Rechtsprechung
| BGH, 10.06.2009 - 2 StR 76/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 73c Absatz 1 Satz 1 StGB; § 73b StGB
Wertersatzverfall (Voraussetzungen der unbillige Härten beim Verfall und Verhältnis zum gesetzlichen Bruttoprinzip). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
StGB § 73c Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73c Abs. 1
Vorliegen einer unbilligen Härte i.S.d. § 73c Abs. 1 S. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Schätzung des Gewinns und Verfallsanordnung wegen unbilliger Härte i.R.e. Verkaufs von Betäubungsmitteln - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2009, 2755
- NStZ 2009, 627
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des …
d) Der Bundesgerichtshof ist dementsprechend wiederholt ohne weiteres von der Zulässigkeit der Anordnung des Verfalls von Wertersatz neben der Verhängung von Jugendstrafe ausgegangen und hat lediglich die Anwendung der Härtevorschrift des § 73 c StGB näher geprüft (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2001 - 3 StR 21/01, NJW 2001, 1805 und vom 10. Juni 2009 - 2 StR 76/09, NJW 2009, 2755). - BGH, 10.03.2010 - 2 StR 66/10
Verwerfung der Revision als unbegründet.
Durch die fehlerhafte Anwendung von § 73c StGB ist der Angeklagte nicht beschwert (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juni 2009 - 2 StR 76/09 m.w.N., NStZ 2009, 627).
Für Blogger: