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| BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82 |
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Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1984, 1458
- FamRZ 1984, 374
Wird zitiert von ... (57)
- BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85
Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen …
Dementsprechend hat der Senat in einem Fall, in dem der Kläger im Vorprozeß zwar den ganzen Unterhaltsanspruch geltend gemacht, jedoch einen geringeren Betrag gefordert und zugesprochen erhalten hatte, als er nach der Beurteilung des damals erkennenden Gerichts hätte beanspruchen können, entschieden, daß der Kläger nicht darauf beschränkt ist, im Abänderungsverfahren statt des vollen Unterhalts weiterhin nur den im Vorprozeß zugesprochenen Anteil geltend zu machen und dessen Anpassung an die zwischenzeitlichen Veränderungen zu verlangen; vielmehr kann er nach Eintritt der Voraussetzungen des § 323 ZPO verlangen, daß bei der Abänderungsentscheidung der volle Unterhaltsanspruch zugrunde gelegt wird (Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 376).Nach der Rechtsprechung des Senats kann die rechtliche Bindung des Gerichts der Abänderungsklage an die Grundlagen des früheren Urteils nur solche unverändert gebliebenen tatsächlichen Verhältnisse erfassen, die der Richter des ersten Verfahrens - nach dem Vortrag der Parteien und einer etwa durchgeführten Beweisaufnahme - festgestellt und denen er Bedeutung für die Unterhaltsbemessung beigelegt hat (vgl. Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375;… s. ferner Zöller/Vollkommer aaO. § 323 Rdn. 40).
Vielmehr kann die Abänderungsentscheidung nur in einer unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels vorzunehmenden Anpassung des Unterhalts an die veränderten Verhältnisse bestehen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt die Senatsurteile vom 11. Januar 1984 aaO. S. 374, 375 und vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 62/83 - FamRZ 1985 582 583).
- BGH, 29.06.1994 - XII ZR 79/93
Berücksichtigung mietfreien Wohnens bei der Unterhaltsberechnung
»Das abändernde Gericht ist bei der Unterhaltsberechnung nicht an die Berechnungsweise des Ausgangsgerichts bei der Berücksichtigung des mietfreien Wohnens gebunden (Fortführung der Senatsurteile vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374 , vom 26. November 1986 - IVb ZR 91/85 - FamRZ 1987, 257 und vom 14. Februar 1990 - XII ZR 51/89 - FamRZ 1990, 981 ).«.Auf dieser durch Auslegung zu ermittelnden Grundlage hat der Richter im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse festzustellen, welche Veränderungen in diesen Umständen eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe des Unterhalts ergeben (st.Rspr. des Senats vgl. Urteile vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375, vom 23. April 1986 - IVb ZR 30/85 - FamRZ 1986, 790 und vom 15. November 1989 - IVb ZR 95/88 - FamRZ 1990, 280, 281 jeweils m.w.N.).
Die Bindung kann sich danach u.a. erstrecken auf die Ermittlung der Einkommensverhältnisse, die Einbeziehung fiktiver Einkünfte oder besonderer Belastungen (Senatsurteil vom 11. Januar 1984 aaO.), auf den Pauschalabzug berufsbedingter Aufwendungen, soweit dies in einem Prozeßvergleich dem Parteiwillen entsprach (…Senatsurteil vom 23. April 1986 aaO.), auf einen konkret ermittelten Lebensbedarf (Senatsurteile vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 62/83 - FamRZ 1985, 582, 583 …und vom 15. November 1989 aaO.) oder die Anrechnung oder Nichtanrechnung von bestimmten Einkommensanteilen, z.B. den Kinderzuschuß zur Rente (…Senatsurteil vom 14. Februar 1990 - XII ZR 51/89 - BGHR ZPO § 323 Abs. 1 Bindung 5 = FamRZ 1990, 981, 984).
Dagegen kommt den von der unterhaltsrechtlichen Praxis entwickelten Unterhaltsrichtlinien, Tabellen, Verteilungsschlüsseln oder sonstigen Berechnungsmethoden keine ähnliche Bindungswirkung zu, weil sie keine beizubehaltenden Urteilselemente, sondern nur Hilfsmittel zur Ausfüllung der unbestimmten Rechtsbegriffe "angemessener Unterhalt" oder "Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen" sind (Senatsurteil vom 11. Januar 1984 aaO.).
- BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86
Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts; …
Zur Möglichkeit eines Unterhaltsgläubigers, der in einem Vorprozeß einen hinter seinem vollen Unterhalt zurückbleibenden Rentenbetrag geltend gemacht und zugesprochen erhalten hat, in einem weiteren Rechtsstreit seinen vollen Unterhaltsanspruch durchzusetzen (im Anschluß an BGH FamRZ 1984, 374 ).Unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 11. Januar 1984 (IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374 ) ist das Oberlandesgericht zutreffend davon ausgegangen, daß entgegen der Auffassung des Amtsgerichts die Beklagte durch die Bindungswirkung des früheren Urteils nicht darauf beschränkt ist, im Abänderungsverfahren statt des vollen Unterhalts weiterhin nur den im Vorprozeß zugesprochenen Anteil geltend zu machen und dessen Anpassung zu verlangen; vielmehr kann sie nach Eintritt der Voraussetzungen des § 323 ZPO verlangen, daß bei der Abänderungsentscheidung der volle Unterhaltsanspruch zugrunde gelegt wird (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 15. Oktober 1986 - IVb ZR 78/85 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
In seiner Entscheidung vom 11. Januar 1984 (aaO. S. 376) hat der Senat dargelegt, daß es mit den Grundsätzen der Billigkeit nicht zu vereinbaren wäre, wenn ein Unterhaltsgläubiger, der mit seiner Unterhaltsklage nicht seinen gesamten, an sich berücksichtigungsfähigen Unterhaltsbedarf oder sonst einen hinter dem ihm an sich zustehenden Unterhalt zurückbleibenden Rentenbetrag geltend macht - ohne damit nur eine Teilklage zu erheben (vgl. Senatsurteil vom 3. April 1985 - IVb ZR 19/84 - FamRZ 1985, 690 ) - und mit seinem Klageantrag in vollem Umfang durchdringt, künftig nur noch den im Vorprozeß zugesprochenen Anteil geltend machen könnte.
- BGH, 20.11.1996 - XII ZR 70/95
Berücksichtigung fiktiver Einkünfte; Abänderung rechtskräftiger Urteile von …
Der zu seiner Bemessung damals herangezogenen Richtlinie kommt ebensowenig eine Bindungswirkung zu wie den in den alten Bundesländern von der unterhaltsrechtlichen Praxis entwickelten Unterhaltsrichtlinien, Tabellen, Verteilungsschlüsseln oder sonstigen Berechnungsmethoden (…Senatsurteile a.a.O. und vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375).Vielmehr kann er nach Eintritt der Abänderungsvoraussetzungen verlangen, daß bei der Abänderungsentscheidung der volle Unterhalt zugrundegelegt wird (Senatsurteile vom 11. Januar 1984 a.a.O. 376 und vom 15. Oktober 1986 - IVb ZR 78785 - FamRZ 1987, 259, 262).
- BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
Daraus, daß das Gericht im Abänderungsverfahren an Unterhaltsrichtlinien, die bei einer früheren Entscheidung angewendet worden sind, nicht gebunden ist (so das vom Oberlandesgericht zitierte Urteil des Senats vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 376), folgt nichts gegen die hier geforderte Beachtung des Parteiwillens. - BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90
Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 19/84
Nachforderung von Vorsorgeunterhalt nur im Wege der Abänderungsklage
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98
Bemessung von Kindesunterhalt
Die in diesen Tabellenwerken ausgewiesenen Richtsätze lassen sich als Erfahrungswerte verstehen, die den Lebensbedarf des Kindes - ausgerichtet an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern und dem Alter des Kindes - auf der Grundlage durchschnittlicher Lebenshaltungskosten typisieren, um so eine möglichst gleichmäßige Behandlung gleicher Lebenssachverhalte zu erreichen (…vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 - aaO, 474; Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375). - BGH, 14.02.1990 - XII ZR 51/89
BGB § 1578 Abs. 1 S. 1
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 91/85
Bindung des Richters im Abänderungsverfahren
b) Eine Bindung an die im abzuändernden Urteil genannten Grundsätze der Landgerichte Hamburg und Düsseldorf lehnt das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 375) zwar ab, es hält sich indessen an den vom Amtsgericht Bad Schwalbach zur Ermittlung des Unterhaltsanspruchs der Beklagten angewendeten Berechnungsweg gebunden, den es als "Differenzmethode" bezeichnet.Bei dem vom Gericht angesichts dieser Lage damals beschrittenen Berechnungsweg handelte es sich daher nicht um ein beizubehaltendes Element des damaligen Urteils, sondern um ein Hilfsmittel, das der Richter erklärtermaßen unter Orientierung an den in der Rechtsprechung der Landgerichte Düsseldorf und Hamburg dazu entwickelten Grundsätzen (vgl. etwa Düsseldorfer Tabelle, Stand 1. Januar 1973, Amtsvormund 1973, 35) zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "angemessener Unterhalt" (in § 58 Abs. 1 EheG ) verwendete und an das keine Bindung im Abänderungsverfahren besteht (Senatsurteil vom 11. Januar 1984 aaO.).
- BGH, 10.07.1986 - IX ZR 138/85
Nachforderung von Versorgungsbezügen; Abänderung eines Urteils auf wiederkehrende …
- BGH, 09.10.1991 - XII ZR 170/90
Anrechnung des Erziehungsgeldes
- BGH, 12.07.1990 - XII ZR 85/89
Bindung des Gerichts im Abänderungsverfahren; Berücksichtigung von …
- BGH, 20.07.1990 - XII ZR 73/89
Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten bei Wegfall von Kindesunterhalt
- BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 81/85
Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen …
- BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89
Unterhaltsrechtlicher Ausgleich der nachträglichen Bewilligung von …
- BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 21/83
Abänderung einer vom Jugendamt errichteten vollstreckbaren Urkunde
- BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 59/82
- OLG Koblenz, 20.02.1990 - 11 UF 880/89
Ermittlung des Unterhaltsbedarfs
- BGH, 18.03.1992 - XII ZR 24/91
Abänderung der rechtlichen Bewertung des Ersturteils
- BGH, 14.11.1984 - IVb ZR 38/83
Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Prozeßvergleich über Unterhalt
- OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03
Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung der Veräußerung des …
- BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 74/84
... neuer Umstände bei der Abänderungsklage
- BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 97/87
Abänderung einer Unterhaltsverpflichtung
- BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88
Berücksichtigung kindbezogener Steigerungsbeiträge zum Ortszuschlag bei der …
- BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 62/83
Abänderung eines Unterhaltsurteils; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse
- BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 63/83
Rechtskraft eines Abänderungsurteils
- BSG, 31.10.1995 - 8 RKn 1/94
Unterhaltspflicht des Ausgleichsverpflichteten nach § 5 Abs. 1 VersorgAusglHärteG
- OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03
Nachehelicher Unterhalt: Bedarfsbemessung nach Erwerb einer im hälftigen …
- BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 95/88
Prozeßkostenvorschußpflicht zwischen geschiedenen Ehegatten
- BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 12/85
Unterhaltsmindernde Berücksichtigung der Verwendung geerbten Kapitalvermögens zur …
- BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86
Abänderung eines Prozeßvergleichs über nachehelichen Unterhalt wegen Änderung der …
- OLG Jena, 26.05.2009 - 1 WF 105/09
Zur Zulässigkeit der Abänderungsklage, wesentliche Änderung der maßgeblichen …
- BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 63/88
BGB § 1578 Abs. 1
- OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
Altersvorsorge zweckwidrig verwendet - Unterhalt wird gekürzt
- OLG Saarbrücken, 04.03.2010 - 6 UF 86/09
Zulässigkeit einer Abänderungsklage
- KG, 05.02.1993 - 3 UF 4458/92
Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen auf Unterhalt, wenn der …
- OLG Hamm, 19.01.1999 - 2 UF 270/98
Bindungswirkung eines Unterhaltsvergleichs für nachehelichen Unterhalt
- OLG Köln, 07.03.2001 - 27 UF 176/00
Ziel einer Abänderungsklage
- BGH, 19.12.1984 - IVb ZR 54/83
- OLG Brandenburg, 15.12.2005 - 10 WF 287/05
Minderjährigenunterhalt: Fiktive Zurechnung des früher erzielten Einkommens des …
- OLG Brandenburg, 22.05.2007 - 10 UF 239/06
Kindesunterhalt: Zurechnung fiktiven Einkommens bei gesteigerter …
- OLG Schleswig, 18.05.2001 - 10 UF 163/00
Unterhalt des Kindes - Maßstäbe
- OLG Bamberg, 03.06.1992 - 2 WF 65/92
BGB § 1603, § 1609
- OLG Celle, 02.11.2006 - 19 UF 30/06
Sicherstellung des Unterhalts gegenüber minderjährigen Kindern bei Aufnahme einer …
- OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Höhe des nachehelichen Unterhalts bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit
- OLG München, 17.10.1985 - 26 UF 996/85
ZPO § 323
- OLG Karlsruhe, 13.02.1986 - 16 UF 282/85
ZPO § 323 Abs. 2
- OLG Karlsruhe, 26.05.1995 - 2 UF 305/94
Geltendmachung von Unterhalt ohne nähere Aufschlüsselung in Elementar- und …
- OLG Hamm, 17.04.1996 - 5 UF 183/95
Berücksichtigung des Steuervorteils wegen Wiederverheiratung des …
- OLG Hamm, 03.05.2002 - 13 UF 118/01
- OLG Saarbrücken, 08.12.2005 - 6 UF 34/05
Berechnung des Trennungsunterhalts; Berücksichtigung der Arbeitnehmeranteile zur …
- OLG München, 26.06.2009 - 10 U 3867/08
Zulässigkeit der Abänderungsklage: Andere rechtliche Beurteilung der …
- OLG Düsseldorf, 08.08.1991 - VI UF 237/90
BGB § 1603 Abs. 2, 1606 Abs. 3 S. 2
- BGH, 05.12.1984 - IVb ZR 56/83
- BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 50/82
- BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 19/83
