Rechtsprechung
| BGH, 10.05.2010 - II ZB 14/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
RVG § 15 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4; RVG VV Nr. 3101
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Außergerichtliche Kosten bei Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschluss
- NWB SteuerXpert START
RVG § 15 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtungsklagen verschiedener Kläger gegen denselben Hauptversammlungsbeschluss als bis zu ihrer Verbindung gem. § 246 Abs. 3 S. 6 Aktiengesetz ( AktG ) selbstständige gebührenrechtliche Angelegenheiten i.S.v. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 S. 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ); Wahlrecht des Rechtsanwalts bei Entstehen von Gebührentatbeständen jeweils sowohl vor als auch nach der Verbindung gem. § 246 Abs. 3 S. 6 AktG; Rechtsmissbräuchliches Handeln einer in Erwartung von Anfechtungsklagen einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragenden und dadurch vor der Verbindung in jedem Klageverfahren eine Verfahrensgebühr auslösenden Aktiengesellschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gesellschaftsrecht - Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Gebühren bei Rechtsverteidigung einer AG gegenüber (verbundenen) Anfechtungsklagen mehrerer Aktionäre
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen und die Anwaltsvergütung
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
- zbb-online.com (Leitsatz)
AktG § 246 Abs. 3 Satz 6; RVG § 15; RVG VV Nr. 3101
Gebühren bei Rechtsverteidigung einer AG gegenüber (verbundenen) Anfechtungsklagen mehrerer Aktionäre - lto.de (Kurzinformation)
Vor ihrer Verbindung sind Anfechtungsklagen gegen denselben Hauptversammlungsbeschluss gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Gebühren bei Rechtsverteidigung einer AG gegenüber (verbundenen) Anfechtungsklagen mehrerer Aktionäre
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 10.05.2010, Az.: II ZB 14/09 (Anwaltsvergütung und Kostenerstattung bei Verbindung mehrerer Anfechtungsklagen nach § 246 AktG)" von H. Hansens, original erschienen in: RVGreport 2010, 334 - 337.
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.03.2009 - 5 O 236/08
- OLG Frankfurt, 08.06.2009 - 18 W 119/09
- BGH, 10.05.2010 - II ZB 14/09
- BGH, 16.07.2010 - II ZB 14/09
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2010, 1697
- ZIP 2010, 1413
- DB 2010, 1758
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.04.2011 - II ZB 14/10
Verfahrensrecht - Teilweise Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde
Das für die Ermittlung des Gegenstandswerts maßgebliche Prozessrechtsverhältnis, das gerade auch durch die Parteien des Rechtsstreits bestimmt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2010 - II ZB 14/09, ZIP 2010, 1413 Rn. 10), bestand nur zwischen dem Drittwiderbeklagten und den Widerklägerinnen. - KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10
Berücksichtigung des Einwandes missbräuchlicher Aufspaltung des Verfahrens im …
So hat der Bundesgerichtshof für die aktienrechtliche Anfechtungsklage verschiedener Kläger festgestellt, dass bis zu ihrer Verbindung selbstständige gebührenrechtliche Angelegenheiten vorliegen, erst mit der Verbindung ist nur noch eine einzige gebührenrechtliche Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG gegeben (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Mai 2010 - II ZB 14/09 - Tz.15; Rpfleger 2010, 696; so auch: KG, ZIP 2009, 1087).
