Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 EMRK; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 66b Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 StGB; § 67d Abs. 6 StGB; § 63 StGB
    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vereinbarkeit mit der EMRK; vorherige Erklärung der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; neue Tatsache; keine Rückverweisung in den Maßregelvollzug nach § 63 StGB; Rechtsstaatsprinzip; Freiheit der Person; Vertrauensschutzgrundsatz).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung gem. § 66b Abs. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ) i.R.e. Revision; Anordnung einer Sicherungsverwahrung im Zusammenhang mit einer im vermindertern oder schuldunfähigen Zustand herbeigeführten gefährlichen Körperverletzung; Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit durch eine schwere dissoziale Persönlichkeitsstörung in Wechselwirkung mit einer langjährigen Alkoholsucht; Berücksichtigung der schweren Folgen einer Sicherungsverwahrung für den Verurteilten nach einer Erledigungserklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 201 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07  

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (vorherige Erklärung der

    Hier käme eine Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nur unter den Voraussetzungen des § 66 b Abs. 1 StGB in Betracht (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 10. Februar 2009 - 4 StR 314/07).
  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 595/09  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Erkenntnisse aus dem Vollzug;

    Sie können sich etwa aus dem - bisher nicht näher erörterten - Vollzugsverhalten des Verurteilten ergeben (BGH, Beschl. vom 10. Februar 2009 - 4 StR 314/07; insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2009, 201).
  • VG Minden, 25.01.2010 - 11 K 1830/09  
    Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil mit Beschluss vom 10.02.2009 (4 StR 314/07) auf.
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