Rechtsprechung
| BGH, 10.06.2011 - V ZR 233/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
mehr- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hauseigentümer ist zur Duldung von auf seinem Grundstück verlaufenden Stromleitungen und Wasserleitungen des Nachbarn wegen einer mündlichen Vereinbarung im Kaufvertrag verpflichtet; Auswirkungen von im Kaufvertrag mündlich getroffener Vereinbarung auf die Verpflichtung eines Hauseigentümers zur Duldung von auf seinem Grundstück verlaufenden Stromleitungen und Wasserleitungen; Auslegung einer Vereinbarung als unentgeltlicher Gestattungsvertrag; Unverzichtbarkeit einer Beweiserhebung über die Behauptung einer Partei
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundbuchrecht - Gemeinsame Strom- und Wasserversorgung von Nachbarhäusern
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Erwerber eines Hauses muss bei vorhergehendem Einverständnis Versorgungsleitungen des nachbarlichen Veräußerers im Keller dulden
Verfahrensgang
- AG Sinzig, 14.04.2010 - 14 C 118/09
- LG Koblenz, 26.10.2010 - 6 S 109/10
- BGH, 10.06.2011 - V ZR 233/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2011, 1458
- NZM 2011, 862
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 23.02.2012 - 1 S 125/11
Mietrecht - Schadensersatzanspruch bei durch Sperrfrist unwirksamer Kündigung?
Dies gilt zum einen, soweit man mit der Rechtsprechung (etwa BGH NZM 2011, 862) zwar von einer Pflichtverletzung im Mietverhältnis ausgeht, wenn eine Vertragspartei ein ihr nicht zustehendes Recht geltend macht.
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