Rechtsprechung
| BGH, 10.02.2005 - III ZR 330/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Art. 14 GG; BSHG § 121, § 28 Abs. 2; SGB XII § 25, § 19 Abs. 6
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Krankenhauskosten eines mittellosen Notfallpatienten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Krankenhausbehandlungskosten eines unbemittelten Nofallpatienten
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Krankenhausbehandlungskosten eines unbemittelten Notfallpatienten
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Keine Haftung der BRD für die Krankenhausbehandlungskosten eines unbemittelten Notfallpatienten
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Mittellose Patientin: Krankenhaus geht mit seiner Forderung leer aus
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten eines mittellosen Notfallpatienten; Medizinrecht
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Keine Haftung der BRD für die Krankenhausbehandlungskosten eines unbemittelten Notfallpatienten
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 10.02.2005, Az.: III ZR 330/04 (Keine Haftung der BRD für Krankenhausbehandlungskosten mittelloser Notfallpatienten)" von PD Dr. Kerstin Strick und Dr. Reiner Tillmanns, original erschienen in: JR 2005, 508 - 509.
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2005, 1363
- MDR 2005, 750
- VersR 2005, 798
- JR 2005, 506
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 28.04.2005 - III ZR 351/04
Arztrecht - Behandlung ohne gesetzliche Krankenversicherung
Auch kann es einem Krankenhausträger nicht angesonnen werden, sich ohne konkreten Anlaß mit der Einkommens- und Vermögenslage eines eingelieferten Patienten zu befassen, um vorsorglich abzuklären, ob eigene Leistungsansprüche gegen den zuständigen Sozialhilfeträger wegen der Behandlung des - mittellosen - Patienten in Betracht kommen (§ 121 BSHG; jetzt § 25 SGB XII; siehe dazu das zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsurteil vom 10. Februar 2005 - III ZR 330/04). - LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - L 23 SO 119/06 Hinsichtlich der von der Klägerin vorgetragenen Verletzung des Grundgesetzes verweist er auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2005 zum Az. III ZR 330/04.
Der Gesetzgeber hat mit § 121 BSHG (§ 25 SGB XII) einen öffentlich-rechtlichen Aufwendungsersatzanspruch gegen den zuständigen Sozialhilfeträger und damit der Sache nach eine Ausgleichsregelung im Rahmen der Inhaltsbestimmung des Eigentums geschaffen (BGH v. 10.02.2005, III ZR 330/04, juris).
- LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06
Sozialhilfe - Nothilfe - Eilfallzuständigkeit - keine Aufwendungserstattung des …
Entsprechend hat dies der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden für die Konstellation, dass die Hilfebedürftigkeit des Patienten wegen fehlender Einsicht in dessen Vermögensverhältnisse nicht festzustellen war und der Krankenhausträger deshalb auf seinen Kosten sitzen blieb (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2005 - III ZR 330/04 - VersR 2005, 798).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 SO 48/11
Sozialhilfe
Diese Problematik habe selbst der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10.02.2005 - III ZR 330/04 dargelegt, letztlich jedoch eine Haftung des Bundes für die Krankenhausbehandlungskosten mittelloser Notfallpatienten zur Korrektur der nach der Auslegung der Verwaltungsgerichtsbarkeit als zu eng empfundenen Tatbestandsvoraussetzungen der sozialhilferechtlichen Vorschriften ausgeschlossen. - OLG Düsseldorf, 26.10.2010 - 24 U 97/10
Verhältnis der Erbenhaftung zu dem gesetzlichen Forderungsübergang nach § …
Grund dafür ist unter anderem, dass der Pflegeeinrichtung regelmäßig die vermögensrechtlichen Verhältnisse ihrer Bewohner nicht ausreichend bekannt sind (vgl. BGH NJW 2005, 1363; Senat Beschluss v. 19.10.2010 - I-24 W 57/10 - z. Veröff. best.).
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