Rechtsprechung
| BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
LOTTOCARD
MarkenG §§ 26, 49 Abs. 1, § 52 Abs. 2, § 55 Abs. 1 und 2 Nr. 1
- markenmagazin:recht
§ 26 MarkenG; § 49 MarkenG; § 52 MarkenG; § 55 MarkenG
LOTTOCARD - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
MarkenG §§ 26, 49 Abs. 1, § 52 Abs. 2, § 55 Abs. 1 und 2 Nr. 1
Keine (einschränkende) Löschung einer Marke wegen Verfalls bei Benutzung für einen Teil der eingetragenen Waren und Dienstleistungen [Markenrecht] - NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"LOTTOCARD"; Darlegungs- und Beweislast im Verfahren der Löschungsklage nach dem MarkenG; Anforderungen an die rechtserhaltende Verwendung einer Marke
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.04.2004 - 416 O 283/03
- OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 94/04
- BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2009, 53
- GRUR 2009, 60
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
Diese im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegende Feststellung des Berufungsgerichts zur Verkehrsauffassung ist nur darauf hin vom Revisionsgericht überprüfbar, ob das Berufungsgericht bei seiner Würdigung gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1999 - I ZR 83/97, GRUR 1999, 1097, 1099 = WRP 1999, 1133 - Preissturz ohne Ende; Urteil vom 24. Oktober 2002 - I ZR 100/00, GRUR 2003, 361, 362 = WRP 2003, 1224 - Sparvorwahl; Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 25 = WRP 2008, 1544 - LOTTOCARD). - BGH, 31.05.2012 - I ZR 135/10
ZAPPA
Eine rechtserhaltende Benutzung im Sinne von Art. 15 Abs. 1 GMV liegt danach nicht vor, wenn der aus dem Namen einer Person gebildete Domainname vom Verkehr als ausschließlich den Inhalt der Internetseite beschreibender oder im Hinblick auf ein gleichnamiges Unternehmen als rein firmenmäßiger Hinweis aufgefasst wird (vgl. EuGH…, Urteil vom 11. September 2007 C-17/06, Slg. 2007, I-7041 = GRUR 2007, 971 Rn. 21 Céline; BGH, GRUR 2005, 1047, 1049 OTTO; BGH…, Beschluss vom 15. September 2005 I ZB 10/03, GRUR 2006, 150 Rn. 9 = WRP 2006, 241 NORMA; Urteil vom 10. April 2008 I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 24 bis 27 = WRP 2008, 1544 LOTTOCARD;… Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 26 Rn. 68;… Ströbele in Ströbele/ Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 26 Rn. 60). - OLG Hamburg, 05.02.2009 - 3 U 105/05
Markenrecht: Verkaufspräsentation als rechtserhaltende Benutzung der Marke …
Dies geht zu Lasten des insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Klägers (vgl. BGH GRUR 2009, 60, 61 - LOTTOCARD;… Fezer, Markenrecht, 3. Auflage, 2001, § 49 Rn. 19), nachdem die Beklagte ihrer sekundären Darlegungs- und Beweislast genügt hat.Nachdem der Kläger vorgetragen hatte, dass die Beklagte die Marke "OLYMPIA" nicht rechtzeitig und ernsthaft vor Stellung des Löschungsantrages benutzt habe, insbesondere, dass die Presseerklärung der Beklagten vom März 2004 (Anlage K 4) nicht mehr als rechtzeitige Nutzung der Marke "OLYMPIA" anzusehen sei, hat die Beklagte im Rahmen ihrer sekundären Darlegungs- und Beweislast (vgl. dazu BGH GRUR 2009, 60, 61 - LOTTOCARD) vorgetragen und unter Beweis gestellt, dass sie einem ihrer Schweizer Großkunden, der Fa. C. , bereits im Verlauf eines "Strategie-Meetings" am 29. August 2003 Duschgele und Deodorants unter der Bezeichnung "Fa OLYMPIA" zum Kauf angeboten habe, und dass der Kunde im Nachgang zu dieser Veranstaltung entsprechende Produkte geordert habe, die auch ausgeliefert worden seien.
In diesem Fall kann eine Beibehaltung des Oberbegriffs unter Beschränkung auf die allein noch zulässigen, durch die Benutzung gedeckten Waren in Betracht kommen (vgl. zum WZG: BGH GRUR 1978, 647, 648 - TIGRESS; BGH GRUR 1990, 39, 40 - Taurus; BGH GRUR 1994, 512, 515- Simmenthal; zum MarkenG BGH GRUR 2002, 59, 62 - ISCO und BGH GRUR 2009, 60, 62 f. - LOTTOCARD).
- OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 76/09
Anforderungen an die geltungserhaltende Nutzung einer Marke; Rechtfolgen der …
Zu Recht und mit zutreffenden Erwägungen, denen der Senat beitritt, hat das Landgericht die Klage auf Löschung wegen Verfalls teilweise abgewiesen, weil die Beklagte ihre Marke in den letzten fünf Jahren vor der letzten mündlichen Verhandlung für die Waren "Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwaschmittel" rechtserhaltend benutzt hat (§§ 26 Abs. 1, 49 Abs. 1 S. 1 und 2, 55 Abs. 1 und 2 Nr. 1 MarkenG; zum maßgeblichen Zeitraum vgl. BGH, GRUR 2009, 60 = WRP 2008, 1544 [Rn. 18] - Lottocard;… zur Heilung durch Benutzung nach Löschungsreife vgl. nur Fezer, MarkenR, 4. Aufl., § 49 Rn. 23).Allerdings geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einerseits - entgegen der Auffassung, dass bei Benutzung schon eines Teils der unter einen weiten Oberbegriff fallenden Waren keine Teillöschung vorzunehmen sei (…so für alle Löschungsverfahren Ingerl / Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 49 Rn. 29; für den Arzneimittelbereich auch Senat , GRUR 2002, 264 [268] - Dona / Progona) - davon aus, dass es nicht gerechtfertigt ist, einen Oberbegriff uneingeschränkt nur deshalb im Warenverzeichnis zu belassen, weil die tatsächlich benutzte Ware unter diesen (weiten) Oberbegriff fällt (BGH, GRUR 2002, 59 [62] = WRP 2001, 1211 - Isco; GRUR 2009, 60 = WRP 2008, 1544 [Rn. 31 f.] - Lottocard m.w.N.).
Die gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise und das berechtigte Interesse des Zeicheninhabers, in seiner geschäftlichen Bewegungsfreiheit nicht ungebührlich eingeengt zu werden, rechtfertigten es, im Warenverzeichnis über die benutzte konkrete Ware hinaus auch die Waren zu belassen, die nach Auffassung des Verkehrs gemeinhin als zum gleichen Warenbereich gehörend angesehen werden (BGH, GRUR 1978, 647 [648] = WRP 1978, 813 - Tigress; GRUR 1990, 39 [40] - Taurus; GRUR 2002, 59 [62] = WRP 2001, 1211 - Isco; GRUR 2009, 60 = WRP 2008, 1544 [Rn. 32] - Lottocard;… vgl. Fezer, a.a.O., Rn. 131 ff.;… Ströbele / Hacker, a.a.O., Rn. 165 ff.;… HK-MarkenR / Bous, a.a.O., Rn. 83 ff.).
- OLG München, 17.06.2010 - 29 U 3867/09
Markenrecht: Markenübertragung während des Verletzungsverfahrens; Zweck einer …
Hierzu ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Marke in üblicher und wirtschaftlich sinnvoller Weise für die Ware oder Dienstleistung verwendet wird, für die sie eingetragen ist (BGH GRUR 2009, 60 - Tz. 22 - LOTTOCARD m. w. N.; GRUR 2008, 616 - Tz. 10 - Akzenta).Der angesprochene Verkehr muss die Benutzung des Kennzeichens ferner zumindest auch als Unterscheidungszeichen für die Ware oder Dienstleistung ansehen (BGH GRUR 2009, 60 - Tz. 22 - LOTTOCARD m. w. N.) Das ist dann der Fall, wenn das Zeichen als Herkunftshinweis für das beworbene Produkt verstanden wird (BGH GRUR 2005, 1047- Tz.18 - OTTO).
46 Eine rechtserhaltende Benutzung ist auch nicht - wie die Beklagte meint - schon deshalb zu verneinen, weil der Begriff "Venice" für die fraglichen Waren generell beschreibend, deshalb nach § 8 Absatz 2 Nr. 2 MarkenG nicht eintragungsfähig und eine erfolgte Markeneintragung nach § 50 MarkenG zu löschen sei (BGH GRUR 2009, 60 - Tz. 24 - LOTTOCARD).
- BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10
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Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats setzt die rechtserhaltende Benutzung (Art. 10 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 MarkenRL, § 26 Abs. 1 MarkenG) voraus, dass die Marke für Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, um für diese Produkte einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern (vgl. EuGH…, Urteil vom 11. März 2003 C-40/01, Slg. 2003, I-2439 = GRUR 2003, 425 Rn. 43 - Ansul/Ajax;… Urteil vom 15. Januar 2009 - C-495/07, Slg. 2009, I-137 = GRUR 2009, 410 Rn. 16 - Silberquelle/Maselli; BGH, Urteil vom 10. April 2008 - I ZR167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 37 ff. = WRP 2008, 1544 - LOTTOCARD). - BGH, 25.04.2012 - I ZR 156/10
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Den Beklagten kann aber nach dem auch im Prozessrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine prozessuale Erklärungspflicht treffen, wenn der Löschungskläger keine genaue Kenntnis von den Umständen der Benutzung der Marke hat und auch nicht über die Möglichkeit verfügt, den Sachverhalt von sich aus aufzuklären (BGH, Urteil vom 10. April 2008 I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 37 = WRP 2008, 1544 LOTTOCARD mwN).Die Benutzung muss also erfolgen, um im Inland Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen (vgl. BGH, GRUR 2009, 60 Rn. 37 = WRP 2008, 1544 LOTTO-CARD).
- BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09
Maalox/Melox-GRY
Unerheblich ist, in welchem Umfang die mangelnde Benutzung zu einer Löschung führen müsste (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 32 = WRP 2008, 1544 - LOTTOCARD). - LG Köln, 22.09.2010 - 84 O 20/09 Insoweit müssen hier die Grundsätze der "LOTTOCARD"-Entscheidung des BGH (GRUR 2009, 60 ff., aus Juris Rn. 32 f.) entsprechend gelten.
Die Klägerin zu 2) kann sich insoweit auch nicht auf die "LOTTOCARD"-Entscheidung des BGH (GRUR 2009, 60 ff.) berufen.
- OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 212/08
Unlauterer Wettbewerb: Markenanmeldung als gezielte Behinderung; ernsthafte …
Die Darlegungs- und Beweislast im Falle der Löschung wegen Nichtbenutzung trägt der Anspruchsteller, wobei ihm allerdings die im Wettbewerbsrecht anerkannten Beweiserleichterungen beim Nachweis negativer Tatsachen, betriebsinterner Vorgänge und dem Löschungsbeklagten ohne weiteres zugänglichen, für den Löschungskläger aber nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand beschaffbare Benutzungsinformationen zugutekommen (BGH GRUR 2009, 60, Rz. 19 - LOTTOCARD;… Ingerl/Rohnke, MarkenR, 2. Aufl. 2003, § 55 Rz. 12). - OLG Braunschweig, 18.11.2008 - 2 U 40/07
Markenrecht: Löschungsanspruch bei Benutzung einer Registermarke für einen Teil …
- OLG Karlsruhe, 26.01.2011 - 6 U 27/10
Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung einer Wortmarke
- OLG Hamm, 17.11.2009 - 4 U 88/09
Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke
- OLG München, 24.02.2011 - 29 U 3633/10
Markenzeichenschutz: Beurteilungskriterien für die rechtserhaltende Benutzung …
- BPatG, 23.08.2011 - 33 W (pat) 526/10
“SCORPIONS” Benutzung einer Marke für Merchandise-Artikel einer Musikgruppe
- OLG Hamburg, 18.01.2012 - 5 U 147/09
Markenschutz: Titel eines Computerspiels als Werktitel; Einrede der …
- BPatG, 03.12.2012 - 26 W (pat) 35/11
- BPatG, 24.06.2009 - 24 W (pat) 78/07
- OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 179/10
- BPatG, 20.10.2011 - 30 W (pat) 4/10
- BPatG, 20.10.2011 - 30 W (pat) 5/10
- BPatG, 09.04.2010 - 28 W (pat) 47/09
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