Rechtsprechung
| BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 8 EMRK; § 100c StPO; § 100d StPO; § 100c Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, Abs. 4 StPO; § 100d StPO
Absolutes Verwertungsverbot bei in einem Krankenzimmer mittels akustischer Wohnraumüberwachung aufgezeichneten Selbstgespräch mit Gefahrenabwehrvorbehalt: Zurechnung zum Kernbereich gemäß Art. 13 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG; Menschenwürde; Unverletzlichkeit der Wohnung; allgemeines Persönlichkeitsrecht; akustische Wohnraumüberwachung; "großer Lauschangriff"; ausnahmsweise entbehrlicher Widerspruch). - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
- IWW
- it-recht-kanzlei
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwertbarkeit eines Lauschangriffs in einem Krankenzimmer
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (9)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer
- 123recht.net (Pressebericht, 10.8.2005)
"großer Lauschangriff" bei Selbstgesprächen verboten // Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer
- bonell-collegen.de (Kurzinformation)
Selbstgespräch im Krankenbett im Prozess nicht verwertbar
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Art. 13 GG
Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer; Prozessrecht - jurawelt.com (Pressemitteilung)
Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer
- nomos.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer
- lawinfo.de (Pressemitteilung)
Auch bei Mord: Heimlich aufgezeichnete Selbstgespräche sind nicht verwertbar
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 10.08.2005)
Privatsphäre: Bundesrichter erschweren Lauschangriff
Besprechungen u.ä. (3)
- Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen
(Entscheidungsanalyse, insb. für Studienzwecke)
Selbstgesprächs-Fall
§ 100 c StPO; § 100 f StPO; Art. 13 GG
Akustische Wohnraumüberwachung; Unverletzlichkeit der Wohnung; Verwertungsverbot; Kernbereich privater Lebensgestaltung - WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)
Heimliche Selbstgespräche als Beweismittel im Strafprozess
- deutsche-strafverteidiger.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Mühlenteichtheorie - Überlegungen zur Ambivalenz von Verwertungsverboten (Claus Roxin, Gerhard Schäfer, Gunter Widmaier; StV 2006, 655)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 10.08.2005, Az.: 1 StR 140/05 (Abhören eines Selbstgesprächs)" von Wiss.Mit. Dr. Michael Lindemann und Tilmann Reichling, original erschienen in: StV 2005, 650 - 652.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 50, 206
- NJW 2005, 3295
- NStZ 2005, 700
- NStZ 2006, 179 (Ls.)
- StV 2005, 591
- StV 2005, 650 (Ls.)
- JR 2006, 214
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10
Verfassungsunmittelbares (selbständiges) Beweisverwertungsverbot für ein mittels …
Ein in einem Kraftfahrzeug mittels akustischer Überwachung aufgezeichnetes Selbstgespräch eines sich unbeobachtet fühlenden Beschuldigten ist im Strafverfahren - auch gegen Mitbeschuldigte - unverwertbar, da es dem durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit zuzurechnen ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206).Das nichtöffentlich geführte Selbstgespräch unterliegt einem selbständigen Beweisverwertungsverbot von Verfassungs wegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 210;… Dalakouras, Beweisverbote bezüglich der Achtung der Intimsphäre, 1988, S. 264;… LR/Gössel, StPO, 26. Aufl., Einl. L Rn. 88; Jahn, Gutachten C zum 67. Deutschen Juristentag 2008, C 84;… Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl., § 36 Rn. 45;… SK/Wolter, StPO, 4. Aufl. 2010, § 100f Rn. 35).
Sein Schutzbereich wird durch heimliche Aufzeichnung des nichtöffentlich geführten Selbstgesprächs der Zielperson staatlicher Ermittlungsmaßnahmen und deren Verwertung in der Hauptverhandlung berührt (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 212).
Gleiches gilt für die Gedankenäußerung im nicht öffentlich geführten Selbstgespräch (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 213).
Zwar fanden die hier in Rede stehenden Selbstgespräche nicht in einer Wohnung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 GG statt, woraus sich eine "Vermutung" hätte ergeben können, "dass der Kernbereich tangiert sein kann" (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 210); dies folgt auch aus dem Zusammenhang von § 100c Abs. 4 mit § 100f StPO.
Der rechtlich geringere Schutz des Aufenthaltsorts im Auto gegenüber der Wohnung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 GG (zur Relativierung bei der Äußerung im Krankenzimmer BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 212) wird hier deshalb im Einzelfall dadurch kompensiert, dass tatsächlich das Risiko einer Außenwirkung der spontanen Äußerungen nahezu ausgeschlossen war; das Selbstgespräch konnte nur durch eine heimliche staatliche Überwachungsmaßnahme erfasst werden.
Dagegen spielt die Möglichkeit der Prävention zugunsten anderer Grundrechtsträger als Frage der Grundrechtskollision hier keine Rolle (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 214).
Es unterscheidet sich von einem solchen Gespräch schon dadurch, dass die Äußerungen nicht auf Verständlichkeit angelegt und jedenfalls auch durch unwillkürlich auftretende Bewusstseinsinhalte gekennzeichnet sind (BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 213).
Er ist damit nicht dem Gedanken gefolgt, dass Beweisverwertungsverbote auch mit Blick auf die Ambivalenz ihrer Beweisbedeutung als Be- oder Entlastungsbeweis ausschließlich den Bedeutungsgehalt von Belastungsverboten haben sollen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 215;… Jahn aaO C 112 ff.).
- BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05
Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer …
Gelangt der Tatrichter zu dem Ergebnis, dass der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung (vgl. BVerfGE 109, 279; Senat NJW 2005, 3295) berührt ist und deshalb ein Beweisverwertungsverbot vorliegt, so sieht er von der Aufnahme des Beweises ab.Auch über ein derartiges Verwertungsverbot kann der Angeklagte disponieren, soweit allein seine eigene Sphäre tangiert ist (vgl. Senat NJW 2005, 3295, 3298).
- BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 543/06
Akustische Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff"; Verfassungsmäßigkeit der …
Darüber hinaus ist eine weitere Konkretisierung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung durch die Fachgerichte - auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - möglich und zu erwarten (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05 -, NJW 2005, S. 3295 ff.).
- OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07
Richtervorbehalt bei Blutentnahme - Kein Beweisverwertungsverbot bei nur durch …
Solches wurde in der Rechtsprechung des BGH beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396) oder ohne richterliche Anordnung zwecks Selbstbelastung (BGHSt 31, 304) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372) und in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206; zu allem BGH NJW 2007, 2269, 2271). - OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss 466/08
Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot
Solches wurde in der Rechtsprechung des BGH angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396) oder ohne richterliche Anordnung zwecks Selbstbelastung (BGHSt 31, 304) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung' in einem nicht allgemeinzugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372) und in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206; zu allem BGH NJW 2007, 2269, 2271). - OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08
Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme …
Solches wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396 ) oder ohne richterliche Anordnung zwecks Selbstbelastung (BGHSt 31, 304 ) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39 ), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372 ) und in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206 ; zu allem BGH NJW 2007, 2269, 2271). - OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 151/07
Zuläsigkeit eines Anrufs nach Kündigung des Festnetzanschlusses - …
Im Bereich des Strafrechts ist anerkannt, dass sich der Angeklagte auf entlastendes Material aus einer rechtswidrig durchgeführten Abhörmaßnahme selbst dann berufen kann, wenn durch diese der absolute Kernbereich der Selbstbestimmung verletzt worden ist (BGHSt 50, 206, 215 m. Verw. a. BVerfGE 109, 279, 369ff). - OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08
Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme …
Auch wenn dieser die Blutentnahme zu Unrecht angeordnet hat, ist sein Verstoß nicht mit den von der Rechtsprechung insoweit angenommenen Fallgestaltungen vergleichbar, wie etwa der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396 ff., 398 ff.) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39 ff.), der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296 ff.) und der akustischen Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372 ff., 377 zu § 100c Abs. 1 StPO a.F.) oder in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206 ff.). - BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
Hochgradiger Affekt als Beeinträchtigung im Sinne des § 20 StGB; …
Der Senat hat bereits ausgesprochen, dass es sogar im Falle einer Beweisgewinnung unter Verletzung von Schutzrechten des Angeklagten - abgehörtes Selbstgespräch in einem Krankenzimmer - "schwerlich vorstellbar" erscheine, "dem Angeklagten ‚zum Schutze seiner Menschenwürde' zu verbieten, diese Information zum Inbegriff der Hauptverhandlung zu machen" ( BGHSt 50, 206, 215; vgl. hierzu auch Roxin/Schäfer/Widmaier StV 2006, 655, 656; vgl. auch Nack StraFo 1998, 366 ff.). - OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2 81/07
Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen …
Solches wurde in der Rechtsprechung des BGH beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396 ) oder ohne richterliche Anordnung zwecks Selbstbelastung (BGHSt 31, 304 ) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39 ), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372 ) und in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206 ; zu allem BGH NJW 2007, 2269, 2271). - LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
Vorlage an das BVerfG: Verfassungswidrigkeit der Ausnahme vom …
- OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 3 Ss 147/10
Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: …
- OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07 (REV) - 1 Ss 226/07
Verstoß gegen den Richtervorbehalt und Verwertungsverbot
- OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/09
- LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08
Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln durch …
