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   BGH, 10.06.2009 - 2 StR 76/09   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • NWB SteuerXpert START

    StGB § 73c Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73c Abs. 1
    Vorliegen einer unbilligen Härte i.S.d. § 73c Abs. 1 S. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Schätzung des Gewinns und Verfallsanordnung wegen unbilliger Härte i.R.e. Verkaufs von Betäubungsmitteln

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2009, 2755
  • NStZ 2009, 627



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10  

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    d) Der Bundesgerichtshof ist dementsprechend wiederholt ohne weiteres von der Zulässigkeit der Anordnung des Verfalls von Wertersatz neben der Verhängung von Jugendstrafe ausgegangen und hat lediglich die Anwendung der Härtevorschrift des § 73 c StGB näher geprüft (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2001 - 3 StR 21/01, NJW 2001, 1805 und vom 10. Juni 2009 - 2 StR 76/09, NJW 2009, 2755).
  • BGH, 10.03.2010 - 2 StR 66/10  

    Verwerfung der Revision als unbegründet.

    Durch die fehlerhafte Anwendung von § 73c StGB ist der Angeklagte nicht beschwert (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juni 2009 - 2 StR 76/09 m.w.N., NStZ 2009, 627).
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