Rechtsprechung
| BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71 |
Volltextveröffentlichungen
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 57, 344
- NJW 1972, 634
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83
Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer …
»a) Bei Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht aus den Gründen des § 26 Abs. 3 DRiG hat das Dienstgericht nur darüber zu entscheiden, ob die Maßnahme die Unabhängigkeit des Richters beeinträchtigt; hingegen hat es nicht zu prüfen, ob sie auch allgemein rechtmäßig und sachlich gerechtfertigt ist (Aufgabe von BGHZ 57, 344).Das Richterdienstgericht des Bundes geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß jede Meinungsäußerung einer dienstaufsichtsführenden Stelle, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt demgemäß also auch die dienstliche Beurteilung eines Richters, eine "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG darstellt, gegen die mit der Behauptung, sie beeinträchtigte die richterliche Unabhängigkeit, das Richterdienstgericht angerufen werden kann (BGHZ 52, 287, 292; 57, 344, 346), welches darüber im Prüfungsverfahren befindet (§§ 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, 66 Abs. 1, 78 Nr. 4 Buchst. e DRiG ).
Insoweit muß sich die Beurteilung auch jeder psychologischen Einflußnahme enthalten (BGHZ 57, 344, 348).
Auch unter diesem Gesichtspunkt fällt die Verhandlungsführung in den Kernbereich der richterlichen Tätigkeit und ist daher für die Dienstaufsicht kein Raum (vgl. BGHZ 47, 275, 287; 57, 344, 350), solange sich der betreffende Richter - was vorliegend nicht in Betracht kommt - nicht offensichtlich prozeßordnungswidrig verhält.
Ergebe sich, daß eine vor dem Richterdienstgericht angefochtene Maßnahme der Dienstaufsicht nicht wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig sei, so habe das Richterdienstgericht außerdem zu prüfen, ob die Maßnahme aus anderen Gründen rechtswidrig und damit unzulässig sei (BGHZ 51, 280, 284 f.; 51, 363, 367, 369 f.; 57, 344, 346, 350; 69, 309, 314).
- BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80
VwGO § 40
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische …
Dienstliche Beurteilungen der Richter sind grundsätzlich mit ihrer verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) vereinbar (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Juni 1975 - 2 BvR 370/75 - DRiZ 1975, 284; BGHZ 57, 344 ). - BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75
Dienstaufsicht gegenüber fehlerhaften richterlichen Maßnahmen?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der …
Feststellungen, wie ein Richter die Norm des § 57 Abs. 2 ArbGG in der mündlichen Verhandlung ausfüllt, betreffen auch - entgegen der Auffassung des Landgerichts - nicht die äußere Ordnung der Erledigung richterlicher Amtsgeschäfte, sondern den Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1971 - RiZ(R) 4/71 = BGHZ 57, 344, 350 ; Stephan DRiZ 2002, 301, 305; Müller-Piepenkötter DRiZ 2005, 101, 103; Schaffer DRiZ 1992, 292, 295). - BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79
GG Art. 19 Abs. 4, Art. 97 Abs. 1; LBG NW § 102 Abs. 1, § 104 Abs. 1; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 1/74 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89
Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der …
Die Antragstellerin wird durch die Beschränkung des Rechtsschutzes nach § 26 Abs. 3 DRiG nicht unzulässig in ihrem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Recht auf Anrufung der Gerichte eingeengt; denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Dienstgericht des Bundes nach ausdrücklicher Aufgabe früherer entgegengesetzter Rechtsanwendung (BGHZ 42, 163; 51, 280, 285; 51, 363; 57, 344; 69, 309, 314) angeschlossen hat, bleibt dem in seinen Rechten verletzten Richter jedenfalls der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten (BVerwGE 50, 11 ; 67, 222; BGHZ 90, 41, 48; Urteil vom 16. September 1987 NJW 1988, 421 f.). - BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 1/83 Insoweit muß eine Beurteilung sich auch jeder psychologischen Einflußnahme enthalten (BGHZ 57, 344, 348).
Eine Einflußnahme ist dem Dienstvorgesetzten in diesem Bereich untersagt (vgl. BGHZ 47, 275, 287; 57, 344, 350), solange sich der Richter nicht offensichtlich prozeßordnungswidrig verhält.
- OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03
- BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77
Vergleich von Erledigungszahlen in einer dienstlichen Beurteilung
- BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84
Entfernung der Widerspruchsakten zu einer für unzulässig erklärten dienstlichen …
- BGH, 24.06.1977 - RiZ(R) 6/76
- BGH, 02.05.1979 - RiZ(R) 4/78
- BGH, 04.04.1973 - RiZ(R) 3/72
- BGH, 14.01.1991 - RiZ(R) 5/90
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in der …
- BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73
»Maßnahme der Dienstaufsicht«
- BGH, 29.09.1975 - RiZ(R) 1/75
- DGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02
Zur Frage, inwieweit dienstaufsichtliche Maßnahmen des Präsidenten eines OVG in …
- BGH, 10.08.2001 - RiZ (R) 5/00
- OLG Hamm, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02
- BGH, 04.04.1973 - RiZ(R) 1/72
- BGH, 24.03.1981 - RiZ(R) 7/80
- BGH, 23.08.1985 - RiZ 10/84
- BGH, 10.08.2001 - RiZ (R) 5/00
- VG Oldenburg, 27.11.2002 - 6 A 4287/00
Beurteilung einer Frauenbeauftragten; Beurteilung; Frauenbeauftragte; …
- BGH, 28.03.1977 - RiZ(R) 5/76
- BGH, 11.05.1982 - RiZ(R) 8/81
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