Rechtsprechung
| BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Haftung eines Rechtsanwalts im Hinblick auf einen für den Mandanten ungünstigen notariellen Vertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung des Rechtsanwalts neben dem beurkundenden Notar
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Haftung des Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Beratung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1990, 2882
- NJW-RR 1990, 1433 (Ls.)
- MDR 1990, 998
- DNotZ 1991, 321
- VersR 1990, 899
- WM 1990, 1710
- BB 1990, 1511
- DB 1990, 2213
Wird zitiert von ... (47)
- BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04
Rechtsanwälte - Haftung des Anwalts
a) Beruht ein Schaden haftungsrechtlich auf mehreren Ursachen, die von verschiedenen Personen gesetzt worden sind, so haften diese grundsätzlich als Gesamtschuldner (BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, NJW 1990, 2882, 2883).Das gilt grundsätzlich auch, wenn eine Ursache für sich allein den Schaden nicht herbeigeführt hat, es dazu vielmehr des Hinzutretens weiterer Ursachen im Sinne einer kumulativen Gesamtkausalität bedurfte (BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, aaO S. 2882 f).
Demgemäß ist der Schaden ebenfalls zu ersetzen, der letztlich erst durch das Eingreifen eines Dritten, hier des Gerichts des Vorprozesses, eintritt (vgl. BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, aaO S. 2883).
(2) Gleiches gilt, wenn die Pflichtwidrigkeit des Anwalts nur den äußeren Anlass für ein ungewöhnliches Eingreifen des Geschädigten oder eines Dritten bildet (BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, aaO S. 2884; v. 14. Juli 1994 - IX ZR 204/93, NJW 1994, 2822, 2824;… v. 10. Oktober 1996 - IX ZR 294/95, aaO S. 253;… v. 29. November 2001 - IX ZR 278/00, aaO S. 1120).
- BGH, 27.05.1993 - IX ZR 66/92
Prüfungs- und Hinweispflichten bei Grundstückskauf - Stellvertretung und …
Auch wenn, wie er behauptet hat (GA I 102), die Klägerin durch einen Makler und Rechtsanwalt beraten worden sein sollte, so hatte der Beklagte doch keinen Anhaltspunkt dafür, daß sie sicher und umfassend davon unterrichtet worden war, wie Gläser Vertretungsmacht erlangt hatte, und daß sie deswegen keiner weiteren Aufklärung bedurfte (vgl. BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, WM 1990, 1710, 1713; v. 5. November 1992 - IX ZR 260/91, WM 1993, 260, 262).Dieser Zusammenhang kann fehlen, wenn der Geschädigte in ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise in den Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden erst endgültig herbeiführt; diese Voraussetzung liegt nicht vor, wenn für die Zweithandlung des Geschädigten ein rechtfertigender Anlaß bestand oder diese durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf das Ereignis darstellt (BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89 aaO 1711 m.w.N.).
In den Fällen, in denen ein Dritter zu dem Schaden beigetragen hat, entfällt die Zurechenbarkeit der ersten Haftungsursache ausnahmsweise nur dann, wenn diese für das Eintreten des zweiten Schadensereignisses nach dem Schutzzweck der Norm gänzlich bedeutungslos war, wenn also das schädigende erste Verhalten nur noch den äußeren Anlaß für ein völlig ungewöhnliches und sachwidriges Eingreifen eines Dritten bildet, das dann den Schaden erst endgültig herbeiführt (BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89 aaO 1712).
- BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00
Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung
Etwas anderes gilt lediglich dort, wo der zweite Anwalt eine Entschließung trifft, die schlechterdings unverständlich, also gemessen an sachgerechter Berufsausübung sachfremd und nicht nachvollziehbar erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, NJW 1990, 2882, 2884;… vom 14. Juli 1994 aaO S. 2824) oder den Geschehensablauf so verändert, daß der Schaden bei wertender Betrachtungsweise in keinem inneren Zusammenhang zu der vom beklagten Rechtsanwalt zu vertretenden Vertragsverletzung steht (vgl. Senatsurteil vom 10. Oktober 1996 - IX ZR 294/95, NJW 1997, 250, 253).
- BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92
Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich …
Weder darf sich der Rechtsanwalt auf die von Amts wegen bestehenden Prüfungs- und Belehrungspflichten des Notars verlassen, noch darf der Notar von der Erfüllung der ihm obliegenden Prüfungs- und Belehrungspflichten gegenüber den anwaltlich beratenen Beteiligten absehen, solange nicht feststeht, daß diese tatsächlich umfassend informiert sind (BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, NJW 1990, 2882, 2884). - OLG Düsseldorf, 06.04.2005 - 24 U 211/04
Überprüfungspflicht des Rechtsanwalts eines treuhändisch überlassenen …
Dessen Pflichtwidrigkeit bleibt nur dann als nicht schadensadäquat unberücksichtigt, wenn sie in keinem inneren Zusammenhang zum eingetretenen Schaden steht, vielmehr nur den äußeren Anlass für ein völlig ungewöhnliches Eingreifen eines Dritten bildet (BGH, NJW 1990, 2882 (2884);… Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, Rn. 1064 m.w.N.).Denn ein Rechtsanwalt darf sich grundsätzlich nicht auf die Einhaltung von Amts wegen bestehender Prüfungs- und Belehrungspflichten durch den Notar verlassen (BGH, NJW 1993, 1779 (1781); NJW 1990, 2882 (2884)).
Zivilrechtlich wird in diesen Fällen nicht unterschieden, ob einzelne Ursachen wesentlicher sind als andere (BGH, NJW 1990, 2882 (2883 f. m.w.N.)).
Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn eine Ursache für sich allein den Schaden nicht herbeigeführt hat, es dazu vielmehr des Hinzutretens weiterer Umstände im Sinne einer kumulativen Gesamtkausalität bedurfte (RGZ 73, 289 f.; BGH, VersR 1970, 814 (815); NJW 1990, 2882 (2883 f. m.w.N.).; NJW 1993, 1779 ff.).
- BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96
Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers
Das ist auch dann der Fall, wenn die Handlung des Schädigers den Schaden nicht abgrenzbar allein, sondern nur zusammen mit einer anderen Ursache (etwa der besonderen Befindlichkeit des Geschädigten aufgrund einer genetischen oder intrauterinen "Vorschädigung") herbeigeführt hat (sog. Gesamtkausalität, vgl. BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89 - NJW 199O, 2882, 2884 unter I 3.). - BGH, 19.07.2001 - IX ZR 246/00
Beratungspflicht eines Steuerberaters
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist an dem Zurechnungszusammenhang zwischen der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beklagten und dem Schaden der Klägerin nicht deshalb zu zweifeln, weil auch Rechtsanwalt Dr. F. seine Pflichten verletzt hat (vgl. BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, WM 1990, 1710, 1712). - BGH, 06.07.2000 - IX ZR 88/98
Zur notariellen Betreuung der Vorwegnahme einer Erbfolge
Außerdem bestand dafür ein rechtfertigender Anlaß, weil eine einvernehmliche Auseinandersetzung einem Erbteilungsrechtsstreit vorbeugte, so daß das Vorgehen des Klägers keine ungewöhnliche Reaktion auf die behaupteten Amtspflichtverletzungen des Beklagten war (vgl. BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, NJW 1990, 2882, 2883). - BGH, 23.03.2006 - IX ZR 134/04
Immobilien - Einstw. Rechtsschutz bei ungerechtfertigtem Verfügungsverbot
Stammt die Zweithandlung von einem Dritten, wird der haftungsrechtliche Zusammenhang zwischen der Ersthandlung und dem Schaden dann in Frage gestellt, wenn die Ursächlichkeit des ersten Umstands für das Eintreten des zweiten Ereignisses nach dem Schutzzweck der Norm gänzlich bedeutungslos ist, das schädigende erste Verhalten also nur noch den äußeren Anlass für ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Eingreifen des Dritten gebildet hat, das dann den Schaden endgültig herbeigeführt hat (…BGH, Urt. v. 14. März 1985 - IX ZR 26/84, WM 1985, 666, 668; v. 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, NJW 1990, 2882, 2884; v. 10. Oktober 1996 - IX ZR 294/95, NJW 1997, 250, 253). - BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04 11 a) Beruht ein Schaden haftungsrechtlich auf mehreren Ursachen, die von verschiedenen Personen gesetzt worden sind, so haften diese grundsätzlich als Gesamtschuldner (BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, NJW 1990, 2882, 2883).
Das gilt grundsätzlich auch, wenn eine Ursache für sich allein den Schaden nicht herbeigeführt hat, es dazu vielmehr des Hinzutretens weiterer Ursachen im Sinne einer kumulativen Gesamtkausalität bedurfte (BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, aaO S. 2882 f).
Demgemäß ist der Schaden ebenfalls zu ersetzen, der letztlich erst durch das Eingreifen eines Dritten, hier des Gerichts des Vorprozesses, eintritt (vgl. BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, aaO S. 2883).
18 (2) Gleiches gilt, wenn die Pflichtwidrigkeit des Anwalts nur den äußeren Anlass für ein ungewöhnliches Eingreifen des Geschädigten oder eines Dritten bildet (BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, aaO S. 2884; v. 14. Juli 1994 - IX ZR 204/93, NJW 1994, 2822, 2824;… v. 10. Oktober 1996 - IX ZR 294/95, aaO S. 253;… v. 29. November 2001 - IX ZR 278/00, aaO S. 1120).
- OLG Köln, 27.03.2007 - 24 U 92/06
Bauvertrag - Schadensersatz wegen Insolvenzverursachung
- BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93
Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers; …
- BGH, 30.04.1998 - IX ZR 150/97
Beurkundung durch deutschen Notar im Ausland
- BGH, 08.10.1992 - IX ZR 98/91
Haftung des Rechtsanwalts bei Vertragsprüfung - Sittenwidrige Verfallklausel in …
- OLG Karlsruhe, 17.01.2008 - 12 U 73/07
Deliktische Haftung bei eigenmächtiger Fütterung fremder Pferde auf einem …
- BGH, 26.06.1997 - IX ZR 163/96
Amtshaftung des Notars wegen unberechtigter Belastung eines verkauften …
- BGH, 05.11.1992 - IX ZR 260/91
Betreungspflichten des Notars bei Entwurf eines privatschriftlichen Vertrages
- KG, 11.02.2008 - 8 U 151/07
Mietrecht - Obhutspflichten bei der Aufbewahrung von Schlüsseln
- BGH, 13.03.2012 - II ZR 50/09
Verfahrensrecht - Beweisaufnahme: Wann darf sie abgelehnt werden?
- OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 106/05
Inanspruchnahme eines störenden Zuschauers für den Ersatz von vom Sportgericht …
- OLG Saarbrücken, 21.01.2009 - 5 U 249/08
Unfallversicherung: Verletzung nach Trunkenheitsfahrt
- OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01
ZPO § 539 § 139 § 156 § 540 § 711 § 313 Abs. 3 § 278 Abs. 3 § 708 Nr. 10 § 313 …
- OLG Karlsruhe, 11.09.2002 - 7 U 102/01
Augenarzt muss Schmerzensgeld zahlen
- BGH, 30.03.2006 - III ZR 204/05
Haftung eines Rechtsanwalts bei Mängeln der Beurkundung eines Vertrages
- OLG Bamberg, 28.04.2006 - 6 U 23/05
Maßnahmen zur Haftungsvermeidung - Der Umgang mit Schätzungsbescheiden - …
- OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 21 U 156/09
Bauvertrag - Zusammenwirken von Planungs- und Ausführungsmangel
- OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96
Schmerzensgeldansprüche bei vaginaler Risikogeburt und unterbliebener Aufklärung …
- OLG Jena, 31.03.2003 - 9 U 1012/02
Bauvertrag - GU haftet für beigestellte Planung wie für eigene Planung
- OLG Hamm, 14.10.2003 - 28 U 88/03
- OLG Celle, 18.02.2002 - 1 U 44/01
Arzthaftung bei Geburtsschaden eines Kindes: Beweiserleichterung bei …
- OLG Hamm, 25.03.2004 - 28 U 96/03
- OLG Hamm, 10.02.2010 - 11 U 5/09
Pflichten eines Notars bei Beurkundung eines Testaments
- OLG Frankfurt, 15.02.2012 - 4 U 129/11
Notare - Ungesicherte Vorleistung: Vertragsparteien müssen belehrt werden!
- OLG Düsseldorf, 24.09.1997 - 3 Wx 221/97
Haftung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats; Begriff der groben Fahrlässigkeit
- OLG Köln, 22.01.2009 - 18 U 142/07
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für eine ohne Zustimmung des Beirats …
- OLG Nürnberg, 04.02.2009 - 4 U 2181/07
Notarhaftung: Unterlassener Risikohinweis bei der Beurkundung der Übertragung …
- OLG Hamm, 31.01.2000 - 13 U 90/99
Berücksichtigung einer gesundheitlichen Vorschädigung bei Schmerzensgeldanspruch
- OLG Düsseldorf, 24.02.2003 - 1 U 141/02
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall
- OLG Schleswig, 01.04.2004 - 11 U 184/02
Notarrecht - Belehrungspflicht bei ungesicherter Vorleistung
- OLG Koblenz, 20.09.2007 - 5 U 899/07
Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess
- OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99
Beratungspflichten des Steuerberaters bei steuerrechtlicher Umwandlung des …
- BGH, 03.09.1998 - IX ZR 146/97
- OLG Brandenburg, 23.05.2001 - 7 U 178/00
Schadensersatzansprüche aus pVV wegen Schlechterfüllung einer anwaltlichen …
- LG Köln, 12.03.2008 - 25 O 303/06
- LG Köln, 12.03.2008 - 25 O 123/05
Arzthaftung - Versuch einer Schultereinrenkung ohnesichere Diagnose ist ein …
- LG Saarbrücken, 23.01.2012 - 9 O 251/10
Zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters bei fehlerhafter Selbstanzeige
- LG Aurich, 18.11.2005 - 4 O 538/01
Arzt- und Krankenhaushaftung: Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen verspäteter …
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