Rechtsprechung
| BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 370 AO; § 56 StGB
Steuerhinterziehung; Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung; Sozialprognose; Verteidigung der Rechtsordnung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 Abs. 3
Voraussetzungen und Kriterien für § 56 Abs. 3 StGB - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2001, 319
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01
Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem …
Es hat auch gerade mit Hinweis darauf, daß dem Steuerfiskus im Vergleich mit der vorgesehenen Ausfuhr im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren kein wirtschaftlicher Nachteil eingetreten ist (vgl. auch BGH wistra 2001, 216, 217), trotz der hohen Hinterziehungsbeträge einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO verneint. - BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07
"Gammelfleischskandal"; gewerbsmäßiger Betrug; Verstöße gegen das Lebensmittel- …
Eine Strafaussetzung zur Bewährung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40, 46; BGH StV 1998, 260; BGH NStZ 2001, 319;… BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 13). - BFH, 29.10.2002 - VII R 48/01
Der Begriff des Entziehens ist im BranntwMonG anders zu definieren als in Art. …
Dabei kann hier dahinstehen, ob bereits der Austausch des nach § 39 Abs. 2 BrStV mitzuführenden begleitenden Verwaltungsdokuments gegen gefälschte Versandpapiere im Steuergebiet zur Entstehung der Steuer nach § 143 Abs. 1 Satz 1 BranntwMonG geführt hat (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Januar 2001 5 StR 580/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 1116 --wo allerdings auch die Zollplombe entfernt wurde--; ablehnend FG München, Beschluss vom 5. April 2001 3 V 5378/00, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2001, 246, 247; vgl. zweifelnd zum zeitweiligen Entfernen des Versandscheins von der Sendung im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren Senatsbeschluss vom 24. April 2001 VII R 1/00, BFHE 195, 64, 71;… Friedl in Schwarz/Wockenfoth, Zollrecht, Kommentar, 2. Aufl., § 41 ZG Rn. 96; vgl. zur Fälschung des begleitenden Verwaltungsdokuments im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Februar 2000 4 K 6545/98 VBr, ZfZ 2000, 242, 243;… Peters in Peters/Bongartz/Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, Rn. D 222;… Reiche in Teichner/Alexander/ Reiche, Mineralölsteuer, Mineralölzoll, Kommentar, § 18 Rn. 38).
- OLG Rostock, 11.07.2005 - 1 Ss 113/05 Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46;… BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 6 und 16; BGH NStZ 2001, 319 m. w. N.).
Die in der Sache erlittene Untersuchungshaft ist bei einer Entscheidung nach § 56 Abs. 3 StGB stets zu berücksichtigen (…vgl. BGHR § 56 Abs. 3 Verteidigung 7; BGH NStZ 2001, 319, jeweils m. w. N.).
- OLG Karlsruhe, 18.02.2003 - 1 Ss 82/02
Fahrlässige Tötung: Versagung der Strafaussetzung bei Verkehrsunfall
Die hierin zum Ausdruck kommenden general-präventiven Erwägungen dürfen indes nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen von der Möglichkeit der Aussetzung der Strafe zur Bewährung generell auszuschließen, vielmehr bedarf es stets einer dem Einzelfall gerecht werdenden Abwägung, bei welcher Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGH StV 1998, 260 ff.; wistra 2001, 378 f.; NStZ 2001, 319; StV 1999.645 f.;… LK-Gribbohm, StGB, 11. Aufl. 1993, § 56 Rn. 45 ff.) . - OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07
Keine Strafaussetzung zur Bewährung nach tödlichem Verkehrsunfall bei grob …
Dabei dürfen die hierin zum Ausdruck kommenden generalpräventiven Erwägungen nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen von der Möglichkeit der Aussetzung der Strafe zur Bewährung generell auszuschließen, vielmehr bedarf es stets einer dem Einzelfall gerecht werdenden Abwägung, bei welcher Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (…Senat a.a.O.; BGH StV 1998, 260 ff.; wistra 2001, 378 f.; NStZ 2001, 319; StV 1999.645 f.;… LK-Gribbohm, StGB, 11. Aufl. 2003, § 56 Rn. 45 ff.). - OLG Celle, 21.12.2010 - 32 Ss 142/10
Notwendigkeit einer einheitlichen Prognose (§ 56 Abs. 1 StGB) bei mehreren …
Über die nach § 268a StPO erforderlichen Nebenentscheidungen hat dennoch der Tatrichter zu entscheiden (Anschluss an BGH NStZ 2001, 319).12 3. Über die nach § 268a StPO noch erforderlichen Nebenentscheidungen im Hinblick auf die Aussetzung der Vollstreckung auch der Freiheitsstrafe von einem Jahr hat das Landgericht zu entscheiden (siehe BGH NStZ 2001, 319).
- AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 746 Js 13196/11
§ 223 Abs. 1 StGB
Dies ist nach ständiger Rechtsprechung dann der Fall, wenn eine Aussetzung der Vollstreckung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalles für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen erschüttern könnte (grundlegend BGH NJW 1971, 439 f; ferner etwa BGH NStZ 2001, 319;… Fischer, a. a. O., § 56 Rdn. 14 m. w. N.). - KG, 28.02.2008 - 1 Ss 237/07
Einbeziehung aller Straftaten in die Gesamtabwägung bei Gesamtstrafenbildung und …
Die Aussetzung ist zu versagen, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 2001, 319; Kammergericht, Urteil vom 11. November 2004 - (4) 1 Ss 352/03 (175/03) - Fischer a.a.O. Rdn. 14; jeweils mit weit.
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