Rechtsprechung
| BGH, 10.02.1993 - XII ZB 80/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versorgungsanrecht aus betrieblicher Direktversicherung bei Abweichung von der Versorgungszusage
- rechtsportal.de
Einbeziehung einer betrieblichen Altersversorgung in den Versorgungsausgleich bei abweichendem Deckungsgeschäft des Arbeitgebers
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1993, 2044 (Ls.)
- NJW-RR 1993, 770
- MDR 1993, 651
- FamRZ 1993, 793
- VersR 1993, 728
- WM 1993, 1300
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 05.02.2003 - XII ZB 53/98
Familienrecht - Renten-Lebensversicherungsvertag: Ausgleich von Anrechten
Ein Anrecht aus einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht, wie es hier vorliegt, unterfällt dem Zugewinn- und nicht dem Versorgungsausgleich, wenn das Wahlrecht bis zum Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ausgeübt und das Anrecht aus dem Versicherungsvertrag damit vor diesem Stichtag zu einem Kapitalanrecht wird (Senatsbeschluß vom 10. Februar 1993 - XII ZB 80/88 - FamRZ 1993, 793, 794).Die danach maßgebende Frage, ob das ursprünglich auf Rentenleistung gerichtete Versicherungsanrecht trotz der erst nach dem Stichtag erfolgten Umwandlung weiterhin dem Versorgungsausgleich unterliegt, hat der Senat bislang nicht entschieden (vgl. aber - nicht tragend - Senatsbeschluß vom 10. Februar 1993 aaO).
- OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 93/00
Lebensversicherung - Direktversicherung des Arbeitgebers für Arbeitnehmer - …
So hätte die Versicherungsnehmerin beispielsweise trotz eines solchen Bezugsrechts kündigen oder den Vertrag prämienfrei stellen können (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 770/771 m.w.N.).Auch eine diesbezügliche Bindung des Arbeitgebers steht etwa der Wirksamkeit einer Kündigung der Direktversicherung durch den Arbeitgeber nicht entgegen, der Bezugsberechtigte wäre auf arbeitsrechtliche Schadensersatzansprüche angewiesen (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 770, 772).
Dem Kläger ist als Begünstigtem aus dem als Vertrag zugunsten Dritter zu qualifizierenden (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 770/771) Direktversicherungsverhältnis zwischen der B & G GmbH und der Beklagten ein vertraglicher Übernahmeanspruch zugewiesen.
- BGH, 30.05.2003 - V ZR 216/02
Immobilien - Leistungsbestimmungsrecht eines Drittbegünstigten
Im Fall eines berechtigenden oder "echten" Vertrages zugunsten Dritter ist der Drittbegünstigte, obgleich nicht Vertragspartei, derjenige, dem das hier entscheidende, aus dem Vertragsverhältnis abgespaltene Forderungsrecht gegenüber dem Versprechenden zusteht (vgl. BGHZ 54, 145, 147; BGH, Beschl. v. 10. Februar 1993, XII ZB 80/88, NJW-RR 1993, 770, 771).
- BGH, 19.03.2003 - XII ZB 42/99
Familienrecht - Versorgungsausgleich
Denn in diesem Falle hätte schon nach bisheriger Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Februar 1993 - XII ZB 80/88 - FamRZ 1993, 793, 794) das nunmehr zum Kapitalanrecht umgewandelte ursprüngliche Rentenanrecht nicht länger dem Versorgungsausgleich unterlegen; der an die Stelle des Versorgungsausgleichs tretende Zugewinnausgleich war jedoch durch den Ehevertrag der Parteien ausgeschlossen und hätte deshalb keinen Ausgleich der Anrechte bewirken können. - OLG Celle, 09.02.1999 - 18 UF 91/95
BGB § 1587 Abs. 1, § 1587a Abs. 2 Nr. 3, § 1587a Abs. 2 Nr. 5; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04
Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit eines unter Vorbehalt gewährten …
Vielmehr folgt aus der Trennung des Versicherungsverhältnisses und des Versorgungsverhältnisses zwischen dem Unternehmer und dem Beschäftigten, dass der vom Arbeitgeber abgeschlossene Versicherungsvertrag als Vertrag zugunsten Dritter keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Versicherer entstehen lässt (vgl. BGH VersR 1993, 728) und außerdem, dass ein zwischen Arbeitgeber und Versicherer vereinbartes Widerrufsrecht bei dessen Ausübung wirksam bleibt, auch wenn sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt, dass der Arbeitgeber hiervon keinen Gebrauch machen darf; der Arbeitgeber macht sich aber ggf. schadensersatzpflichtig. - OLG Jena, 21.10.2003 - 8 U 410/03
Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall, Lebensversicherung, Änderung der …
Soweit Wolf FamRZ 2002, 147 ff. den Rechtsgrund des Valutaverhältnisses im Deckungsverhältnis selbst erblickt (a.A. BGH VersR 1993, 728 ff.; Staudinger/Jagmann, BGB, Neubearb. 2001, § 328 RdNr. 45), gilt dies nur dann, wenn sich feststellen lässt, dass der Erblasser zu keiner Zeit einen Widerruf erklärt hat (…Wolf, a.a.O.). - OLG Düsseldorf, 30.10.2006 - 4 W 40/06
Abtretungsrecht des Arbeitgebers bei Lebensversicherung als betriebliche …
Bei einer Direktversicherung nach dem BetrAVG ist der Arbeitgeber alleiniger Vertragspartner der Versicherung und ist daher berechtigt, die Ansprüche aus der Direktversicherung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abzutreten (BGH NJW-RR 1993, 770 (771); LG Frankfurt NJW-RR 1995, 162-164). - OLG Saarbrücken, 09.06.1999 - 6 UF 29/99
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und Versorgungsausgleich
Ein Anrecht auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, das - wie hier - auf Zahlung eines Kapitalbetrags gerichtet ist, unterliegt nicht dem Versorgungsausgleich, sondern ist ggf. im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen (…vgl. Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 3. Aufl., § 1587 a BGB , Rz. 181;… BGB -RGRK/Wick, 12. Aufl., § 1587 a , Rz. 207;… MünchKomm-Rühmann, BGB , 3. Aufl., § 1587 a , Rz. 290; vgl. auch BGH, FamRZ 1984, 156, 158; FamRZ 1986, 344 ; FamRZ 1993, 793, 794). - OLG Saarbrücken, 18.04.1996 - 6 UF 17/95
Berechnung des Ehezeitanteils der betrieblichen Altersversorgung
Mangels Ausübung des Rentenwahlrechts unterliegt sie nicht dem Versorgungsausgleich (BGH, FamRZ 1984, 156, 158; FamRZ 1993, 793, 794).
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