Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2002 - VI ZR 378/01   

Volltextveröffentlichungen (9)

mehr
  • Alpmann Schmidt

    ZPO § 286; StPO § 163a Abs. 4, § 136 Abs. 1 S. 2

  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    ZPO § 286 E; StPO § 163 a Abs. 4, § 136 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertung von im Strafverfahren unter Verletzung der Belehrungspflicht zustande gekommenen Aussagen im Zivilprozeß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beweisverbot im Rahmen eines Zivilprozesses

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 153, 165
  • NJW 2003, 1123
  • MDR 2003, 518
  • VersR 2003, 924
  • JR 2003, 371



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)  

mehr
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 159/02  

    Schadenersatzklage aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung wären selbst rechtswidrig beschaffte oder erlangte Beweismittel im Zivilprozeß nicht schlechthin unverwertbar; über die Frage ihrer Verwertbarkeit ist im Einzelfall aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung zu entscheiden (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 378/01 = NJW 2003, 1123-1125).
  • LG Dortmund, 06.03.2008 - 2 O 233/07  

    Beweisverwertungsverbot

    Vielmehr ist über die Frage der Verwertbarkeit aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung im Einzelfall zu entscheiden, wobei regelmäßig jedenfalls dann, wenn - wie hier - das Strafverfahren bereits rechtskräftig zu einem Freispruch geführt hat, ein Schutzbedürfnis der Partei nicht mehr gegeben ist (so ausdrücklich BGH, BGHZ 153, 165 = NJW 2003, 1123 = VersR 2003, 924; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1989, 573).
  • VG Düsseldorf, 26.04.2007 - 24 K 5056/06  
    Für das Zivilrecht ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass die im Strafverfahren gemachte Aussage eines im Zivilprozess von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machenden Zeugen nur dann einem Verwertungsverbot unterliegt, wenn dieser Zeuge im Strafverfahren nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist, vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 1978/01 - NJW 2003, 1123.
  • VG München, 23.05.2012 - M 25 K 11.3317  

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; zweijährige Ehebestandszeit; Last

    Im Bereich des Zivilrechts ist anerkannt, dass die im Strafverfahren gemachte Aussage eines im Zivilprozess von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machenden Zeugen nur dann einem Verwertungsverbot unterliegt, wenn dieser Zeuge im Strafverfahren nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist (vgl. BGH vom 10.12.2002 BGHZ 153, 165 ff.).
  • VG München, 10.06.2010 - M 24 K 09.1799  

    Rücknahme; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; eheliche Lebensgemeinschaft; falsche

    Im Bereich des Zivilrechts ist anerkannt, dass die im Strafverfahren gemachte Aussage eines im Zivilprozess von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machenden Zeugen nur dann einem Verwertungsverbot unterliegt, wenn dieser Zeuge im Strafverfahren nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist (BGH, Urt. v. 10.12.2002, NJW 2003, 1123).
  • LG Düsseldorf, 06.12.2010 - 11 O 396/09  
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind diese nicht schlechthin unverwertbar: Vielmehr ist über die Frage der Verwertbarkeit aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden, bei der einerseits das Interesse des Inanspruchgenommenen an der Nichtberücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse und andererseits das Interesse des Rechtssuchenden an einer Rechtsverwirklichung abzuwägen sind (vgl. BGHZ 153, 165 ff.).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht