Rechtsprechung
| BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
ZPO § 138 Abs. 3, § 256; BGB § 249 Abs. 2 Satz 1, § 251 Abs. 1; SGB VI § 187
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
- NWB SteuerXpert START
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Berufsrecht: Schadensersatz wegen Falschberatung und Anwaltshaftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht eines Regressanwalts zur Begründung einer Wertminderung von Gegenständen bei Geltendmachung bezifferter Ansprüche seines Mandanten auf Hausratserteilung im vorausgegangenen Scheidungsverbundverfahren; Rentenansprüche eines Mandanten bei einem Verlust von Versorgungsausgleichsansprüchen nach Abschluss eines Vergleichs infolge einer pflichtwidrigen Beratung durch dessen Rechtsanwalt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsanwälte - Bestreiten bezifferter Ansprüche im Regressprozess nicht möglich
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Haftung des Scheidungsanwalts
- lto.de (Kurzinformation)
Substantiiertes Vorbringen einer Partei kann grundsätzlich nicht pauschal bestritten werden
Besprechungen u.ä.
- brak-mitteilungen.de
, S. 27 (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)
Unsubstantiiertes Bestreiten im Anwaltshaftungsprozess (RA Holger Grams; BRAK-Mitt. 3/2010, S. 125-126)
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 11.03.2010, Az.: IX ZR 104/08" von RA Rolf Schlünder, original erschienen in: FamRZ 2010, 807 - 808.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Haftungsfallen beim Abfindungsvergleich" von RiLG Dr. Jan Luckey, LL.M., original erschienen in: SVR 2012, 135 - 136.
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 29.08.2007 - 25 O 142/06
- OLG Hamm, 21.05.2008 - 33 U 24/07
- BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2010, 1357
- NJW 2010, 6
- FamRZ 2010, 728
- FamRZ 2010, 807
- VersR 2010, 946
- WM 2010, 815
- DB 2010, 6
- AnwBl 2010, 627
Wird zitiert von ... (14)
- OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 160/10
Rechtsanwälte - Beratung zum Kostenrisiko eines Vergleichs unerlässlich!
Dies gilt in besonderem Maße wenn es sich - wie im Streitfall - um einen Abfindungsvergleich handelt (BGH NJW 2010, 1357; WM 2000, 1353).Er hat von einem Vergleich abzuraten, wenn er für die von ihm vertretene Partei eine unangemessene Benachteiligung darstellt und insbesondere begründete Aussicht besteht, im Falle einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen (BGH NJW 2010, 1357, NJW-RR 1996, 567, 568; NJW 1993, 1325, 1328).
Denn es ist nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich die Vermögenslage des Beklagten bei Durchführung des Rechtsstreits insgesamt günstiger entwickelt hätte, als dies bei Abschluss des Vergleichs der Fall gewesen wäre (vgl. BGH, NJW 2010, 1357).
Für die Verletzung von Beratungspflichten im Rahmen von Anwaltsverträgen besteht jedoch die Vermutung aufklärungsgemäßen Verhaltens (BGHZ 123, 311; NJW 2010, 1357).
Die Vermutung, dass der Mandant dem Vorschlag des Anwalts, von einem Vergleichsschluss abzusehen, gefolgt wäre, greift insbesondere ein, wenn die begründete Aussicht besteht, im Falle einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen (BGH NJW 2010, 1357).
Zur Beurteilung, ob und in welcher Höhe in dem Vergleich ein Schaden liegt, sind die Vor- und Nachteile, welche die Vereinbarung mit sich gebracht hat, in den erforderlichen "Gesamtvermögensvergleich" einzustellen (BGH NJW 2005, 3275, 3276; NJW 2010, 1357 Rn. 14 ff.).
- BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10
Insolvenzrecht - Zurückbehaltungsrecht: Freihändiger Verkauf oder Versteigerung
Aufgrund der von ihm gewonnenen Einblicke ist dem Beklagten vielmehr eine substantiierte Darstellung möglich und zumutbar (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2010 - IX ZR 104/08, WM 2010, 815 Rn. 16, 17). - BGH, 26.01.2012 - IX ZR 222/09
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
Dies gilt in besonderem Maße, wenn es sich, wie vorliegend gegeben, um einen Abfindungsvergleich handelt (BGH, Urteil vom 13. April 2000 - IX ZR 372/98, WM 2000, 1353 f; vom 11. März 2010 - IX ZR 104/08, WM 2010, 816 Rn. 8).Der Anwalt hat von einem Vergleich abzuraten, wenn er für die von ihm vertretene Partei eine unangemessene Benachteiligung darstellt und insbesondere begründete Aussicht besteht, im Falle einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1995 - IX ZR 238/94, NJW-RR 1996, 567, 568; vom 11. März 2010, aaO).
- OLG Düsseldorf, 11.05.2010 - 24 U 46/10
Mietrecht - Die Gefahr der Unterversicherung trägt grds.der Versicherungsnehmer
Unter diesen obwaltenden Umständen hätte es nun der Beklagten oblegen, ihre im Prozess vorgebrachten Einwendungen zur Höhe des Herstellungsaufwands im Detail zu erläutern (vgl. BGH NJW 1999, 1404, 1405; BGH, Urt. v. 11.03.2010, Az. IX ZR 104/08 sub II.3a, aa). - BGH, 17.04.2012 - VI ZR 126/11
Verfahrensrecht - Gehörsverletzung
Die Vorschrift findet nämlich nur unter der weiteren ungeschriebenen Voraussetzung Anwendung, dass die (objektiv fehlerhafte) Rechtsansicht des Gerichts den erstinstanzlichen Sachvortrag der Partei beeinflusst hat und daher, ohne dass deswegen ein Verfahrensfehler gegeben wäre, mitursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in das Berufungsverfahren verlagert (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295, 302; vom 19. Februar 2004 - III ZR 147/03, NJW-RR 2004, 927, 928; vom 23. September 2004 - VII ZR 173/03, NJW-RR 2005, 167, 168;… vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, aaO Rn. 17; vom 11. März 2010 - IX ZR 104/08, VersR 2010, 946 Rn. 35). - LG Nürnberg-Fürth, 09.09.2010 - 8 O 1617/10
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Anwaltskosten für die …
Gründe, die im Streitfall zu einer anderen Beurteilung führen könnten, sind nicht ersichtlich (BGH NJW 2006, 63 m.w.N.; BGH VersR 2010, 946, 949). - OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 24 U 60/11
Rechtsanwälte - Hohes Prozessrisiko: Wie ist Mandant aufzuklären?
Für die Verletzung von Beratungspflichten im Rahmen von Anwaltsverträgen besteht jedoch die Vermutung aufklärungsgemäßen Verhaltens (BGHZ 123, 311; NJW 2010, 1357). - OLG Düsseldorf, 16.01.2012 - 24 U 119/11
Haftungsausfüllende Kausalität von Beratungsfehlern des Rechtsberaters; …
Zur Beurteilung, ob und in welcher Höhe in dem Vergleich ein Schaden liegt, sind alle Vor- und Nachteile, welche die Vereinbarung mit sich gebracht hat, in den erforderlichen "Gesamtvermögensvergleich" einzustellen (BGH, NJW 2005, 3275, 3276; NJW 2010, 1357 Rn. 14 ff.). - OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11
Rechtsanwaltsvertrag: Aufklärungspflicht gegenüber dem Mandanten vor Beendigung …
Zwar trifft es zu, dass der Rechtsanwalt dem Mandanten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung von einem Vergleich abraten muss, wenn dieser für den Mandanten eine unangemessene Benachteiligung darstellt und insbesondere begründete Aussicht besteht, im Falle einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen (BGH, NJW 2010, 1357; Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZR 222/09). - BGH, 16.02.2012 - IX ZR 151/09
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
Welche Pflichten den Rechtsanwalt vor Abschluss eines Abfindungsvergleichs von erheblicher Tragweite treffen, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausreichend geklärt (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1994 - IX ZR 123/93, NJW 1994, 2085 ff mwN; vom 13. April 2000 - IX ZR 372/98, NJW 2000, 1944 unter II 1. a; Urteile vom 8. November 2001 - IX ZR 404/99, BGH-Report 2002, 373; IX ZR 64/01, NJW 2002, 292; Urteil vom 11. März 2010 - IX ZR 104/08, WM 2010, 815 Rn. 8; Beschluss vom 26. Januar 2006 - IX ZR 204/02, bei [...]). - OLG Hamm, 27.03.2012 - 24 U 61/11
Architekten & Ingenieure - Wie sind Stundenlohnarbeiten abzurechnen?
- OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 24 U 177/10
Formularmäßige Vereinbarung eines außerordentlichen Kündigungsrechts bei …
- LAG Köln, 18.06.2010 - 11 Sa 631/09
Befristete Teilzeitverträge eines Sportlehrers zur Vertretung; unsubstantiierte …
- KG, 19.01.2012 - 8 U 171/10
§ 2066 BGB, §§ 2066ff BGB, § 2091 BGB
