Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 353b Abs. 1 Satz 1 StGB; § 23 Abs. 5 SächsDSG; § 4 Abs. 1 SächsDSG; § 146 GVG
    BGHR 48, 126; Verletzung von Dienstgeheimnissen (Fall Heitmann / Giesen; Geheimnis - normative Geheimhaltungsbedürftigkeit bei rechtswidrigem Verhalten - Verschwiegenheitspflicht; offenkundige Tatsachen; allgemein zugängliche Daten); (mittelbare) Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen (Hinwirken auf ein gesetzmäßiges Verhalten durch einen Datenschutzbeauftragten); externes Weisungsrecht des Justizministers.

  • lexetius.com

    StGB § 353b Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch des Sächsischen Datensschutzbeauftragten bestätigt

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Freispruch des Sächsischen Datenschutzbeauftragten bestätigt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freispruch des Sächsischen Datenschutzbeauftragten bestätigt

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Freispruch des Sächsischen Datenschutzbeauftragten bestätigt

Besprechungen u.ä.

  • WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)

    Angebliche Verletzung von Dienstgeheimnissen durch einen Landesbeauftragten

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Wichtige Öffentliche Interessen bei Verletzung eines Dienstgeheimnisses" von Prof. Dr. Andreas Hoyer, original erschienen in: JR 2003, 511 - 515.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 48, 126
  • NJW 2003, 979
  • NJ 2003, 322
  • MMR 2003, 330
  • JR 2003, 511



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12  

    Verletzung des Dienstgeheimnisses (Geheimnisbegriff: Negativauskünfte über

    Unter Geheimnissen sind Tatsachen zu verstehen, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und zudem geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. mwN, Senat, aaO, BGHSt 46, 340f.; BGH, Urteil vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02, BGHSt 48, 126, 129; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 353b Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2009 - 5 B 1184/08  

    Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen BfD

    BGH, Urteil vom 9.12.2002 - 5 StR 276/02 -, BGHSt 48, 126, 130.
  • KG, 20.08.2010 - 1 Ws (B) 51/07  

    Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht geht Datenschutzbestimmungen vor

    Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2002 (BGHSt 48, 126) keine Offenbarungspflicht des Rechtsanwalts.
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  • OLG Köln, 11.01.2005 - 8 Ss 460/04  

    Rechtsfolgen der Verletzung des richterlichen Beratungsgeheimnisses; Offenbarung

    Allerdings können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen im Sinne von § 353 b Abs. 1 StGB mittelbar auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NStZ 2000, 596; BGHSt 48, 126 = NJW 2003, 979; Senatsentscheidung NJW 1988, 2489; vgl. u.a. Träger in LK, § 353 b Rn. 26; Tröndle/Fischer a.a.O. , § 353 b Rn. 13 a).
  • OLG Dresden, 11.09.2007 - 2 Ws 163/07  

    Dienstgeheimnis; Amtsverschwiegenheit; Staatsanwalt; Ermittlungsverfahren;

    Allen drei "Mitteilungen" ist gemein, dass es sich um Tatsachen handelt, deren Kenntnis zum Zeitpunkt der Tathandlung nicht über einen begrenzten Personenkreis hinausging (BGHSt 10, 108) und die weder offenkundig waren, noch sich aus allgemeinen Quellen erschließen ließen (BGHSt 48, 28 [31]; 48, 126 [129 f.]).
  • OLG Köln, 25.01.2005 - 8 Ss OWi 98/04  
    Allerdings können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen im Sinne von § 353 b Abs. 1 StGB mittelbar auch dadurch gefährdet werden, dass die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und dass sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (BGH NStZ 2000, 596; BGHSt 48, 126 = NJW 2003, 979; Senatsentscheidung NJW 1988, 2489; vgl. u.a. Träger in LK, § 353 b Rn. 26; Tröndle/Fischer a.a.O. , § 353 b Rn. 13 a).
  • KG, 20.08.2010 - 2 Ss 23/07  

    Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht geht Datenschutzbestimmungen vor

    Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2002 (BGHSt 48, 126) keine Offenbarungspflicht des Rechtsanwalts.
  • KG, 20.08.2010 - 1 Ws (B  

    Keine Pflicht des Rechtsanwalts zur Weitergabe mandatsbezogener Informationen an

    Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2002 (BGHSt 48, 126) keine Offenbarungspflicht des Rechtsanwalts.
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