Rechtsprechung
| BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 73 c Abs. 1 StGB; § 73 Abs. 1 StGB; § 73a StGB; § 33 Abs. BtMG; § 29 BtMG; § 52 StGB
Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der Verfallsanordnung (fehlender Zusammenhang zu den verfallsbegründenden Straftaten; Wert des Vermögens, Wert des Erlangten); Bruttoprinzip; unbillige Härte (Geständnisbereitschaft; Resozialisierung); Einziehung (Tatmittel, Beziehungsgegenstand); Wertersatzverfall; Silotheorie; Bewertungseinheit (konkrete Anhaltspunkte und bloße Möglichkeit). - lexetius.com
StGB § 73 c Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
StGB § 73 c Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73c Abs. 1
Verfall nach § 73 c StGB für nicht deliktisch erworbenes Vermögen - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 48, 40
- NJW 2003, 300
- NStZ 2003, 257
- NStZ 2003, 367 (Ls.)
- StV 2003, 158
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06
Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der …
Eine Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB scheidet von vorneherein aus, solange und soweit der Angeklagte über Vermögen verfügt, das wertmäßig nicht hinter dem "verfallbaren" Betrag zurück bleibt ( BGHSt 48, 40 [42];… BGHR StGB § 73c Wert 2).Deshalb scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB von vorneherein aus, solange und soweit der Angeklagte über Vermögen verfügt, das wertmäßig nicht hinter dem "verfallbaren" Betrag zurück bleibt ( BGHSt 48, 40 [42];… BGHR StGB § 73c Wert 2).
Der Senat teilt nicht die Auffassung, wonach vorhandenes Vermögen nur nahe lege, dass der Wert des Erlangten beim Verfallsbetroffenen noch vorhanden ist, wobei dies nicht mehr sei als eine widerlegbare Vermutung, die nicht greife, wenn zweifelsfrei feststehe, dass der fragliche Vermögenswert ohne jeden denkbaren Zusammenhang mit den abgeurteilten Taten, etwa mehrere Jahre vor deren Begehung im Wege der Erbfolge, erworben wurde (vgl. BGHSt 48, 40 [42 f.]).
Dies diente mittelbar der Entschuldung der Grundstücke und legt nahe, dass ein den Wert des Erlangten entsprechendes Vermögen des Angeklagten noch vorhanden ist, das nicht ohne jeden denkbaren Bezug zu den Straftaten des Angeklagten ist (vgl. BGHSt 38, 23 [25]; BGHSt 48, 40 [42 f.]).
Denn vorhandenes Vermögen behält, auch dann, wenn es in keiner denkbaren Beziehung zum - nicht mehr vorhandenen - "Wert des Erlangten" steht und deshalb die Anwendbarkeit des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB nicht hindert, seine Bedeutung im Rahmen der nach billigem Ermessen zu treffenden Entscheidung (vgl. BGHSt 48, 40 [43]).
- BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08
Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der …
Alt. StGB insoweit nicht ausgeschlossen (vgl. Senat BGHSt 48, 40, 42 f.; BGH NStZ-RR 2005, 104 [3. Strafsenat]; a.A. [nicht tragend] BGHSt 51, 65, 70 Tz. 23 [1. Strafsenat]).Alt. StGB insoweit nicht ausgeschlossen (vgl. Senat BGHSt 48, 40, 42 f. mit zust. Anm. Rönnau NStZ 2003, 367; BGH NStZ-RR 2005, 104 [3. Strafsenat];… Joecks in Müko-StGB § 73 c Rn. 17 f.;… Wolters/Horn in SK-StGB § 73 c Rn. 6; a.A. [nicht tragend] BGHSt 51, 65, 70 Tz. 23 [1. Strafsenat] mit abl. Anm. Dannecker NStZ 2006, 683).
(3) Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin wird dadurch eine effektive Vermögensabschöpfung über die Verfallsvorschriften nicht in Frage gestellt (vgl. bereits BGHSt 48, 40, 43).
- BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02
Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit …
Von Fällen abgesehen, in denen zweifelsfrei feststeht, daß ein Vermögenswert ohne jeden denkbaren Zusammenhang mit den abgeurteilten Straftaten erworben wurde (BGH, Urt. v. 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02), ist für die Frage der Entreicherung entscheidend, ob ein Vermögen vorhanden ist, das wertmäßig nicht hinter dem anzuordnenden Verfallbetrag zurück bleibt.
- BGH, 01.03.2007 - 4 StR 544/06
Wertersatzverfall (Bruttoprinzip; Erlangtes; Entreicherung: verbliebenes Vermögen …
Verfügt der Täter über Vermögen, liegt es nahe, dass der Wert des Erlangten in diesem noch vorhanden ist, es sei denn, es stünde zweifelsfrei fest, dass ein Vermögenswert ohne jeden denkbaren Bezug mit den abgeurteilten Straftaten erworben wurde (vgl. BGHSt 48, 40, 42/43).Verfügt der Täter über Vermögen, liegt es nahe, dass der Wert des Erlangten in diesem noch vorhanden ist, es sei denn, es stünde zweifelsfrei fest, dass ein Vermögenswert ohne jeden denkbaren Bezug mit den abgeurteilten Straftaten erworben wurde (vgl. BGHSt 48, 40, 42/43).
In Bezug auf den Angeklagten St., zu dessen Vermögensverhältnissen das Urteil nur mitteilt, dass er Miteigentümer eines mit einer Grundschuld belasteten Wohngrundstücks ist, hätte das Landgericht dessen Nettowert feststellen und - sofern ein Ausnahmefall im Sinne der Senatsentscheidung in BGHSt 48, 40 nicht gegeben ist - davon ausgehend jedenfalls den Wert des Miteigentumsanteils als vorhandenes Vermögen berücksichtigen müssen.
- BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04
Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung; …
Wenn der Täter über Vermögen verfügt, liegt es nahe, daß der Wert des aus der Straftat Erlangten darin noch vorhanden ist, es sei denn, es steht zweifelsfrei fest, daß ein Vermögenswert ohne jeden denkbaren Zusammenhang mit der abgeurteilten Straftat erworben wurde (vgl. BGHSt 48, 40, 41 f.). - BGH, 07.11.2002 - 4 StR 247/02
Verfall von Wertersatz (Absehen nach § 73c Abs. 1 Satz 2); Zulässigkeit der …
War der Wert des Erlangten im Vermögen des Angeklagten aber nicht mehr vorhanden (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02 - , zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; ferner BGHSt 38, 23; BGH wistra 2000, 298), hätte das Landgericht prüfen müssen, ob von der Anordnung des (Wertersatz)Verfalls gemäß § 73 c Abs. 1 Satz 2 ganz oder teilweise abgesehen werden kann. - LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07
Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter …
Eine Ermessensentscheidung nach § 73 c Abs. 1 S. 2, 1. Var. StGB scheidet von vornherein aus, solange und soweit der Angeklagte über Vermögen verfügt, dass wertmäßig nicht hinter dem "verfallenen" Betrag zurückbleibt (BGH, Urt. v. 10. Oktober 2002, 4 StR 223/02, BGHSt 48, 40, 42;… BGH, Urt. v. 8. August 2001, 1 StR 291/01, NStZ-RR 2002, 7, 8).Die Kammer kann es hier dahinstehen lassen, ob dies auch dann gilt, wenn feststeht, dass die vorhandenen Vermögenswerte ohne jeden denkbaren Zusammenhang mit den abgeurteilten Strafen stehen (vgl. zur "Indizwirkung" BGH, Urt. v. 10. Oktober 2002, 4 StR 223/02, BGHSt 48, 40, 42 f. einerseits sowie BGH, Urt. v. 16. Mai 2006, 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500, 2501 f. andererseits), da diese Voraussetzung hier nicht vorliegt.
- BGH, 23.06.2006 - 2 StR 135/06
Strafzumessung (moralisierende Erwägungen; Berücksichtigung der Lebensführung; …
Daher wäre hier § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB zu prüfen gewesen (vgl. BGHSt 48, 40, 41; BGH NStZ-RR 2003, 144, 145; Senatsbeschl. vom 11. August 2004 - 2 StR 184/04;… Tröndle/Fischer aaO § 73 a Rdn. 2, § 73 c Rdn. 4 m.w.N.). - BGH, 29.04.2004 - 4 StR 586/03
Absehen vom Verfall (Ersatzverfall; Härtefall: Erörterungsmangel, …
Anstatt auf den Kaufpreis abzustellen, hätte vielmehr der Verkehrswert des Einfamilienhauses und des Baugrundstücks festgestellt und - abzüglich vorhandener Belastungen - als vorhandenes Vermögen berücksichtigt werden müssen ( BGHSt 48, 40, 43;… BGHR aaO). - BGH, 27.03.2003 - 5 StR 434/02
Verfallsanordnung; Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Strafzumessung …
Auf der Grundlage dieser Feststellungen wird - eingedenk des obligatorischen Charakters der Vorschriften der §§ 73, 73a StGB , jedoch unter Berücksichtigung von § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB (BGH, Urt. vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen = NJW 2003, 300) - über die Anordnung eines Verfalls (als Wertersatz) nach Ermessensgrundsätzen zu entscheiden sein. - BGH, 11.08.2004 - 2 StR 184/04
Tateinheit (Teilidentität der Handlungen); Verfall von Wertersatz (Bruttoprinzip; …
- BGH, 25.11.2004 - 2 StR 315/04
Absehen vom Verfall (Vermögen des Angeklagten; pflichtgemäßes Ermessen).
- BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit; …
- BGH, 28.02.2007 - 5 StR 7/07
Wertersatzverfall (Härtefallklausel: Entreicherung, Erörterungsmangel).
- BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11
Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht …
- BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter …
- BGH, 20.07.2006 - StB 8/06
Verfall von nicht in Zusammenhang mit der Straftat stehenden Vermögenswerten
- BGH, 27.07.2010 - 4 StR 84/10
Anordnung des Verfalls von Wertersatz (Erörterungsmangel hinsichtlich der …
- BGH, 24.05.2011 - 4 StR 198/11
Voraussetzungen an den Wertersatzverfall und Erörterungsmangel hinsichtlich einer …
- LG Hildesheim, 23.04.2007 - 25 Qs 2/07
Anordnung des dinglichen Arrests in das Vermögen eines gutgläubigen Dritten: …
- BGH, 03.02.2011 - 4 StR 586/10
Erörterungsmangel hinsichtlich der Anwendung der Härtefallregelung bei der …
- LG Kassel, 10.03.2009 - 6 Qs 69/09
