Rechtsprechung
| BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97 |
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Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen …
a) Im Fall II. 2. c) wird der neue Tatrichter auch § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, der anders als § 223 StGB und § 229 StGB (zur Möglichkeit von Tateinheit s. BGH NStZ 1997, 493) kein relatives Antragsdelikt ist (§ 230 StGB; s. o. Ziff. 2), zu prüfen haben (…vgl. zum Würgen bis zur Bewußtlosigkeit BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz 1 [a.E.]; BGH, Urteil vom 10. März 1998 - 1 StR 731/97 und Beschluß vom 11. Juli 2000 - 4 StR 238/00); das Verschlechterungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StGB stünde einem entsprechenden Schuldspruch nicht entgegen (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 331 Rdn. 8). - BGH, 15.05.2002 - 2 StR 113/02
Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung; gefährliches …
Gleichwohl verschließt sich der Senat nicht den Ausführungen des Generalbundesanwalts in seinem Teilaufhebungsantrag, der die Feststellung des Tatrichters dazu vermißt, wie lange (…vgl. hierzu u.a. BGH, Urt. v. 11. April 2000 - 1 StR 55/00 und BGH StV 1993, 27; offen in BGH, Urt. v. 10. März 1998 - 1 StR 731/97 und BGHR StGB 223 a Abs. 1 Lebensgefährdung 8;… aber auch BGH, Urt. v. 7. Oktober 1981 2 StR 356/81 und BGH GA 1961, 241) der Angeklagte das Opfer gewürgt hat, zumal da ohnehin - wie vorstehend aufgezeigt - über die Sache neu zu verhandeln ist. - BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98
Fesselung mit Lautsprecherkabel - § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, Ergreifen des …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 250 StGB ist es anerkannt, daß ein Täter ein Tatmittel auch dann bei sich führt, wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit bei sich hat, wobei es genügt, daß er das Mittel erst am Tatort ergreift (BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4).
- BGH, 11.08.1999 - 5 StR 207/99
Versuch; Räuberische Erpressung; Schuldschein; Schadensgleiche …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Täter ein Tatmittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. auch dann bei sich, wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit bei sich hat, wobei es genügt, daß er das Mittel erst am Tatort ergreift (BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 1, 3, 4 jeweils m.w.N.). - BGH, 05.10.2004 - 3 StR 349/04
Schwerer Raub (sonst ein Werkzeug oder Mittel; Beisichführen).
Es genügt, daß sie das Mittel erst am Tatort ergriffen haben ( BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187; 1999, 242; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4).
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