Rechtsprechung
| BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB; Art. 1 § 1 Abs. 2, § 13 AÜG a.F.
Untreue (Gewährung einer Abfindung an einen städtischen Bediensteten durch den Oberbürgermeister; Vermögensbetreuungspflicht; Haushaltsuntreue; Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit; Gegenleistungsanspruch bei Prozessrisiko; Ermessenspielraum bei Personalentscheidungen; Orientierung am geltenden Recht im Hinblick auf die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- strafrecht-online.org (Volltexte/Auszüge/Entscheidungsanmerkung)
StGB § 266
Untreue - Zahlung einer Abfindung an einen städtischen Angestellten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 266 Abs. 1
Untreue durch Bürgermeister [hier: durch Gewährung einer Abfindung für einen ausscheidenden Beamten] - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
BGH bestätigt Freispruch eines ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Schwerin vom Vorwurf der Untreue
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof bestätigt Freispruch eines ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Schwerin vom Vorwurf der Untreue
- nomos.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Freispruch eines ehem. Oberbürgermeisters der Stadt Schwerin vom Vorwurf der Untreue bestätigt
Besprechungen u.ä.
- strafrecht-online.org (Volltexte/Auszüge/Entscheidungsanmerkung)
StGB § 266
Untreue - Zahlung einer Abfindung an einen städtischen Angestellten
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die Grenzen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Bürgermeistern - Zugleich Besprechung von BGH, Urteil v. 9.12.2004 - 4 StR 294/04" von RA Dr. Kurt Kiethe, original erschienen in: NStZ 2005, 529 - 534.
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 2005, 83
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07
Bankrott (Beihilfe); Untreue (Pflichtwidrigkeit und kommunalrechtliches …
Das Sparsamkeitsgebot ist als rechtliche Steuerungsnorm dazu bestimmt, einen äußeren Begrenzungsrahmen für den gemeinsamen Entfaltungs- und Gestaltungsspielraum dahingehend zu bilden, solche Maßnahmen zu verhindern, die mit den Grundsätzen vernünftigen Wirtschaftens schlicht unvereinbar sind (BGH wistra 2005, 178, 180). - BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05
Bestechlichkeit (konkludentes Fordern eines Vorteils); Amtsträger …
a) Der Angeklagte M. hätte - unabhängig von einer ihm aus seinem Amt erwachsenden Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGH NStZ 2003, 540; NStZ-RR 2005, 83; BGH, Beschl. vom 25. April 2006 - 1 StR 539/05; BayObLGSt 38, 16, 19) - jedenfalls aufgrund einer konkreten Zusage einer Geldspende "für die Stadt H." die Pflicht gehabt, die Vermögensinteressen der Stadt H. zu betreuen. - BGH, 25.04.2006 - 1 StR 539/05
Pflichtwidrigkeit i.S. der Untreue (Identität von Missbrauchstatbestand und …
Als Bürgermeister der Stadt S. war der Angeklagte jedenfalls verpflichtet, deren Vermögensinteressen im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB eigenverantwortlich zu betreuen (vgl. BGH NStZ 2003, 540, 541; NStZ-RR 2005, 83, 84; BayObLG JR 1989, 299, 300).
- BGH, 13.04.2011 - 1 StR 592/10
Untreue durch eine Kreditaufnahme (Haushaltsuntreue; Vermögensbetreuungspflicht; …
a) Die Angeklagten, deren Amtsstellung vermögensrechtliche Aufgaben umfasste, waren der Marktgemeinde gegenüber vermögensbetreuungspflichtig (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 5 StR 400/06, NStZ 2007, 579; BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 4 StR 294/04, NStZ-RR 2005, 83; BGH, Urteil vom 8. Mai 2003 - 4 StR 550/02, NStZ 2003, 540; BGH, Beschluss vom 20. Mai 1994 - 2 StR 202/94, NStZ 1994, 586). - OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12 Die Pflicht zu ordnungsgemäßem Verwaltungshandeln ergibt sich vorliegend aus der aus Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz, dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie dem Grundsatz, dass der Staat keine Geschenke machen darf (BGH NStZ-RR 2005, 83), Zuwendungen also nur bei Vorliegen der hierfür bestehenden Voraussetzungen zu gewähren sind (vgl. BGH NJW 2003, 2179; NStZ 1983, 119).
