Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 144/09   

Volltextveröffentlichungen (9)

mehr
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut
  • RA Kotz

    Wohnflächenangabe - Mietminderung bei "ca.-Angabe"

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mietminderung: Mangel der Mietsache bei Wohnflächenabweichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung des Vorliegens eines Sachmangels bei einer mehr als zehn Prozent unter der vereinbarten Quadratmeterzahl liegenden tatsächlichen Wohnfläche trotz einer "ca."-Angabe; Zusätzliche Toleranzspanne bei einer Beurteilung der Erheblichkeit eines Mietmangels aufgrund einer "ca."-Angabe; Prozentuale Unterschreitung der vereinbarten Quadratmeterzahl bei Berechnung einer Mietminderung maßgebend trotz einer "ca."-Angabe im Mietvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht - Keine doppelte Toleranzgrenze bei falschen Wohnflächen

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung: Keine zusätzliche Toleranzschwelle bei "ca."-Zusatz

  • IWW (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung: Keine zusätzliche Toleranzschwelle bei "ca."-Zusatz

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Mietminderung bei (Wohn-)Flächenunterschreitung

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  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnfläche ca. 100 m²

  • mitfugundrecht.de (Pressemitteilung)

    Keine zusätzliche Toleranzschwelle bei "ca.”-Zusatz zur Wohnfläche

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    BGH stärkt Mieter erneut bei Wohnflächenberechnung // Vermieter darf "Circa"-Angaben nicht zu seinen Gunsten auslegen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietminderung bei Flächendifferenz auch bei "ca."-Zusatz

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung bei circa-Angabe

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Minderungs- und Erstattungsansprüche bei Mietflächenunterschreitung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wohnflächenunterschreitung im Mietrecht // Die Rechte des Vermieters und des Mieters bei Wohnflächenunterschreitung

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung: Keine zusätzliche Toleranzschwelle bei "ca."-Zusatz

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung: Keine zusätzliche Toleranzschwelle bei "ca."-Zusatz

  • info-m.de (Leitsatz)

    Minderfläche: Erweitert ein "ca."-Zusatz im Mietvertrag die Toleranzgrenze?

  • ra-skwar.de (Pressemitteilung)

    Toleranzgrenze

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erhebliche Abweichung von Circa-Wohnfläche

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Wohnfläche mit "ca."-Angabe

  • kanzlei-klumpe.de , S. 6 (Kurzinformation)

    10 %-Toleranzklausel für Flächenabweichungen gilt auch bei ca.-Angaben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einer "ca."-Angabe bei der Mietwohnfläche kommt für Bemessung der Minderungshöhe wegen Abweichung von mehr als 10 % keine Bedeutung zu

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Flächenangabe mit Zusatz "ca.": Keine doppelte Toleranzgrenze bei falscher Wohnfläche! (IMR 2010, 213)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 1745
  • NZM 2010, 313
  • IMR 2010, 213



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 18.07.2012 - XII ZR 97/09  

    Gewerberaummietrecht - Minderfläche bei Nebenräumen: Berechnung der Minderung?

    Vielmehr muss eine angemessene Herabsetzung des Mietzinses den geringeren Gebrauchswert dieser Räume in Rechnung stellen (Abgrenzung zu BGH Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03 - NJW 2004, 1947 und vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09 - NJW 2010, 1745).*).

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof zunächst zur Wohnraummiete entschieden (BGH Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03 - NJW 2004, 1947 Rn. 11 f.; zuletzt BGH Urteile vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09 - NJW 2010, 1745 Rn. 11 f. und vom 10. November 2010 - VIII ZR 306/09 - NJW 2011, 220 Rn. 14).

    Dass die in Bezug auf die Beschaffenheit der Mietsache vereinbarte Nutzfläche schließlich mit einem Circa-Maß angegeben ist, steht einem zur Mietminderung berechtigenden Sachmangel nicht im Wege, wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10 % unter der vereinbarten Quadratmeterzahl liegt (vgl. BGH Urteil vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09 - NJW 2010, 1745 Rn. 12 mwN).

    Es kommt des Weiteren nicht darauf an, in welcher Weise der Mieter die betreffende Fläche im konkreten Fall hätte nutzen wollen und in welchem Umfang er konkret beeinträchtigt ist (BGH Urteil vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09 - NJW 2010, 1745 Rn. 11 mwN; Kraemer NZM 1999, 156, 161).

    Allerdings legt der Bundesgerichtshof zum Wohnraummietrecht in ständiger Rechtsprechung die prozentualen Flächenunterschreitung als Maßstab der Minderung zugrunde (BGH Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03 - NJW 2004, 1947, 1949 unter Bezugnahme auf Kraemer NZM 1999, 156, 161 und Urteil vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09 - NJW 2010, 1745 Rn. 12).

  • BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09  

    Mietrecht - Keine Mietminderung bei unverbindlicher Flächenangabe!

    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt ein zur Minderung der Miete führender Mangel der Wohnung im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB vor, wenn ihre tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche liegt (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09, NJW 2010, 1745 Rn. 8 mwN; ebenso BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - XII ZR 254/01, NJW 2005, 2152 unter II 4 c aa - für das Gewerberaummietrecht).
  • BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 209/10  

    Mietrecht - Minderung bei Flächenabweichung auch bei möblierter Wohnung!

    Nach der Rechtsprechung des Senats - von der im Ansatz auch das Berufungsgericht ausgeht - stellt die Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter gemäß § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB zur Minderung der Miete in dem Verhältnis berechtigt, in dem die tatsächliche Wohnfläche die vereinbarte Wohnfläche unterschreitet (Senatsurteile vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09, NJW 2010, 1745 Rn. 8, 11 f.; vom 10. November 2010 - VIII ZR 306/09, NJW 2011, 220 Rn. 14; jeweils mwN).
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