993 (BGHSt 40, 8 ) beziehe sich allein auf Zahlungsmittel, die im Bereich der Bezirksverwaltung Magdeburg durch die Staatssicherheit aus Briefsendungen entnommen wurden.
Dabei ist der Strafkammer im Ergebnis darin zu folgen, daß auf sämtliche Taten § 246 StGB , nicht etwa das DDR- StGB , anzuwenden ist (vgl. auch BGHSt 40, 8, 18).
Entgegen der Auffassung des Landgerichts, das sich weitgehend auf die Entscheidung des 4. Strafsenats vom 9. Dezember 1993 (BGHSt 40, 8 ) stützen kann, fehlt es hinsichtlich der den Postsendungen entnommenen Zahlungsmittel und sonstigen Gegenstände nach Ansicht des anfragenden Senats weder am Gewahrsam des Angeklagten noch am Merkmal der Selbstzueignung.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 8, 22 f.).
a) Allerdings verhält sich die Entscheidung BGHSt 40, 8 nur zu Zahlungsmitteln, die im Bereich einer Bezirksverwaltung aus Briefsendungen entnommen und unmittelbar der Abteilung Finanzen des MfS übergeben wurden und die - wie vom 4. Strafsenat hervorgehoben - zu keinem Zeitpunkt in den Bereich der Abteilung M in der Zentrale des MfS und damit in den Einflußbereich ihres Leiters gelangt waren.
Hierzu hat der 4. Strafsenat (BGHSt 40, 8, 19 ff.) freilich ausgeführt, die Mitglieder der politischen Führung der DDR oder der Führungsebene des MfS hätten bei der Einbehaltung der Gegenstände nicht mit Zueignungswillen gehandelt.
An einer Aufhebung des angefochtenen freisprechenden Urteils auf die Revision der Staatsanwaltschaft wegen sachlichrechtlich fehlerhafter Nichtanwendung des § 246 StGB aus den genannten Gründen sieht sich der Senat durch das Urteil des 4. Strafsenats vom 9. Dezember 1993 (BGHSt 40, 8 ) gehindert.
Die vom 4. Strafsenat (BGHSt 40, 8, 24 f.) für die hier in Rede stehenden Fälle abgelehnte Strafbarkeit der Beteiligten wegen Verwahrungsbruchs (§ 133 StGB ; nach DDR-Strafrecht schwerer Gewahrsamsbruch gemäß § 239 Nr. 1 DDR- StGB ) ist nach Auffassung des anfragenden Senats nicht abschließend geklärt.
Indes liegt, wie der 4. Strafsenat (BGHSt 40, 8, 25) ausdrücklich bemerkt, in der Vernichtung der Postsendungen eine tatbestandsmäßige Sachbeschädigung (§§ 303 StGB , 183 DDR- StGB ), von deren Verfolgung die Staatsanwaltschaft bislang nach § 154 StPO abgesehen hat.
- BGH, 07.03.1995 - 5 StR 386/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11
Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen …
a) Die Tatmodalitäten des § 132 StGB setzen voraus, dass der Täter entweder als Inhaber eines öffentlichen Amtes auftritt und eine Handlung vornimmt, die den Anschein hoheitlichen Handelns erweckt (§ 132 1. Alternative StGB) oder dass er eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf (§ 132 2. Alternative StGB; vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1993 - 4 StR 416/93, BGHSt 40, 8, 11 f.).Wie in § 132 1. Alternative StGB wird dafür zunächst vorausgesetzt, dass sich das Handeln des Täters nach außen als Wahrnehmung öffentlicher Funktionen darstellt und objektiv mit einer hoheitlichen Maßnahme verwechselt werden könnte (Senatsurteil vom 9. Dezember 1993 aaO;… Jeßberger aaO Rn. 9).
Im Hinblick auf den Zweck der Strafvorschrift, die das Vertrauen der Allgemeinheit in die Autorität staatlichen Handelns schützen soll, erfüllt eine solche oder eine ähnliche Handlung nur dann nicht den Tatbestand des § 132 2. Alternative StGB, wenn sich das Verhalten des Täters so weit von den rechtlichen Vorgaben einer Amtshandlung entfernt, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. April 2006 - 4 Ws 98/06, NStZ 2007, 527;… Jeßberger aaO Rn. 10): Dabei ist auf die Sicht eines unbefangenen Beobachters abzustellen (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1993 aaO, S. 13;… Krauß aaO Rn. 30).
- BGH, 25.07.1995 - GSSt 1/95
Strafbarkeit eines Funktionärs der DDR, der veranlasste, dass Gelder aus …
b) An der Aufhebung der angefochtenen Entscheidung sieht sich der 5. Strafsenat durch das Urteil des 4. Strafsenats vom 9. Dezember 1993 - 4 StR 416/93 ( BGHSt 40, 8) - gehindert.Zur Entscheidungserheblichkeit der unterschiedlichen Rechtsauffassungen hat der vorlegende Senat vertretbar dargelegt, daß die Verfolgung der dem Angeklagten vorgeworfenen Taten nicht verjährt wäre und daß auf sie § 246 StGB (und nicht etwa § 177 StGB-DDR) Anwendung findet ( BGHSt 40, 8, 18).
Die egoistische Tendenz, deren Vorliegen Voraussetzung tatbestandsmäßigen Handelns nach den §§ 242, 246 StGB ist, stellt kein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 14 StGB dar (vgl. BGHSt 40, 8, 19).
- BGH, 07.11.2000 - 1 StR 377/00
Tateinheit
- BayObLG, 19.11.2002 - 2St RR 103/02
Keine Amtsanmaßung des Polizeibeamten bei allgemeinzuständigem Handeln trotz …
Schutzgut des § 132 StGB ist nämlich nicht etwa die Bewahrung von Privatpersonen gegen Übergriffe treuwidrig handelnder Amtsträger (vgl. BGHSt 3, 241/245); § 132 StGB dient nicht dem Schutz von Individualrechten (vgl. BGHSt 40, 8/15;… Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 132 Rn. 1;… LK-v. Bubnoff StGB 11. Aufl. § 132 Rn. 5;… Cramer/Sternberg-Lieben, in: Schönke/ Schröder StGB 26. Aufl. § 132 Rn. 1;… Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 132 Rn. 1; a.A.: OLG Hamm NJW 1951, 245).Die Vorschrift dient vielmehr nur dem Schutz der Autorität des Staates und seiner Behörden (vgl. RGSt 18, 430/435; BGHSt 3, 241/244; 12, 30/31; 40, 8/12).
- OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09
Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener …
Dabei reicht es aus, dass wenigstens noch ein übergeordneter Mitgewahrsam fortbesteht, der sich in einem verbleibenden Einfluss auf die Sache äußert (BGHSt 40, 8, 24 f.;… Faul, in: LK 12. Aufl. § 133 Rn. 15). - OLG München, 05.01.2010 - 5St RR 354/09
Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung oder Amtsanmaßung: Anfertigung einer …
§ 132 StGB aber schützt nur öffentliche Ämter der Bundesrepublik Deutschland und nicht des ehemaligen Deutschen Reiches (BGHSt 40, 8, 11;… Fischer, aaO § 132 Rdn. 4).Es kommt darauf an, ob sie einem objektiven Beobachter als hoheitliches Handeln erscheint und daher mit einer solchen verwechselt werden kann (BGHSt 40, 8, 12 f;… Fischer, aaO § 132 Rdn. 10).
- OLG Stuttgart, 25.04.2006 - 4 Ws 98/06
Verwendung von Amtsbezeichnungen der Weimarer Republik im Internet
Für die Frage, ob der Angeklagte nach dem äußeren Anschein hoheitliche Tätigkeit ausgeübt hat, ist aus Sicht eines unbefangenen Beobachters unter dem Gesichtspunkt der Verwechselbarkeit zu prüfen, ob und inwieweit die von ihm hergestellten Führerscheine und Personalausweise den amtlichen Führerscheinen und Personalausweisen der Bundesrepublik entsprechen (BGHSt 40, 8). - OLG Köln, 15.09.1998 - Ss 395/98
überklebtes Verkehrszeichen - § 267 StGB, (hier keine) zusammengesetzte …
Für diese Begehungsform des § 132 StGB genügt es, daß die Handlung - wie dies hier angesichts der Reaktion der Anwohner der Fall war - nach den Umständen bei einem objektiven Betrachter den Anschein einer Amtshandlung hervorruft und deswegen mit einer solchen verwechselbar ist (BGHSt 40, 8,13). - BGH, 19.03.1996 - 5 StR 386/94
StrEG § 3
- BayObLG, 26.06.1996 - 5St RR 18/96
StGB § 267
- OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09
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