Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Kein Schadenersatz wegen Lärmbelästigung für Flughafenanwohner

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Kein Schadenersatz wegen Lärmbelästigung für Flughafenanwohner

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • lw.com (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ausschluss zivilrechtlicher Ansprüche wegen Lärmimmissionen sowohl bei durchgeführtem als auch bei fingiertem Planfeststellungsverfahren nach LuftVG

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  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Kein nachträglicher Entschädigungsanspruch wegen Lärmimmissionen

  • klemmpartner.de (Leitsatz)

    Kein Entschädigungsanspruch wegen Lärmbelästigung für Flughafenanwohner

  • klemmpartner.de (Leitsatz)

    Kein Entschädigungsanspruch wegen Lärmbelästigung für Flughafenanwohner

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Flughafenlärm: Keine Entschädigung nach Planfeststellung! (IBR 2005, 178)

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Planfeststellung und zivilrechtlicher Immissionsschutz bei Flug- oder Straßenlärm" von Dr. iur. Wolfgang Krüger, original erschienen in: ZfIR 2007, 2 - 5.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 10.12.2004, Az.: V ZR 72/04 (Ausschluss zivilrechtlicher Ansprüche wegen Lärmimmissionen)" von RA Christoph Just, FAVerwR FASteuerR, original erschienen in: ZfIR 2005, 521 - 527.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 161, 323
  • NJW 2005, 660
  • MDR 2005, 623
  • NZM 2005, 226
  • IBR 2005, 178



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 17/09  

    Immobilien - Subsidiarität des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

    Der zivilrechtliche Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen Lärmbelästigungen tritt auch dann hinter die im Planfeststellungsverfahren gegebenen Rechtsbehelfe zurück, wenn der Vorhabenträger die den Nachbar schützenden Planvorgaben nicht einhält (Fortführung von Senat, BGHZ 161, 323).*).

    cc) Entgegen der Auffassung der Revision liegen hier keine Besonderheiten des Einzelfalls vor, die durch die im Planfeststellungsverfahren zu Gebote stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten nicht erfasst werden konnten (vgl. hierzu Senat BGHZ 161, 323, 330 f.).

    Zwar knüpft der Ausschluss zivilrechtlicher Ansprüche an die Möglichkeit des Anliegers an, seine Rechte in einem förmlichen Verwaltungsverfahren sowie einem sich eventuell anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren wahrzunehmen (vgl. Senat, BGHZ 161, 323, 330; Staudinger/Roth, BGB [2002], § 906 Rdn. 27).

    Die Entscheidung der Planungsbehörde, ob und in welchem Umfang Vorkehrungen wegen nachteiliger Auswirkungen des Vorhabens zu treffen sind, dient dem Schutz des Eigentums (Senat, BGHZ 161, 323, 328), ohne dass es auf den konkreten Inhaber des Rechtsguts ankommt.

    Er findet seine Grenze deshalb erst dort, wo die im Planfeststellungsverfahren zu Gebote stehenden Möglichkeiten nicht geeignet sind, dem berechtigten Interesse des benachbarten Grundstückseigentümers ausreichend Rechnung zu tragen (vgl. Senat, BGHZ 161, 323, 330).

  • BGH, 27.10.2006 - V ZR 2/06  

    Immobilien - Unzumutbare Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück?

    BImSchV ermittelten Werte einbezogen hat, denn es sieht sie ersichtlich als bloße Entscheidungshilfe und nicht als bindende Größen an (vgl. Senat, BGHZ 161, 323, 335 f.).

    Der Rechtsgedanke, der dem Senatsurteil vom 10. Dezember 2004 (BGHZ 161, 323 f., 328 ff.) zu Grunde liegt, wonach ein zivilrechtlicher Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen von Flugplätzen ausgehender Lärmbelästigungen nicht in Betracht kommt, wenn ein Planfeststellungsverfahren nach §§ 8, 9, 10 LuftVG durchgeführt worden ist oder eine Planfeststellung nach § 71 Abs. 2 Satz 1 LuftVG fingiert wird, kann nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.

    b) Für die Beurteilung, ob von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen die ortsübliche Benutzung des davon betroffenen Grundstücks über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigen, gilt grundsätzlich derselbe Maßstab wie für die Beurteilung, ob diese Einwirkungen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung (§ 906 Abs. 1 Satz 1 BGB) führen (PWW/Lemke, BGB, § 906 Rdn. 35; zu Differenzierungen im Einzelfall siehe Staudinger/Roth, BGB [2001], § 906 Rdn. 254 ff.); wird die Wesentlichkeitsgrenze überschritten, kann der duldungspflichtige Grundstückseigentümer daher einen Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB haben (BGHZ 122, 76, 78 f.; Roth, LMK 2005, 52, 53).

    Diese Unterscheidung ist zwar in der Literatur auf Kritik gestoßen, aber nur im Hinblick auf die Berücksichtigung der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle bei der entsprechenden Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB (Staudinger/Roth, BGB [2002], § 906 Rdn. 257 m.w.N.; Roth, LMK 2005, 52, 53); für den hier maßgeblichen direkten Anwendungsbereich der Vorschrift wird sie nicht in Frage gestellt (vgl. Roth, NVwZ 2001, 34, 38).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 9 U 189/07  
    Er macht im Wesentlichen geltend, der Bundesgerichtshof gehe in seinem Urteil vom 10.12.2004 (NZM 2005, 226 ff. = NJW 2005, 660 ff.) davon aus, dass nur in den Fällen, in denen ein formelles Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden sei, Ansprüche aus § 906 BGB ausgeschlossen sein könnten.

    Das gilt sowohl für die Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen als auch für den Ausgleich von Wertminderungen des Hausgrundstücks (vgl. BGH NJW 2005, 660, 662 f.).

    Ein Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB tritt dahinter zurück (BGH NJW 2005, 660, 662; vgl. auch schon OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 1313, 1315).

    Für einen Anspruch auf eine für passive Schallschutzmaßnahmen zu verwendende Entschädigung besteht bei einer solchen Sachlage auch unter dem Gesichtspunkt des enteignenden Eingriffs, der sich aus dem allgemeinen Aufopferungsgrundsatz herleitet, kein Bedürfnis und kein Raum (vgl. BGH NJW 2005, 660, 661; BGHZ 140, 285, 301 f.).

    Dass nicht nur ein förmliches Planfeststellungsverfahren die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche wegen Fluglärms aus § 906 BGB ausschließt, bestätigt auch die bereits erwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2004 zum Flughafen K.../B... (NJW 2005, 660 ff.).

    In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof auch einer fiktiven Planfeststellung nach § 71 Abs. 2 Satz 1 LuftVG Sperrwirkung gegenüber zivilrechtlichen Ansprüchen beigemessen, weil die Möglichkeit besteht, in entsprechender Anwendung des § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 4 VwVfG nachträglich die Maßnahmen einzufordern, die sonst nach § 74 Abs. 2 VwVfG zu treffen gewesen wären (vgl. BGH NJW 2005, 660, 662; BVerwG NVwZ 2004, 869; s. auch BVerfG NVwZ-RR 2001, 209).

    Die Rechtslage ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2004 (NJW 2005, 660 ff.) höchstrichterlich bereits hinreichend geklärt.

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  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 1 U 160/10  

    Amtshaftung - Planfeststellung verdrängt nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch!

    a) Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 10.12.2004, BGHZ 161, 323 = NJW 2005, 660 [juris Rn. 19]; Urt. v. 19.09.2008, BGHZ 178, 90 = NJW 2009, 762 [juris Rn. 25]; Urt. v. 30.10.2009, NJW 2010, 1141 [juris Rn. 15 ff]), welcher der Senat folgt, bleibt bei Vorhaben, für welche ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden ist, neben den im Planfeststellungsverfahren eröffneten Rechtsbehelfen (§ 74 Abs. 2, 75 Abs. 2 VwVfG) für einen Anspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB grundsätzlich kein Raum.

    Denn die Vorschriften der §§ 74 Abs. 2, 75 Abs. 2 VwVfG verfolgen das Ziel, jede fachplanungsrechtlich erhebliche Beeinträchtigung im nachbarlichen Bereich auszuschließen (BGH, Urt. v. 10.12.2004, a.a.O., juris Rn. 19).

    Der Vorrang des Planfeststellungsverfahrens findet seine Grenze erst dort, wo die im Planfeststellungsverfahren zu Gebote stehenden Möglichkeiten nicht geeignet sind, dem berechtigten Interesse des benachbarten Grundstückseigentümers ausreichend Rechnung zu tragen, etwa weil sie Besonderheiten des Einzelfalls nicht erfassen können (BGH, Urt. v. 10.12.2004, a.a.O., juris Rn. 15; Urt. v. 30.10.2009, a.a.O., juris Rn. 27).

    Dies hat insbesondere für den von den Klägern geltend gemachten Minderwert zu gelten (BGH, Urt. v. 10.12.2004, a.a.O., juris Rn. 19).

    Außer-dem ist in den dort als Beleg zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 21.09.1999, BGHZ 140, 285 = NJW 1999, 505 [juris Rn. 40 ff]; Urt. v. 10.12.2004, BGHZ 161, 323 = NJW 2005, 660 [juris Rn. 19]; Urt. v. 30.10.2009, MDR 2010, 142 = NJW 2010, 1141 [juris Rn. 15 ff]), des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urt. v. 05.04.2001, NJW-RR 2001, 1313 [juris Rn. 14 ff]) sowie des Oberlandesgerichts Hamm - 22. ZivSen.- (NVwZ 2004, 1148 = OLGR 2003, 396 [juris Rn. 30 ff]) nirgendwo ein solch umfassender, auch Amtshaftungsansprüche einbeziehender Anspruchsausschluss ausgesprochen; alle diese Entscheidungen handeln allein vom Verhältnis von Entschädigungsansprüchen aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB oder aus enteignendem Eingriff zu den Rechtsschutzmöglichkeiten des Planfeststellungsrechts.

  • BGH, 19.09.2008 - V ZR 28/08  

    Immobilien - Ausgleichsanspruch gegen Bergbauberechtigten bei Erschütterungen

    So verhält es sich bei der Haftung nach § 22 WHG (BGHZ 76, 35, 43 ; 142, 227, 236) und bei der Möglichkeit der Anordnung von Maßnahmen zum Schutz von Planbetroffenen im Planfeststellungsverfahren nach § 74 Abs. 2 VwVfG (Senat, BGHZ 161, 323, 329) , bei der Haftung nach § 2 HaftPflG hingegen nicht (Senat, BGHZ 155, 99, 107) .
  • BVerwG, 21.09.2006 - 4 C 4.05  

    Fiktive Planfeststellung; nachträgliche Schutzvorkehrungen;

    Vielmehr sind die Betroffenen so zu stellen, wie sie bei Durchführung einer echten Planfeststellung nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG NRW i.V.m. § 9 Abs. 2 LuftVG stünden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 389/00 -, NVwZ-RR 2001, 209; BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - BVerwG 4 B 83.03 -, DVBl 2004, 624 und BGH, Urteil vom 10. Dezember 2004 - V ZR 72/04 -, BGHZ 161, 323).
  • OLG München, 10.11.2011 - 1 U 3517/11  

    Enteignungsentschädigung: Sperrwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses für die

    Mit Urteilen vom 10.12.2004 (V ZR 72/04, Rdnr. 11-15) und 30.10.2009 (V ZR 17/09, Rdnr. 15 f.) hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Sperrwirkung der Regelungen des Planfeststellungsverfahrens aus dem Urteil vom 21.01.1999 bestätigt.

    Die Sperrwirkung des Planfeststellungsbeschlusses gilt nicht nur für den Anspruch auf Erstattung der Kosten für passive Schallschutzmaßnahmen, sondern auch für sonstige wertmindernde Auswirkungen auf das Grundstück (BGH, Urteil vom 10.12.2004, V ZR 72/04, Rdnr. 19).

    Der öffentlich-rechtliche Anspruch aus enteignendem Eingriff und der zivilrechtliche Anspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB korrespondieren vielmehr je nach Parteikonstellation (BGH, Urteil vom 10.12.2004, V ZR 72/04, Rdnr 19).

    Auf Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG können sich die Kläger, da sie verpflichtet waren, im Wege des Primärrechtsschutzes gegen den Planfeststellungsbeschluss vorzugehen (vgl. BGH Urteil vom 10.12.2004, V ZR 72/04, Rdnr. 11), nicht berufen.

  • BGH, 29.06.2006 - III ZR 253/05  

    Immobilien - Grundstück am Militärflugplatz: Entschädigung wegen Fluglärm?

    Die Frage, ob im Streitfall nach dem Inkrafttreten des § 71 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 n.F. des Luftverkehrsgesetzes (Änderung durch Gesetz vom 25. August 1998, BGBl. I S. 2432), wonach ein bis zum 31. Dezember 1958 in der "alten" Bundesrepublik Deutschland angelegter und am 1. März 1999 noch betriebener Flugplatz, wenn er der Planfeststellung bedarf, als im Plan festgestellt gilt, überhaupt noch Raum für einen Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff wäre (vgl. für den Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB BGHZ 161, 323 [V. Zivilsenat]; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 140, 285, 301 f), stellt sich danach nicht.
  • OLG Stuttgart, 06.10.2010 - 4 U 106/10  

    Architekten und Ingenieure - Stuttgart 21: Urheberrechtsschutzklage ohne Erfolg!

    Insoweit besteht Einigkeit, dass der Enteignungsentschädigungsanspruch erst aufgrund des Zugriffs auf die benötigten Grundstücke entsteht, die Planfeststellung aber eine sogenannte enteignungsrechtliche Vorwirkung hat (vergleiche BGH NJW 2005, 660; BGH NJW 1999, 1247 [1248]; BGHZ 132, 63 [69]; BVerwG NJW 2008, 561 Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2005 - 9 U 169/03  

    Anspruch auf Erstellung einer Lärmschutzwand oder Übernahme der Kosten für

    aa) Dieser Entschädigungsanspruch ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Betroffenen zunächst innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens Abhilfe suchen müssten (vgl. dazu BGH MDR 2005, 623 f.).

    Das hindert den Senat aber nicht daran, zur Beurteilung der Wesentlichkeit die in § 2 der 16. BImSchV zusammengefassten Werte heranzuziehen, auch wenn es sich vorliegend um die Beurteilung des Lärms von Altschienenwegen handelt, die Verordnung über § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB also nicht unmittelbar Anwendung findet (vgl. BGH MDR 2005, 623, 625).

  • OLG Hamm, 10.11.2006 - 34 U 160/05  

    Ausschluss zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche gegen Start- und

  • LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 20 B 1320/09  

    Westfalen bestätigt Baustopp für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2148/09  

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10  

    Lärmschutzauflagen zum Planfeststellungsbeschluss betreffend Schienenweg;

  • OLG Hamm, 21.04.2010 - 11 U 194/08  

    Ansprüche eines Grundstückseigentümers für Gebäudeschäden infolge von

  • LG Kleve, 06.03.2009 - 1 O 102/07  

    Flughafen Weeze muss Lärmgrenzen einhalten

  • LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09  

    Nachbarrecht - Schmerzensgeld aufgrund nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs?

  • VG Regensburg, 10.12.2008 - RO 8 K 07.1019  

    Abwehr von Emissionen aus dem öffentlichen Kanal

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