Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    (Keine) Ersatzfähigkeit des Schadens einer Eiskunstläuferin bei Verletzung ihres Paarlaufpartners: Keine Ersatzfähigkeit primärer Vermögensschäden, kein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 823 Ai

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Deliktsrecht - Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 1040
  • MDR 2003, 572
  • NZV 2003, 171
  • VersR 2003, 466



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03  

    Bankrecht - Schadensersatz wegen Interviewäußerungen des Bankvorstandssprechers?

    (aa) Der Anspruch scheitert allerdings nicht schon daran, dass die Haftung für solche Eingriffe nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Auffangtatbestand lediglich den gesetzlichen Schutz ergänzen und bestehende Haftungslücken ausfüllen soll (BGHZ 43, 359, 361; 59, 30, 34; 65, 325, 328; 105, 346, 350; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02, NJW 2003, 1040, 1041).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01  

    Gegenabmahnung

    Soweit die Verwendung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs erfolgte, rechtfertigt er sich aus § 12 Satz 2 BGB wegen unbefugter Anmaßung des der Klägerin zustehenden Domain-Namens (vgl. BGH, Urt. v. 26.6.2003 - I ZR 296/00, GRUR 2003, 897, 898 = WRP 2003, 1215 - maxem.de, zum Abdruck in BGHZ 155, 273 bestimmt) oder, falls es bei den beanstandeten Manipulationen an der Homepage der Klägerin nicht zu einem unbefugten Namensgebrauch gekommen sein sollte, aus dem Schutz, den der von der Klägerin eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als sonstiges Recht i.S. des § 823 Abs. 1 BGB genießt (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2002 - VI ZR 171/02, NJW 2003, 1040, 1041).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 36/08  

    Schadensrecht - Eigener Anspruch des Unternehmens bei Verletzung v. Mitarbeiter?

    Ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kommt wegen Fehlens eines betriebsbezogenen Eingriffs insoweit regelmäßig nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02 - VersR 2003, 466).*).

    Ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kommt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wegen Fehlens eines betriebsbezogenen Eingriffs nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02 - VersR 2003, 466).

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  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 15 U 45/06  

    Unterlassunganspruch bei Versendung von E-Mails an eine Vielzahl von Adressaten

    Ein unmittelbarer zielgerichteter Eingriff in den Gewerbebetrieb ist dann gegeben, wenn sich der Eingriff gegen den Betrieb als solchen richtet und nicht von dem Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft (BGH, Urteil vom 8. Juni 1976 - VI ZR 50/75 -NJW 1976, 1740; Urteil vom 18. Januar 1983 - VI ZR 270/80 - NJW 1983, 812, 813; Beschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02, NJW 2004, 1040, 1041; MünchKomm/Wagner, 4. Aufl. [2004], § 823 Rdnr.185; ).

    Ausreichend für die Haftung als mittelbarer Störer ist, dass dieser willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei als Mitwirkung auch die Unterstützung oder das Ausnutzen der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1991 - I ZR 227/89 GRUR 1991, 769, 770 - Honorarfrage; BGH, Urteil vom 10. Oktober 1996 - I ZR 129/94 NJW 1997, 2180-2182, - Architektenwettbewerb; Beschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02, NJW 2004, 1040, 1041).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von einem unmittelbaren Eingriff keine Rede sein, wenn es zu Störungen im Betriebsablauf auf Grund eines schädigenden Ereignisses kommt, das in keinerlei Beziehung zu dem Betrieb steht, mag dadurch auch eine für das Funktionieren des Betriebs maßgebliche Person oder Sache betroffen sein (BGH, Beschluss vom 10.12.2002 - VI ZR 171/02, NJW 2003, 1040, 1041).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03  

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

    Bei der unberechtigten Abnehmerverwarnung ergibt sich die Unmittelbarkeit des Eingriffs (vgl. dazu BGHZ 66, 388, 393 f.; BGH, Beschl. v. 10.12.2002 - VI ZR 171/02, NJW 2003, 1040, 1041, m.w.N.) in den Geschäftsbetrieb des Herstellers oder Lieferanten schon daraus, dass sie dessen Absatz beeinträchtigen kann (BGHZ 14, 286, 292 - Farina Belgien).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10  

    Automobil-Onlinebörse

    Eine solche Haftung setzt voraus, dass der Eingriff gegen den Betrieb als solchen gerichtet, also betriebsbezogen ist und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02, NJW 2003, 1040, 1041; Beschluss vom 20. April 2009 - I ZR 218/07, GRUR 2009, 980 Rn. 12 = WRP 2009, 1246 - E-Mail-Werbung II, jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 11.12.2007 - 4 U 132/07  

    Namensnennung in Urteilsdatenbanken zulässig

    Der Eingriff muss sich spezifisch gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richten und über eine bloße Belästigung oder sozial übliche Behinderung hinausgehen (BGH NJW 2003, 1040; 2004, 356; Palandt-Sprau, 66. Aufl. 2007, § 823 Rn. 128 f. m.w.N.).
  • LG Osnabrück, 02.05.2005 - 2 O 304/05  

    Arbeitnehmer, Drittschadensliquidation

    Grundsätzlich aber kann der Arbeitgeber von dem Schädiger keinen Ersatz des Schadens verlangen, der ihm durch den zeitweiligen unfallbedingten Ausfall des Arbeitnehmers entstanden ist (vgl. BGH NJW 2003, 1040, 1041).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach betont, dass der von der Rechtsprechung erarbeitete Deliktschutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nicht in einen allgemeinen deliktischen Vermögensschutz für Gewerbebetreibende ausufern darf, die dem deutschen Rechtssystem der in kasuistischer Art geregelten Deliktstatbestände zuwider laufen dürfe (vgl. BGH NJW 2003, 1040, 1041 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Der Schädiger verletzt daher keine Verhaltenspflichten, die ihm gerade im Hinblick auf das besondere Schutzbedürfnis eines Gewerbebetriebes obliegen (vgl. BGH NJW 2003, 1040, 1041).

  • OLG Celle, 07.09.2006 - 8 U 99/06  

    Telekommunikation - Schadensersatz wg. unterbliebener Eintragung im Telefonbuch?

    Indessen hat der BGH bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass der Deliktsschutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes nicht in einen allgemeinen deliktischen Vermögensschutz für Gewerbetreibende ausufern darf, der dem deutschen Rechtssystem mit seinen kasuistisch geregelten Deliktstatbeständen zuwiderlaufen würde (NJW-RR 2005, 673, 675; NJW 2003, 1040, 1041).
  • OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 152/04  

    Immobilien - Recht des Grundstückeigentümers auf Bahnübergänge?

    Ein derart begrenzter Eingriff liegt nicht vor, wenn es zu Störungen im Betriebsablauf aufgrund eines schädigenden Ereignisses kommt, das in keinerlei Beziehung zu dem Betrieb steht, mag dadurch auch eine für das Funktionieren des Betriebs maßgebliche Person oder Sache betroffen sein (vgl. BGH NJW 2003, 1040/1041).
  • OLG Hamburg, 02.01.2008 - 3 W 224/07  

    Wettbewerbsabsicht durch Presseartikel

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 142/08  

    Umfang des Schadensersatzes wegen Zwangsvollstreckung aus einem später

  • OLG Dresden, 07.03.2006 - 14 U 2293/05  

    Kettenzüge.de - ist Umlaut-Grabbing legitim?

  • OLG München, 18.03.2004 - 6 U 2683/03  

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2007 - 1 S 976/07  

    Erstattung von Lohnfortzahlungskosten und Vermögensschäden an Arbeitgeber für

  • OLG Köln, 28.03.2008 - 19 U 102/07  

    Sonderrechtsfähigkeit von Fischereirechten nach Zusammenführung des Eigentums an

  • KG, 10.06.2004 - 12 U 315/02  

    Erwerbsschadenersatz wegen Verkehrsunfalltods der Ehefrau: Darlegungslast eines

  • LG Köln, 13.09.2006 - 28 O (Kart) 38/05  
  • LSG Bayern, 19.11.2007 - L 12 B 475/06  
  • LSG Bayern, 28.02.2007 - L 12 B 450/06  
  • LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08  

    Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten II

  • AG Mannheim, 18.02.2011 - 3 C 472/10  

    Eigentumsstörung bzw. betriebsbezogener Eingriff: Kurzfristiges Parken und

  • OLG Hamm, 06.10.2011 - 5 U 127/11  

    Verfahrensrecht - Wann ist eine Befriedigung im Verfügungsverfahren zulässig?

  • AG Homburg, 15.04.2009 - 7 C 153/08  
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