Rechtsprechung
| BGH, 10.10.2000 - 1 StR 383/00 |
Vernehmung des Vergewaltigungsopfers
§ 247a StPO, Subsidiarität der Videovernehmung gegenüber Ausschluß der Öffentlichkeit (§ 171b GVG) und Entfernung des Angeklagten (§ 247 StPO) ist kein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 3 d MRK
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 247 Satz 2 und 4 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; Art. 6 Abs. 3d EMRK; § 171 b GVG; § 247a StPO
Zeugenvernehmung; Ausschluß der Öffentlichkeit; Audiovisuelle Vernehmung; Unmittelbarkeit; Zeugenschutz - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
Art. 6 Abs. 3d MRK, § 247 StPO, § 247a StPO § 250 StPO, § 171b GVG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschluss des Angeklagten nach § 247 StPO und Möglichkeit einer Videovernehmung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2001, 261
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01
Entfernung des Angeklagten bei Zeugnisverweigerung in einer Drucksituation …
Die Entfernung des Angeklagten geht gemäß § 247 StPO einer audiovisuellen Zeugenvernehmung vor (vgl. BGH NStZ 2001, 261, 262).1998 (BGBl. I 820) nichts: Denn zum einen regelt § 247 a StPO nicht den Fall des § 247 Satz 1 StPO, dass nämlich zu befürchten ist, ein Zeuge werde bei seiner Vernehmung in Gegenwart des Angeklagten nicht die Wahrheit sagen, zum anderen geht nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Entfernung des Angeklagten gem. § 247 StPO einer audiovisuellen Zeugenvernehmung vor (vgl. BGH NStZ 2001, 261, 262; Diemer NJW 1999, 1667, 1669 f.; kritisch Rieß StraFo 1999, 1, 6; Kuckein StraFo 2000, 397, 398).
- BGH, 05.02.2002 - 5 StR 437/01
Entfernung / Abwesenheit des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung während einer …
Zutreffend hat das Landgericht den Vorrang einer Verfahrensweise nach § 247 StPO vor einer solchen nach § 247a StPO beurteilt (BGHR StPO § 247a Audiovisuelle Vernehmung 3; BGH StV 2002, 10, 11). - LSG Bayern, 19.02.2008 - L 15 VG 11/06 Im Rahmen des sich anschließenden sozialgerichtlichen Verfahrens hat das Sozialgericht Regensburg (SG) das Urteil des Landgerichts R. vom 19.04.2002 - 2 KLs 140 Js 14843/99 -, bestätigt durch Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 10.10.2000 - 1 StR 383/00 -, beigezogen.
