Rechtsprechung
| BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB
Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kleinkinder; Schlafende); niedrige Beweggründe (Gesamtwürdigung; Motivbündel; Hauptmotiv; Gepräge der Tat). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Heimtücke bei Tötung eines Schlafenden; Heimtücke bei der Tötung eines Kleinkindes - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 13.07.2005 - 120 Js 49058/04
- BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2006, 338
- StV 2006, 468
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07
Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord …
Schutzbereiter Dritter ist jede Person, die den Schutz eines Besinnungslosen vor Leib- und Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und diesen im Augenblick der Tat entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (vgl. BGHSt 8, 216, 219; BGH NStZ 2006, 338, 339 f.).Er musste die schutzbereiten Dritten nicht ausschalten, um die Tötung des nicht mehr behüteten Tatopfers ungehindert durchführen zu können (so aber missverständlich BGH NStZ 2006, 338, 339;… Schneider in MünchKomm § 211 Rdn. 135).
- BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06
Mord (Heimtücke: Arglosigkeit; niedrige Beweggründe: tatrichterlicher …
Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und besonders verwerflich sind (…BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20; BGH NStZ 2004, 34; 2006, 338, 340 m.w.N.).Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und besonders verwerflich sind (…BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20; BGH NStZ 2004, 34; 2006, 338, 340 m.w.N.).
Vor diesem Hintergrund hält es sich im Rahmen des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 79, 80; NStZ 2006, 338, 340), dass das Landgericht die für den Angeklagten bestimmenden Motive in ihrer Gesamtheit nicht als niedrig im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB gewertet hat.
- BGH, 03.04.2008 - 5 StR 525/07
Mord und "eigenmächtige Sterbehilfe" (niedrige Beweggründe; Heimtücke bei …
Schutzbereiter Dritter ist jede Person, die den Schutz eines Besinnungslosen vor Leib- und Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und diesen im Augenblick der Tat entweder tatsächlich ausübt oder es deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (BGHSt 8, 216, 219; BGH NStZ 2006, 338, 339 f.).Schutzbereiter Dritter ist jede Person, die den Schutz eines Besinnungslosen vor Leib- und Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und diesen im Augenblick der Tat entweder tatsächlich ausübt oder es deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (BGHSt 8, 216, 219; BGH NStZ 2006, 338, 339 f.).
- BGH, 21.11.2012 - 2 StR 309/12
Mord; Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten bei Mord an …
Schutzbereiter Dritter ist vielmehr jede Person, die den Schutz eines Kleinkindes vor Leib- und Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und diesen im Augenblick der Tat entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1955 - 5 StR 104/55, BGHSt 8, 216, 219; BGH, Urteil vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 339 f.).Für das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten ist es - wie bei der Heimtücke gegenüber dem Tatopfer selbst, bei der es nicht darauf ankommt, ob der Täter die Arglosigkeit herbeiführte oder bestärkte (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 339) - vielmehr ausreichend, dass der Täter die von ihm erkannte Arglosigkeit des Dritten bewusst zur Tatbegehung ausnutzt, und zwar unabhängig davon, worauf diese beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93, 94).
- BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07
Heimtückemord (Arglosigkeit: Schlaf, normative Einschränkungen
Er überlässt sich dem Schlaf im Vertrauen darauf, dass ihm nichts geschehen werde, und in diesem Vertrauen überliefert er sich der Wehrlosigkeit (BGHSt 23, 119, 120; 32, 382, 386; BGH NStZ 2006, 338, 339).Er überlässt sich dem Schlaf im Vertrauen darauf, dass ihm nichts geschehen werde, und in diesem Vertrauen überliefert er sich der Wehrlosigkeit (BGHSt 23, 119, 120; 32, 382, 386; BGH NStZ 2006, 338, 339).
- BGH, 14.12.2006 - 4 StR 419/06
Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz); Mord (Prüfung niedriger …
Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb verwerflich ist (st. Rspr.;… vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 20; BGH NStZ 2006, 338, 340 m.w.N.).Dies hält sich im Rahmen des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 79, 80; NStZ 2006, 338, 340) und ist vom Revisionsgericht hinzunehmen.
- BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07
Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht (Tenorierung); Bindung an …
Auf die Revisionen der Nebenkläger hatte der Senat durch Urteil vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05 - dieses Urteil "hinsichtlich der Tat zum Nachteil der Lisa-Marie K. sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben" und die Sache insoweit an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen, weil das Landgericht die Voraussetzungen eines "Heimtückemordes" verkannt hatte. - OLG Hamm, 28.07.2008 - 3 Ss 235/08
Misshandlung Schutzbefohlener; Anforderungen an die Feststellungen
Die entsprechende Wahrnehmungsfähigkeit zur Einschätzung von Situationen als lebensbedrohlich ist hier noch nicht entwickelt (vgl. BGH NStZ 2006, 338, 339 zur entsprechenden Problematik beim Mordmerkmal der Heimtücke).
