Rechtsprechung
| BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4, GG Art. 103 Abs. 1, FamFG § 426 Abs. 1 S. 1, GG Art. 2 Abs. 2, FamFG § 26
Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Rechtsbeschwerde, Verfahrensfehler, Heilung, Passbeschaffung, Indien, Verhältnismäßigkeit, Beschleunigungsgebot, Drei-Monats-Frist, Sachaufklärungspflicht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfung des § 62 Abs. 2 S. 4 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) hinsichtlich der Aufrechterhaltung einer Haft im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verlaufs eines Abschiebeverfahrens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Recht - Rechtsbeschwerde gegen Anordnung von Abschiebehaft
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Vor Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Sicherungshaftanordnung müssen Haftvoraussetzungen erneut geprüft werden
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 23.09.2009 - 241 XIV 15/09
- LG Bonn, 06.11.2009 - 4 T 453/09
- BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09
Zeitschriftenfundstellen
- FGPrax 2010, 261 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10
Verfahrensrecht - Überprüfung einer Haftanordnung
Das Beschwerdegericht darf die Sicherungshaft deshalb nur aufrechterhalten, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt, und zwar, gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, mit der größtmöglichen Beschleunigung (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 16, [...]).Auch das Beschwerdegericht hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG von Amts wegen zu prüfen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 13, [...]).
- BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10
Abschiebehaftsache, Einvernehmen der Staatsanwaltschaft
d) Weder das Amtsgericht noch das Beschwerdegericht haben sich mit der hiervon zu trennenden Frage befasst, ob der Beteiligte zu 2 die Beschaffung der Ersatzpapiere für den Betroffenen mit der gebotenen (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, [...] Rn. 16 f.) Beschleunigung betrieb. - BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10
Haftrecht - Abschiebehaftsache, Haftantrag
a) Für die Anordnung von Sicherungshaft ist nur Raum, wenn die Sachverhaltsermittlung und -bewertung ergibt, dass entweder eine Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate prognostiziert oder eine zuverlässige Prognose zunächst nicht getroffen werden kann (…vgl. BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660 Rn. 22 f.; Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 9, [...]).Auch ist das Beschwerdegericht - obwohl zwischen der Haftanordnung und der Beschwerdeentscheidung fast fünf Wochen lagen - seiner Verpflichtung nicht nachgekommen zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG unter Berücksichtigung des im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung erkennbaren Verlaufs des Abschiebungsverfahrens weiterhin gegeben waren, ob also eine Abschiebung noch innerhalb von drei Monaten (gerechnet ab Anordnung der Sicherungshaft) möglich erschien (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 13, [...]).
- BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10
Abschiebehaftsache, Dauer und Antrag ohne Unterschrift
a) Das aus Art. 2 Abs. 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (vgl. BVerfGE 46, 194, 195) ist auch schon während des Laufs der Drei-Monats-Frist des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG zu beachten; es ist verletzt, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebungshaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat…, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 18, [...]; Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 16, [...]).Erschien eine Abschiebung aus Gründen, die der Betroffene nicht zu vertreten hat, zu diesem Zeitpunkt nicht mehr innerhalb von drei Monaten (gerechnet ab Anordnung der Sicherungshaft) möglich, hätte die Haft nicht aufrechterhalten werden dürfen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, [...]).
- BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11
Haftrecht - Verhältnismäßigkeitsgebot nach § 62 AufenthG
Vor der Zurückweisung einer Beschwerde, die sich gegen eine Sicherungshaftanordnung richtet, müssen deshalb die Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG aF (heute § 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG) unter Berücksichtigung des im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung erkennbaren Verlaufs des Abschiebungsverfahrens erneut geprüft werden (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 V ZB 205/09, [...] Rn. 13).Erscheint eine Abschiebung aus Gründen, die der Betroffene nicht zu vertreten hat, nicht mehr innerhalb von drei Monaten (gerechnet ab Anordnung der Sicherungshaft) möglich, darf die Haft nicht aufrechterhalten werden (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, [...] Rn. 13).
- BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10
Abschiebehaftsache
Es hat damit die Prognoseentscheidung, bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der amtsgerichtlichen Haftanordnung, nachgeholt und damit den Fehler des Amtsgerichts geheilt (vgl. Senat, Beschl. v. 10. Juni 2010, V ZB 205/09, Umdruck S. 5). - BGH, 28.04.2011 - V ZB 14/10
Sicherungshaft
Es ist verletzt, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Abschiebungshaft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/98, BGHZ 133, 235, 239 und vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, [...]).Das Beschwerdegericht darf die Sicherungshaft deshalb nur aufrechterhalten, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt und zwar, gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, mit der größtmöglichen Beschleunigung (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, [...]).
- LG Landshut, 21.09.2011 - 62 T 2263/11
Zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Haft zur Sicherung der …
Unter anderem hat sich der Bundesgerichtshof in den Entscheidungen vom 21.07.2011 (Az.: V ZB 222/10) und vom 10.06.2010 (Az.: V ZB 205/09) mit einer erstmals durch das Beschwerdegericht vorgenommenen Prognose auseinandergesetzt, nachdem der Beschluss des Amtsgerichts eine den Anforderungen nicht gerecht werdende, weil bloß pauschale Vorausschau enthalten hatte.Vielmehr hat der Haftbeschluss nur zu unterbleiben, wenn klar ist, dass die Abschiebung innerhalb dieser Zeit nicht möglich sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10.06.2010, Az.: V ZB 205/09).
- BGH, 01.03.2012 - V ZB 206/11
Haftrecht - Polizeigewahrsam als "sonstiger Gewahrsam" im Asylrecht
Das Beschwerdegericht darf die Sicherungshaft deshalb nur aufrechterhalten, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt und zwar, gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, mit der größtmöglichen Beschleunigung (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09 Rn. 16, [...]). - BGH, 18.08.2010 - V ZB 79/10
Abschiebehaftsache
e) Schließlich ist für einen Verstoß gegen das in Haftsachen geltende Beschleunigungsgebot (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09, Rn. 16, [...]) nichts ersichtlich. - BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11
Haftrecht - Abschiebehaftsache
- BGH, 19.05.2011 - V ZB 247/10
Abschiebungshaftsache
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