Rechtsprechung
| BGH, 09.12.2010 - VII ZR 7/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
AGBG § 9 Abs. 1
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
AGBG § 9; AEntG § 1a
Unzulässige Verknüpfung von Vertragserfüllungsbürgschaft und Abschlagszahlungseinbehalt bei Bauvertrag - ax-schneider-gruppe.de
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
AGBG § 9 Abs. 1
Unwirksamkeit von Bauvertrags-AGB mit Sicherung der Erfüllung sowohl durch Einbehalt bei Abschlagszahlungen als auch Vertragserfüllungsbürgschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der AGB Klausel des Auftraggebers eines Bauvertrages mit der Bestimmung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft; Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft bei gleichzeitiger Zahlungsbeschränkung bzgl. der sich aus geprüften Abschlagsrechnungen ergebenden Werklohnforderungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauvertrag - 10% Erfüllungsbürgschaft bei 90% Abschlagszahlung unzulässig!
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vertragserfüllungsbürgschaft und Sicherungseinbehalt
- lto.de (Kurzinformation)
Klausulierte Verpflichtung des Bauauftragnehmers zur Bürgschaftsstellung bei 90 % Einbehalt von Abschlagsrechnungen ist unwirksam
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
10%-Vertragserfüllungsbürgschaft und 90% Abschlagszahlung in AGB des AG: Unwirksam! (IBR 2011, 138)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Vertragserfüllungsbürgschaft von 10% der Auftragssumme in AGB gefordert: Wirksam? (IBR 2011, 139)
- cms-hs.com
, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)
Die Kombination aus 10-prozentiger Vertragserfüllungsbürgschaft und Begrenzung der Abschlagszahlung auf 90 % der erbrachten Leistungen ist AGB-rechtswidrig! (RA Dr. Nicolai Ritter)
Verfahrensgang
- LG München I, 30.12.2008 - 24 O 2016/07
- OLG München, 22.12.2009 - 9 U 1937/09
- BGH, 09.12.2010 - VII ZR 7/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 2125
- MDR 2011, 219
- NZBau 2011, 229
- WM 2011, 598
- BauR 2011, 677
- IBR 2011, 138
- IBR 2011, 139
- ZfBR 2011, 241
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 22.11.2012 - VII ZR 222/12
Vorformulierte Vertragsklausel ist auch nach Erörterung nicht ausgehandelt!
Als unangemessen i. S. d. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Klausel angesehen, in der der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne die Interessen des Vertragspartners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - VII ZR 7/10, BauR 2011, 677 Rn. 18 = NZBau 2011, 229 = ZfBR 2011, 241; Urteil vom 20. April 2000 - VII ZR 458/97, BauR 2000, 1498 = NZBau 2000, 424 = ZfBR 2000, 477; Urteil vom 5. Juni 1997 - VII ZR 324/95, BGHZ 136, 27). - OLG Köln, 10.05.2012 - 24 U 118/11
Bausicherheiten - 10% Vertragserfüllungsbürgschaft + Stundung: Unwirksam!
Er ist dann dem Bürgschaftsgläubiger zur Zahlung nicht verpflichtet (st. Rspr., BGH, Urt. v. 9.12.2010, VII ZR 7/10, NJW 2011, 2125 ff., juris Rn. 11;… Urt. v. 12.2.2009, VII ZR 39/08, BGHZ 179, 374 ff., juris Rn. 9).Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der eine Sicherung in Höhe von 10% der Auftragssumme für sich genommen ausdrücklich nicht beanstandet (vgl. Urt. v. 9.12.2010, VII ZR 7/10, NJW 2011, 2125 ff., juris Rn. 19), wobei sich aus dem Tatbestand der Vorinstanz (OLG München, BauR 2010, 1230 ff.) eindeutig ergibt, dass es sich in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrunde liegenden Fall um die Bruttoauftragssumme handelte (…vgl. auch Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3.Aufl. 10.Teil Rn. 41 Fn. 43).
(1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa BGH, Urt. v. 9.12.2010, VII ZR 7/10, NJW 2011, 2125 ff., juris Rn. 16), der der Senat folgt, kann die belastende Wirkung einer für sich allein gesehen noch hinnehmbaren Klausel durch eine oder mehrere weitere Vertragsbestimmungen derart verstärkt werden, dass der Vertragspartner des Verwenders im Ergebnis unangemessen benachteiligt wird.
Die sich so ergebende erhöhte Sicherung der Klägerin als Auftraggeberin übersteigt auch im Verhältnis zur Gesamtauftragssumme noch diejenige, die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil v. 9.12.2010, VII ZR 7/10, NJW 2011, 2125 ff. beanstandet hat; sie ist daher aus Sicht des Senats ersichtlich unangemessen (so auch Cranshaw, juris-PR-HaGesR 10/2011, Anm4, Anmerkung zum angefochtenen Urteil des LG Köln).
- OLG München, 10.04.2012 - 9 U 5645/10
Bauvertrag - Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 15% in AGB unwirksam!
Dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.12.2010 (NJW 2011, 2125) lässt sich in der Gesamtschau entnehmen, dass eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes die Grenze des Vertretbaren darstellt, dass diese Grenze jedoch überschritten wird, wenn eine zusätzliche Absicherung in der Form hinzutritt, dass Abschlagszahlungen nicht in voller Höhe, sondern nur mit Abzügen von bis zu 10% zu leisten sind.Bei der Beurteilung der Wirksamkeit der AGB-Bestimmungen über Sicherheiten ist die belastende Gesamtwirkung beider Klauseln zu berücksichtigen (BGH NJW 2011, 2125).
Die Klausel stellt zusammen mit der Regelung über die Ablösung des Sicherheitseinbehaltes eine einheitliche Regelung dar, die nicht trennbar ist, so dass die Regelungen über den Sicherheitseinbehalt und die Gewährleistungsbürgschaft insgesamt unwirksam sind (vergleiche BGH NJW 2009, 3422; NJW 2002, 894, NJW-RR 2007, 1319; BGH NJW 2011, 2125).
Die Klägerin kann sich nicht darauf berufen, dass die von der Zedentin selbst gestellte Klausel zum Sicherheitseinbehalt insgesamt unwirksam sei, um die benachteiligende Gesamtwirkung zweier Klauseln zu vermeiden (BGH NJW 2011, 2125, Rdz. 22).
- BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10
Bauvertrag - Sicherung in Höhe von 10% der Auftragssumme unangemessen!
Denn der Verwender von zwei Sicherungsklauseln, von denen eine nur Bestand haben kann, wenn die andere unwirksam ist, kann sich zur Begründung der Wirksamkeit der erstgenannten Klausel nicht darauf berufen, dass letztgenannte, ebenfalls von ihm selbst gestellte Klausel unangemessen und damit unwirksam ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - VII ZR 7/10, BauR 2011, 677 = ZfBR 2011, 241). - LG Köln, 24.06.2011 - 82 O 2/11
Bauträger - 10% Vertragserfüllungsbürgschaft + 5% Einbehalt: In AGB unwirksam!
Diese Einwände aus dem Grundverhältnis zwischen den Parteien des Bauvertrages kann der in Anspruch genommene Bürge gemäß § 768 BGB geltend machen (BGH, Urteil vom 9.12.2010, VII ZR 7/10, NZBau 2011, 229, 230).Der Bundesgerichtshof hat weder von einer rigorosen 10 %-Grenze noch davon gesprochen, dass sich diese Schwelle auf den Nettowert bezieht (BGH, Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 7/10, NZBau 2011, 229, 231).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Klausel, dass der Auftragnehmer zur Sicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Werkleistung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu stellen hat, unwirksam, wenn in dem Vertrag zusätzlich bestimmt ist, dass die sich aus den geprüften Abschlagsrechnungen ergebende Werklohnforderung des Auftragnehmers nur zu 90 % bezahlt wird (BGH, Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 7/10, NZBau 2011, 229, 231).
