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   BGH, 10.04.2013 - VIII ZR 213/12   

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https://dejure.org/2013,6113
BGH, 10.04.2013 - VIII ZR 213/12 (https://dejure.org/2013,6113)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2013 - VIII ZR 213/12 (https://dejure.org/2013,6113)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2013 - VIII ZR 213/12 (https://dejure.org/2013,6113)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 535 Abs 1 BGB, § 563 Abs 4 BGB
    Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisse mit dem Mietererben: Überschreitung des Wohngebrauchs durch freiberufliche Erteilung von Gitarrenunterricht; Voraussetzungen einer Vermieterpflicht zur Duldung vertragswidriger Nutzung der Mieträume

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 535 Abs. 1; BGB § 563 Abs. 4
    Nutzung von Wohnraum durch nach außen sichtbare berufliche Tätigkeit des Mieters vertragswidrig; Anforderungen an Duldungspflicht des Vermieters

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Erteilung von Musikunterricht in der Mietwohnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriffsbestimmung des "Wohnens" im Hinblick auf berufliche Tätigkeiten des Mieters nach der Verkehrsanschauung; Anforderungen an eine Verpflichtung des Vermieters zur Gestattung einer vertragswidrigen Nutzung der Mieträume durch den Mieter

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Außerordentliche Kündigung wegen nicht genehmigten Gitarrenunterricht des Mieters in der Wohnung §§ 535 Abs. 1, 563 Abs. 4 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nach außen in Erscheinung tretende geschäftliche Aktivitäten des Mieters nicht vom Begriff des "Wohnens" gedeckt; Mischmietverhältnis; Gewerbenutzung; vertragswidrige Nutzung; Zweckentfremdung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Mietvertragswidrige geschäftliche Aktivität als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung gegenüber in Wohnmietvertrag eingetretener Person

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisse mit dem Mietererben: Überschreitung des Wohngebrauchs durch freiberufliche Erteilung von Gitarrenunterricht; Voraussetzungen einer Vermieterpflicht zur Duldung vertragswidriger Nutzung der Mieträume

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 543; BGB § 546; BGB § 563 Abs. 4
    Begriffsbestimmung des "Wohnens" im Hinblick auf berufliche Tätigkeiten des Mieters nach der Verkehrsanschauung; Anforderungen an eine Verpflichtung des Vermieters zur Gestattung einer vertragswidrigen Nutzung der Mieträume durch den Mieter

  • rechtsportal.de

    BGB § 543 ; BGB § 546 ; BGB § 563 Abs. 4
    Begriffsbestimmung des "Wohnens" im Hinblick auf berufliche Tätigkeiten des Mieters nach der Verkehrsanschauung; Anforderungen an eine Verpflichtung des Vermieters zur Gestattung einer vertragswidrigen Nutzung der Mieträume durch den Mieter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter kann Musikunterricht in der Wohnung verbieten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (37)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Erteilung von Musikunterricht in der Mietwohnung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gitarrespielen als wichtiger Grund

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gitarrespielen als wichtiger Grund

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässiger Gitarrenunterricht in Mietwohnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerblicher Musikunterricht in einer Wohnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Erteilung von Musikunterricht in der Mietwohnung

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Was Sie bei einer gewerblichen Nutzung von Wohnraum wissen sollten...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur gewerblichen Nutzung von Mietwohnungen - Gitarrenunterricht kann Kündigung rechtfertigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erteilung von Musikunterricht in der Mietwohnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Musikunterricht in der Mietwohnung?

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Kündigung des Wohnungsmietverhältnisses wegen (teil-)gewerblicher Nutzung von Wohnraum mit Außenwirkung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Erteilung von Musikunterricht in einer Mietwohnung regelmäßig unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Erteilung von Musikunterricht in der Mietwohnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässiger Gitarrenunterricht in Mietwohnung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Erteilung von Musikunterricht in der Mietwohnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Berufliche Tätigkeiten des Mieters in der Wohnung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Erteilung von Musikunterricht in der Mietwohnung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Erteilung von Musikunterricht in der Mietwohnung

  • blog.de (Kurzinformation)

    Kein gewerblicher Gitarrenunterricht in Mietwohnung

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Musikunterricht in Mietwohnung

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Musizieren ja - Musikunterricht nein

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Home-Office und Co. - Job in der Wohnung ausüben - ist das erlaubt?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Mietrecht - Erteilung von Musikunterricht in Mietwohnung - Muss Vermieter das erlauben?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Muss ein Vermieter seinem Mieter erlauben, in der Mietwohnung gewerblich Musikunterricht zu erteilen?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein gewerblicher Musikunterricht in der Mietwohnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein gewerblicher Musikunterricht in der Mietwohnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGB § 535 Abs. 1, § 563 Abs. 4 Geschäftliche Aktivitäten des Wohnraummieters

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zur Erteilung von Musikunterricht in der Mietwohnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gitarrenunterricht in der Mietwohnung rechtfertigt Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Musikunterricht in Wohnung untersagt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erteilung von Musikunterricht in der Mietwohnung unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen lauten Musikunterrichts?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Musikunterricht in der Mietwohnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Musikunterricht in der Mietwohnung - Kündigung wirksam

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Musikunterricht in der Wohnung kann zur Mietkündigung führen

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Gitarrenunterricht verschwiegen - Das kostete einen Mieter nach höchstrichterlicher Rechtsprechung seine Wohnung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Kein Musikunterricht in der Mietwohnung

Besprechungen u.ä. (3)

  • channelpartner.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gründer und Jungunternehmer - Geschäftliche Nutzung der Wohnung

  • anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)

    Musikunterricht in der Mietwohnung - Kündigung wirksam

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter kann Musikunterricht in der Wohnung verbieten! (IMR 2013, 232)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1806
  • MDR 2013, 698
  • NZM 2013, 456
  • ZMR 2013, 623
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 165/08

    Ausübung von Gewerbe in der Mietwohnung

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - VIII ZR 213/12
    Eine Verpflichtung des Vermieters, eine vertragswidrige Nutzung der Mieträume zu gestatten, kommt nur dann in Betracht, wenn von der beabsichtigten Tätigkeit - was der Mieter darzulegen und zu beweisen hat - keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnnutzung (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Juli 2009, VIII ZR 165/08, NJW 2009, 3157).

    Der Senat hat beispielhaft hierfür die Unterrichtsvorbereitung eines Lehrers, die Telearbeit eines Angestellten, die schriftstellerische Tätigkeit eines Autors sowie den Empfang oder die Bewirtung von Geschäftsfreunden angeführt (Senatsurteil vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 165/08, NJW 2009, 3157 Rn. 14).

    Hingegen muss der Vermieter in ausschließlich zu Wohnzwecken vermieteten Räumen geschäftliche (gewerbliche oder [frei-]berufliche) Aktivitäten des Mieters, die nach außen in Erscheinung treten, grundsätzlich nicht ohne entsprechende vorherige Vereinbarung dulden (Senatsurteil vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 165/08, aaO Rn. 15).

    Eine solche Verpflichtung des Vermieters, eine nach den Bestimmungen des Mietvertrags vertragswidrige Nutzung zu gestatten, wird jedoch nur dann in Betracht kommen, wenn von der beabsichtigten Tätigkeit - was der Mieter darzulegen und zu beweisen hat (Senatsurteil vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 165/08, aaO Rn. 17) - keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnnutzung.

    Beispielhaft hat der Senat dabei eine Tätigkeit ohne Mitarbeiter und ohne ins Gewicht fallenden Kundenverkehr genannt (Senatsurteil vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 165/08, aaO Rn. 15).

  • BGH, 20.04.2010 - VIII ZR 254/09

    Genossenschaftswohnung: Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses mit dem Sohn des

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - VIII ZR 213/12
    Jedenfalls muss dieser Grund so beschaffen sein, dass er dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund von Umständen unzumutbar macht, die in der Person des Mieters liegen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2010 - VIII ZR 254/09, WuM 2010, 431 Rn. 6).
  • BGH, 31.01.2018 - VIII ZR 105/17

    Außerordentliche Kündigung bei "gefährdet erscheinender" finanzieller

    Dieser Grund muss so beschaffen sein, dass er dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund von Umständen unzumutbar macht, die in der Person des Mieters liegen (Senatsurteil vom 10. April 2013 - VIII ZR 213/12, NJW 2013, 1806 Rn. 13; Senatsbeschluss vom 20. April 2010 - VIII ZR 254/09, WuM 2010, 431 Rn. 6).
  • BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 149/13

    Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung des Mieters eines Einfamilienhauses wegen

    Die Auffassung der Vorinstanzen, dass im Verhalten des Beklagten eine nach dem Mietvertrag nicht erlaubte und deshalb vertragswidrige gewerbliche Nutzung liegt, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 165/08, NJW 2009, 3157 Rn. 13 ff. sowie vom 10. April 2013 - VIII ZR 213/12, NJW 2013, 1806 Rn. 14).
  • BGH, 24.11.2021 - VIII ZR 258/19

    Wohnraummiete: Mietmangel bei nach Abschluss des Vertrags eintretenden erhöhten

    Diesbezüglich entspricht es gefestigter und allgemein anerkannter Rechtsprechung des Senats, dass in einem Mehrfamilienhaus gelegentlich auftretende (Wohnlärm-)Beeinträchtigungen grundsätzlich als sozial adäquat hinzunehmen sind und deshalb für die betroffenen Mitmieter noch nicht ohne Weiteres einen Mangel der Mietsache im Sinne von § 536 BGB begründen (vgl. etwa Senatsurteil vom 29. Februar 2012 - VIII ZR 155/11, NJW 2012, 1647 Rn. 11; Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 2017 - VIII ZR 1/16, NJW 2017, 1877 Rn. 12; vom 22. August 2017 - VIII ZR 226/16, NJW-RR 2017, 1290 Rn. 13 f. mwN; vom 22. Juni 2021 - VIII ZR 134/20, NJW-RR 2021, 1093 Rn. 32 ff.; vgl. auch Senatsurteil vom 10. April 2013 - VIII ZR 213/12, NJW 2013, 1806 Rn. 16).
  • LG Berlin, 04.03.2016 - 63 S 199/15

    Wohnraummiete: Teilgewerbliche Mitnutzung einer Wohnung durch einen Rechtsanwalt

    23 Dies steht im Gegensatz zu der Auffassung der Klägerin auch im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 10. April 2013 - VIII ZR 213/12 -, juris).
  • AG Dortmund, 30.10.2018 - 425 C 4296/17

    Fristlose Kündigung: Wann ist das Mietverhältnis zerüttet?

    Eine Verpflichtung des Vermieters, eine vertragswidrige Nutzung der Mieträume zu gestatten, kommt nur dann in Betracht, wenn von der beabsichtigten Tätigkeit - was der Mieter darzulegen und zu beweisen hat - keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnnutzung (BGH VIII ZR 213/12).
  • LG Berlin, 24.10.2013 - 67 S 208/13

    Private Kita in der Mietwohnung ist unzulässig!

    Eine solche Verpflichtung des Vermieters, eine nach den Bestimmungen des Mietvertrags vertragswidrige Nutzung zu gestatten, kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn von der beabsichtigten Tätigkeit keine weitergehende Einwirkungen auf die Mietsache oder auf Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnnutzung (BGH, Urteil vom 10. April 2013 - VIII ZR 213/12, Rn. 16).
  • LG Berlin, 19.06.2013 - 65 S 449/12

    Umfasst die Untermieterlaubnis die Vermietung als Ferienwohnung?

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist insofern entscheidend auf die konkrete Ausgestaltung der Nutzung abzustellen, insbesondere ob sie so organisiert ist, dass von einem etwaigen Publikumsverkehr keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnungsnutzung (vgl. BGH, Urt. v. 14.07.2009 - VIII ZR 165/08, NJW 2009, 3157; Urt. v. 10.04.- - VIII ZR 213/12).
  • LG Hanau, 22.05.2013 - 2 S 26/13

    Untersagung der gewerblichen Nutzung einer Wohnung

    Insofern kann auch und gerade auf die von der Berufung zitierte Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 10.4.2013, Az. VIII ZR 213/12 - zitiert nach juris) verwiesen werden.

    Entgegen der Auffassung der Berufung erfolgt die Entscheidung im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Duldung einer Nutzung einer Wohnung zu gewerblichen Zwecken (vgl. Urteil vom 14.7.2009, Az. VIII ZR 165/08; Urteil vom 10.4.2013, Az. VIII ZR 213/12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2023 - 10 A 3502/20

    Verzicht auf mündliche Verhandlung; Widerruf; Änderung der Prozesslage; Wechsel

    Darauf, ob ein Vermieter von Wohnraum eine berufliche Tätigkeit von Mietern zu dulden hat, wenn diese sich bei einer tatsächlich stattfindenden Wohnnutzung noch innerhalb des nach der Verkehrsanschauung zu bestimmenden Begriff des Wohnens hält, oder der Vermieter eine solche teilweise gewerbliche oder (frei-)berufliche Nutzung im Einzelfall nach Treu und Glauben zu erlauben hat, vgl. BGH, Urteile vom 10. April 2013 - VIII ZR 213/12 -, juris Rn. 14 f., und vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 165/08 -, juris Rn. 14 f., kommt es vorliegend schon nicht an.
  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2014 - 21 O 47/14

    Fristlose Mietvertragskündigung bei erhöhter Brandgefahr

    Hingegen muss der Vermieter in ausschließlich zu Wohnzwecken vermieteten Räumen geschäftliche (gewerbliche) Aktivitäten des Mieters, die nach außen in Erscheinung treten, nicht grundsätzlich ohne entsprechende vorherige Vereinbarung dulden (BGH, Urt. vom 10. April 2013, VIII ZR 213/12).
  • LG Berlin, 13.09.2022 - 65 S 74/22

    Mietzuschlag für gewerbliche Nutzung der Wohnung?

  • AG München, 12.10.2022 - 417 C 9024/22

    Eintrittsrecht bei Tod des Mieters - außerordentliche Kündigung durch den

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