Rechtsprechung
| BGH, 11.01.2011 - 4 StR 450/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 55 StGB; § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO
Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug und "Kopfnuss"); Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe (Darstellungsmangel; Beachtung des Verschlechterungsverbotes). - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung eines Urteils im Ausspruch über die verhängte Einzelfreiheitsstrafe und die Gesamtstrafen
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Auszüge)
Anforderungen an Darstellungen zur Gesamtstrafenbildung
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Aufhebung eines Urteils im Ausspruch über die verhängte Einzelfreiheitsstrafe und die Gesamtstrafen
- lto.de (Kurzinformation)
Kopfnuss rechtfertigt nicht die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.12.2011 - 4 StR 606/11
Hehlerei (Bereichungsabsicht und Kauf zum Marktpreis); Tat im prozessualen Sinne …
Der neue Tatrichter wird unter Beachtung des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) und unter Darlegung der für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung maßgeblichen Daten (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 11.01.2011 - 4 StR 450/10) über die Gesamtstrafenbildung insgesamt neu zu befinden haben.".
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