Rechtsprechung
   BGH, 10.08.2000 - I ZR 126/98   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • bundesgerichtshof.de
  • werbung-schenken.de

    Stich den Buben

    UWG § 1; UWG § 3; MarkenG; WeinVO
    Unbillige Behinderung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Irreführung/Herkunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stich den Buben; Firmen- und markenrechtlicher Schutz für geographische Herkunftsangabe

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 602 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 1640
  • MDR 2001, 641
  • GRUR 2001, 73



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Wird zitiert von ... (21)  

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99  

    Shell.de

    Wie der Senat bereits für die bekannte Marke (BGHZ 138, 349, 351 f. - MAC Dog; BGH, Urt. v. 14.1.1999 - I ZR 149/96, GRUR 1999, 992, 995 = WRP 1999, 931 - BIG PACK; Urt. v. 29.4.1999 - I ZR 152/96, GRUR 2000, 70, 73 = WRP 1999, 1279 - SZENE; Urt. v. 20.10.1999 - I ZR 110/97, GRUR 2000, 608, 610 = WRP 2000, 529 - ARD-1; BGHZ 147, 56, 60 f. - Tagesschau; BGH, Urt. v. 26.4.2001 - I ZR 212/98, GRUR 2002, 167, 171 = WRP 2001, 1320 - Bit/Bud) sowie für geographische Herkunftsbezeichnungen (BGHZ 139, 138, 139 f. - Warsteiner II; BGH, Urt. v. 10.8.2000 - I ZR 126/98, GRUR 2001, 73, 76 = WRP 2000, 1284 - Stich den Buben; Urt. v. 19.9.2001 - I ZR 54/96, GRUR 2002, 160, 161 = WRP 2001, 1450 - Warsteiner III) entschieden hat, ist in dem Anwendungsbereich der jeweiligen Bestimmungen des Markengesetzes für die gleichzeitige Anwendung der §§ 1 und 3 UWG oder des § 823 BGB grundsätzlich kein Raum.
  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 48/07  

    POST II

    Zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehörten daher auch die Richter des Bundespatentgerichts, die ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens die Auffassung des Verkehrs von dem beschreibenden Gehalt des Begriffs "POST" für die beanspruchten Dienstleistungen feststellen konnten (vgl. BGH, Urt. v. 10.8.2000 - I ZR 126/98, GRUR 2001, 73, 75 = WRP 2000, 1284 - Stich den Buben; BGHZ 156, 250, 255 - Marktführerschaft).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 49/04  

    Cambridge Institute

    Zwar hat der Senat angenommen, dass von § 127 Abs. 1 MarkenG nicht der Fall erfasst wird, dass eine geographische Herkunftsangabe nicht zur Bezeichnung von Waren - für Dienstleistungen hat Entsprechendes zu gelten -, sondern in einer Firma Verwendung findet und sich das Verbot gegen eine Benutzung des Firmenbestandteils schlechthin richtet (BGH, Urt. v. 10.8.2000 - I ZR 126/98, GRUR 2001, 73, 76 = WRP 2000, 1284 - Stich den Buben).
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  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 25/01  

    Wettbewerbsrecht - Irreführende Firmierung eines Unternehmens

    a) Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, daß der Gebrauch einer Firmenbezeichnung irreführend sein kann, wenn ein Bestandteil der Firmierung geeignet ist, beim Verkehr unzutreffende Vorstellungen über die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens hervorzurufen (st. Rspr.; vgl. BGHZ 44, 16, 19 - de Paris; BGH, Urt. v. 10.8.2000 - I ZR 126/98, GRUR 2001, 73, 74 = WRP 2000, 1284 - Stich den Buben, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 5.08  

    Wein; Weinbezeichnung; geregelte fakultative Angabe; ergänzender traditioneller

    Während das vorherige Weinbezeichnungsrecht nur die Verwendung ausdrücklich zugelassener Bezeichnungen gestattete (sog. Verbotsprinzip), sieht die Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 eine Öffnung auch für nicht ausdrücklich zugelassene Angaben vor, sofern die Verwendung nicht missbräuchlich erfolgt (sog. Missbrauchsprinzip; vgl. Hieronimi, WRP 2000, 458; BGH, Urteil vom 10. August 2000 - I ZR 126/98, Stich den Buben - GRUR 2001, 73 = ZLR 2001, 129 Rn. 20).
  • OLG Hamburg, 25.01.2008 - 5 U 90/07  

    Praxis Aktuell

    Die Beurteilung der Verkehrsauffassung aus eigener Sachkunde des Gerichts setzt im Normalfall die Zugehörigkeit der Richter zum angesprochenen Verkehrskreis und dem Bezug der Angabe auf Gegenstände des allgemeinen Bedarfs weiter voraus, dass es sich bei dem in der Werbung verwendeten Begriff um einen solchen handelt, dessen Verständnis in einem bestimmten Sinn einfach und nahe liegend ist, und dass keine Gründe vorliegen, die Zweifel an dem vom Gericht angenommenen Verkehrsverständnis wecken (BGH WRP 00, 1284, 1287 - Stich den Buben; BGH WRP 00, 92, 93 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 95, 354, 357 - Rügenwalder Teewurst II; BGH GRUR 84, 457, 468 - Das unmögliche Möbelhaus).

    Selbst wenn zu den beteiligen Verkehrskreise nicht nur Endverbraucher, sondern z.B. auch Wiederverkäufer gehören und diese ferner nicht immer über überragende, Irrtümer von vornherein ausschließende Kenntnisse verfügen, ist das Gericht nicht an eigenen Feststellungen gehindert, wenn nicht ersichtlich ist, dass sich das Verständnis dieser nicht mit Sonderwissen ausgezeichneten Fachkreise von denen der Gruppe der Endverbraucher, zu denen die Mitglieder des Gerichts gehören, unterscheidet (BGH WRP 00, 1284, 1287 - Stich den Buben).

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06  

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Dieser kann sich dabei auf seine eigene Sachkunde und Lebenserfahrung stützen und ohne Beweiserhebung entscheiden, wenn sich die Werbung auf Waren oder Leistungen des täglichen oder allgemeinen Bedarfs bezieht, wenn es sich bei dem in der Werbung verwendeten Begriff um einen solchen handelt, dessen Verständnis in einem bestimmten Sinn einfach und nahe liegend ist und keine Gründe vorliegen, die Zweifel an dem vom Gericht angenommenen Verkehrsverständnis wecken können (BGH GRUR 2001, 73, 75 - Stich den Buben; BGH GRUR 1995, 354, 357 - Rügenwalder Teewurst II).

    Gehören die Richter dagegen nicht den beteiligten Verkehrskreisen an, sind sie gleichwohl nicht an der Feststellung der Verkehrsauffassung aus eigener Sachkunde gehindert, wenn nicht ersichtlich ist, dass sich das Verständnis des angesprochenen speziellen Verkehrskreises von dem des Verkehrskreises unterscheidet, dem die erkennenden Richter angehören (BGH GRUR 2001, 73, 75 - Stich den Buben; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 3 Rn. 136).

  • OLG Hamburg, 16.06.2004 - 5 U 162/03  

    Tipp.ag - ein Urteil und seine Folgen

    Die Beurteilung der Verkehrsauffassung aus eigener Sachkunde des Gerichts setzt außer der Zugehörigkeit der Richter zum angesprochenen Verkehrskreis und dem Bezug der Angabe auf Gegenstände des allgemeinen Bedarfs voraus, dass es sich bei dem in der Werbung verwendeten Begriff um einen solchen handelt, dessen Verständnis in einem bestimmten Sinn einfach und nahe liegend ist, und dass keine Gründe vorliegen, die Zweifel an dem vom Gericht angenommenen Verkehrsverständnis wecken (BGH WRP 00, 1284, 1287 - Stich den Buben; BGH WRP 00, 92, 93 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 95, 354, 357 - Rügenwalder Teewurst II; BGH GRUR 84, 457, 468 - Das unmögliche Möbelhaus).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 45/07  

    Lorch Premium II

    Das Verhalten der Beklagten ist nach § 3 UWG wettbewerbswidrig, wenn die von der Beklagten verwendeten Bezeichnungen "LORCH PREMIUM" und "LINIE PRESTIGE" gegen die geltenden Weinbezeichnungsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften verstoßen (vgl. BGH GRUR 2000, 727, 728 - Lorch Premium I; BGH, Urt. v. 10.8. 2000 - I ZR 126/98, GRUR 2001, 73, 74 = WRP 2000, 1284 - Stich den Buben).
  • OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 157/04  

    Irreführung von Apothekern durch den Generika-Namen?

    Dieser kann sich dabei auf seine eigene Sachkunde und Lebenserfahrung stützen und ohne Beweiserhebung entscheiden, wenn sich die Werbung auf Waren oder Leistungen des täglichen oder allgemeinen Bedarfs bezieht, wenn es sich bei dem in der Werbung verwendeten Begriff um einen solchen handelt, dessen Verständnis in einem bestimmten Sinn einfach und nahe liegend ist und keine Gründe vorliegen, die Zweifel an dem vom Gericht angenommenen Verkehrsverständnis wecken können (BGH GRUR 2001, 73, 75 - Stich den Buben; BGH GRUR 1995, 354, 357 - Rügenwalder Teewurst II).

    Gehören die Richter dagegen nicht den beteiligten Verkehrskreisen an, sind sie gleichwohl nicht an der Feststellung der Verkehrsauffassung aus eigener Sachkunde gehindert, wenn nicht ersichtlich ist, dass sich das Verständnis des angesprochenen speziellen Verkehrskreises von dem des Verkehrskreises unterscheidet, dem die erkennenden Richter angehören (BGH GRUR 2001, 73, 75 - Stich den Buben; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 3 Rn. 136).

  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 37/07  

    Markenrechtliche Schutzfähigkeit des Begriffs "POST"

  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 38/07  

    Markenfähigkeit und Verkehrsdurchsetzung des Begriffs "Post)

  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 45/07  

    Markenfähigkeit und Verkehrsdurchsetzung des Begriffs "Post)

  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 49/07  

    Löschung der Marke "POST"; Anforderungen an die Verkehrsdurchsetzung einer Marke

  • OLG Köln, 07.06.2002 - 6 U 212/01  

    UWG -Recht; Verbraucherrecht; Computerrecht - Gebrauch prioritätsjüngerer

  • OLG München, 11.03.2004 - 29 U 4513/03  

    Umfang des Schutzbereichs des Unternehmenskennzeichens einer Sprachschule;

  • OLG Hamburg, 14.07.2005 - 2 Ws 130/05  
  • OLG München, 06.06.2002 - 29 U 2131/02  

    Keine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise i.S.d. § 3 UWG durch

  • OLG Jena, 01.12.2009 - 1 Ws 445/09  

    Irreführung durch Kennzeichnung mit der den Gebietsnamen enthaltenden Marke

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2002 - 20 U 154/01  

    Bezeichnung einer Weiterbildungseinrichtung als Akademie

  • LG Nürnberg-Fürth, 06.04.2005 - 3 O 5814/01  

    Nürnberger Bratwürste nur aus Nürnberg

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